Was passiert bei Rücknahme eines Rechtsmittels?

Hallo!
Ein BG Bescheid ist, wenn der Empfänger Rechtsmittel eigelegt hat, noch nicht rechtskräftig, solage ein Gericht nicht entschieden hat, oder?
Frage: Wenn der Empfänger VOR Entscheid eines Gerichts, die Rücknahme des Rechtsmittels gegenüber den Bescheid der BG veranlassen, ist dann der Bescheid automatisch „in seiner unrsprünglicher Fassung“ rechtskräftig, oder wie?
Danke für Eure Antwort!!

Hoi.

Wenn das Rechtsmittel „nur“ der Widerspruch ist, gilt der Bescheid bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheides als nicht rechtskräftig.

Wenn dann eine Klage erhoben wird, gilt dass von dir gesagte. Wird die Klage dann zurückgenommen, tritt die Rechtskraft des Bescheides ein.

Ciao Garrett

Danke Garrett, Frage beantwortet :smile:

Hallo,

da ich dich nicht unnötig warten lassen möchte gibt es zwei möglichkeiten.
Erstens, den etwas besser mir zu schildern.
Zweitens, werde ich nach genauer Recherche und Rückfrage beim Anwalt, die dementsprechende Antwort mitteilen.

Lbg
GerechTiger

eine antwort dazu kam bestimmt von den rechtsberatenden berufen.