Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um Folgendes:
Meine Schwester und ihr Mann haben sich vor ca.5 Jahren ein Haus gekauft.
Da das nötige Kleingeld fehlte, verlangte die Bank eine Bürgschaft unserer Eltern auf deren Haus und Grundstück von 60000 Euro.
Meine Schwester,mein inzwischen verstorbenen Bruder und ich haben als Erbe des Hauses unserer Eltern diese Bürgschaft unterschrieben.
Nun haben sich meine Schwester und mein Schwager
(er inzwischen arbeitslos) getrennt,das Haus ist im Grundbuch auf meine Schwester eingetragen, den Kredit bei der Bank hat nur mein Schwager unterschrieben.
Sollte nun das Haus zwangsversteigert werden, was passiert dann mit der 60000 Euro Bürgschaft unserer Eltern, wer muß dafür aufkommen?
Wie verhält sich das eigentlich alles? Ich habe nicht die geringste Ahnung von solchen Sachen,deshalb bitte ich hiermit höflich um eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen - jojo59
Hallo jojo59,
hmm leider habe ich mit Zwangsversteigerungen nicht viel am Hut. Ich vermute die Bank wird auf den Schwager zugehen, da er ja den Kredit unterschrieben hat. Wenn dieser sich aber quer stellt (weil er ja jetzt nichts mehr mit der Familie zu tun hat) wird die Bank auf die Schwester zugehen, da diese ja irgendwo mit augeführt ist nehme ich an, als nächstes kommen die Bürgen ins Spiel, wenns bei Kreditnehmer nichts zu holen gibt, wenn die nicht mehr da sind gehts zum Erben. Eine Zwangsversteigerung kommt nur in Frage, wenn die Bank das so wünscht und keinen anderen Ausweg findet. Dies aber immer in Vereinbarung mit dem Eigentümer und dem Bürgen. Wichtig ist, dass man mit der Bank redet und versucht die Situation zu schildern und mit denen Möglichkeiten bespricht. Ich denke ein Rechtsbeistand wäre da nicht falsch oder ein Schuldnerberater.
Leider kann ich nicht mehr dazu sagen, dies gehört in die richtigen Hände, ich bin nur Laie. Sorry.
LG Jeannie
Hallo Jeannie0584,
vielen Dank für deine schnelle Antwort!
Mit freundlichen Grüßen - jojo59
Hallo jojo59,
es tut mir außerordentlich leid, aber von solchen Dingen habe ich keine Erfahrung.
Hallo jojo59,
es tut mir außerordentlich leid, aber von solchen Dingen habe
ich keine Erfahrung.
Hallo,
trotzdem vielen Dank für deine Antwort!
Mit freundlichen Grüßen - jojo59
Da wir bei unserem Haubau „nur“ eine Insolvenz hatten kann ich Dir in Fragen Bürgschaft leider keine Antwort geben. Falls ihr nicht weiterkommt, könnt ihr euch auch an einen der Internetanwälte wenden, die sind meist nicht so teuer, wenn man nur eine Auskunft benötigt.
Lieben Gruß aus Hamburg
Birgit
JoJO59,
da hast Du dir ein schönes Kukuksei ins Nest geholt,
da Du die Bürgschaft unterschrieben hast wird die Bank
erstmal an dich ihre Ansprüche stellen.Solltes Du die
Bürgschaft nicht erfüllen können wird die Bank eine Grundbucheintragung bei Gericht beantragen mit einem Verkaufsverbot von Omas Häuschen. Da ja bei deiner Schwester&Ex kein Geld vorhanden ist, bist Du als Bürge dran, es sei denn Du hast die Erbschaft ausgeschlagen.Und die Bank es verwertet Da ich kein
Anwalt bin kann ich Dir nicht sagen inwieweit Rechte
des Ex und deiner Schwester geklärt werden. dies müßen
Anwälte klären.Ferner könntest Du zur Bank gehen und
um ein Gespräch bitten. Dort wird mann Dir erklären
welche Schritte eingeleitet worden sind.Gruß uwe
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort
und den Tip!
Mit freundlichen Grüßen - jojo59
Hallo Uwe,
vielen Dank für die schnelle,aufschlussreiche Antwort.
Werde mich dann mal bei der Bank erkundigen…
MfG - jojo59