Was passiert bei einer gefälschten Immatrikulationbescheinigung?

Mein Sohn wurde letztes Semester Exmatrikuliert, jedoch hat er das seinem Arbeitgeber vorenthalten. Anstatt es rechtzeitig auf zu klären hat er eine Bescheinigung gefälscht.

Ich wüsste nun gern ob jemand weiß ob das definitiv auffliegt, auf was wir uns einstellen müssen?? Oder wird das evtl. garnich gegen gecheckt?

Danke für eure Antworten,

ein besorgt, genervter Vater!!

tut mir leid da kann ich leider nicht helfen .Lg

danke für die antwort!

Hallo Asgard,
auch ich bin besorgter genervter Vater von „erwachsenen“ Kindern.
Mein Rat: Man muss den erwachsenen Kindern auch den Freiraum lassen, die Suppe, die sie sich eingebrockt haben, auch selbst auszulöffeln! (Ist auch Teil des Erwachsenenlebens)
Der Tatbestand ist klar: Betrug! Und ich gehe davon aus, dass es entdeckt wird. Mein Rat: dem Arbeitgeber schnellstens reinen Wein einschenken, damit es nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen kommt.
Gruß
Hans

Ja, es ist sehr ermühdent!

Danke für deine Antwort, meine hoffnung war das es evtl. eher unbemerkt bleibt.

Sorry!
Aber ich hatte leider noch einen Tatbestand außer Acht gelassen: Urkundenfälschung (Nicht lachen: selbst wenn Du in der Kneipe einen Bierdeckel mit Strichen manipulierst, ist das Urkundenfälschung)!
Hans

Da bin ich leider überfragt

Tut mir leid, da kann ich ihnen nicht helfen.
Uli

Hallo
ich kann leider nicht konkret genug - was ich hierbei für unbedingt erforderlich halte - Auskunft zureichen.
Ich frage mich allerdings WIE das weiter gehen soll ! Und die Frage ist eben, ob dabei der „Schwindel“ auffliegen kann.
Ob es vielleicht hilft, bei einem Fachanwalt (wahrscheinlich Arbeitsrecht und sozialrecht) sich eine Erstberatung zu holen (kostet halt mal 150,-€ oder so) ?!
Ich würde es so bald als möglich tun (scheiß der Hund drauf, besser abbiegen und retten was noch zu retten ist, zumindest wissen was man zu tun und zu lassen hat, hilft und schont Nerven.
WICHTIG
Ganz genaue Fragen auflisten, mit dem Sohnemann zusammen, klar !

Hallo,
keine Ahnung. Das kann ins „Auge“ gehen oder gut gehen. Schön ist es nicht.
Da weitere Hintergrunde für so ein kriminelles Handeln nicht bekannt sind, kann man nicht wirklich raten. Die Wahrheit ist immer das beste.
Bedaure, das ich nicht helfen kann.
MfG
KKl

Hallo genervter und besorgter Vater: Fakt ist: was nicht bekannt ist, wird vorerst auch nicht geahndet. Aber: wir alle wissen, dass selbst nach über 30 Jahren (oder mehr) Plagiatsvorwürfe erhoben und auch verfolgt werden. Also was ist sicher und was nicht???

Sowas macht man nicht. Besser wäre sofort aufklären gewesen.
Sofern das noch geht könnte man notfalls von milderen Umständen sprechen.

In jedem Falle liegt hier ganz klar ein § 267 StGB vor: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

LG

Hallo,
sososo - du willst deinen Sohn bei einer Straftat (Urkundenfälschung) decken - ob du ihm damit hilfst?
Ich glaub nicht.

Was würdest du als Arbeitgeber tun, wenn du von einem AN erfährst, dass der so handelt, wie dein Sohn?

Kopfschüttelnd

HaWeThie

Hi,
ganz allgemein gesprochen wird sehr wahrscheinlich-wenn(!!!) es auffliegt
1.eine nachzahlung der Abgaben durch den AG +AN fällig
2. Ob hier noch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung folgt ist abhängig davon ob dies jemand anzeigt-wahrscheinlich AG weil dein sohn ihn getäuscht hat.
3. Die Kündigung+ggf. Anfechtung (arglistige Täschung) durch den Arbeitgeber:open_mouth:b dieser dann privat vorgeht ist abhängig von den Umständen-Kommen auf den AG Mehrkosten zu wird er sich das bestimmt wiederholen
->Fazit: Imma fälschen ist kein Kavaliersdelikt.
P.S dies ist keine Rechtsberatung
dr.mo