Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer war zusätzlich zu seinem Arbeitsverhältnis für eine Agentur gegen Honorar tätig, hat aber vergessen, diese Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Nun fällt dem Finanzamt das irgendwann (Jahre später) auf (z.B. durch eine Betriebsprüfung bei der Agentur).
Was passiert dann?
Gibt das Finanzamt die Unterlagen gleich an die Staatsanwaltschaft? Oder hört das Finanzamt den Steuerpflichtigen erstmal an? Oder bekommt er unangekündigten Besuch von der Steuerfahndnung?
Wie läuft das genau ab?
das erste ist, dass dem StPfl mitgeteilt wird, dass er nach beim FA vorliegenden Informationen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gehabt hat, und er aufgefordert wird, diese durch entsprechende Ergänzungen zu seinen Steuererklärungen nachzuerklären.
Bevor so eine Sache zur Staatsanwaltschaft geht, ist sie bei der Veranlagung (die die Kontrollmitteilung bekommen hat) und ggf. bei der Bußgeld- und Strafsachenstelle.
Ob außer der Festsetzung der Steuern auf die nicht erklärten Einkünfte überhaupt noch mehr passiert, hängt wesentlich von dem Umfang ab, in dem Steuern verkürzt worden sind, und von der Kooperationsbereitschaft des StPfl. Und last not least auch davon, wie er in dieser Situation gegenüber der Veranlagung auftritt.
Das lässt sich sicher nicht verallgemeinern - aber die so ähnlich gelagerten Fälle, die ich auf dem Tisch hatte, waren alle mit Festsetzung und Bezahlung der verkürzten Steuern plus ggf. Zuschlägen und Zinsen erledigt, und es ist nicht einmal zu einem Bußgeld-, geschweige denn zu einem Strafverfahren gekommen.
Man muss sich halt vor Augen führen, dass es in dieser Situation, wo die Behörde bereits selbst den Sachverhalt ermittelt hat, keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr wirksam möglich ist - d.h. es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass man ohne jede Sanktion da raus kommt, sondern es ist vom Ermessen der beteiligten Mitarbeiter des FA abhängig. Und entsprechend sollte man ihnen dann auch begegnen: Nicht unterwürfig, nicht bettelnd, aber schon deutlich zu erkennen gebend, dass man halt bissel arg dusslig war und sich auch nicht ordentlich informiert hat, dass man jetzt flott alles in Ordnung bringt, und dass sowas nicht wieder vorkommen wird.
Von welcher wirtschaftlichen und zeitlichen Dimension reden wir. Kleinvieh über kurze Zeiträume, gerade auch einmalige Geschichten, lassen sich immer gut erklären und gehen bei kooperativem Verhalten normalerweise mit Nacherklärung durch. Reden wir in absoluten Zahlen aber auch schon von zumindest im Verhältnis zum erklärten Einkommen hohen Beträgen, sieht die Sache nicht ganz so gut aus. Auch wenn es in absoluten Beträgen eine geringe Summe ist, wird es schwierig ein „Übersehen“ zu erklären, dito bei längerfristigen Geschichten.
Abgesehen von der als OWI mit bis zu € 50.000-- zu ahndenden „Leichtfertigen Steuerverkürzung“, die hier ggf. in Frage kommen könnte, sähe es strafrechtlich im Sinne einer Steuerhinterziehung so aus (Hausnummern): Bis € 1.000,-- und im Verhältnis zum Einkommen untergeordneten nicht erklärten Beträgen geht die Geschichte so durch, bzw. ein Verfahren wird ggf. mit Auflagen eingestellt (der offensichtlich nicht übersehbare Betrag/die längerfristige Tätigkeit geht dann eher in Richtung Einstellung mit Auflage, der einmalige Kleinkram eher so durch). Bis € 50.000,-- muss man mit Geldstrafen rechnen, darüber Haft (zunächst zur Bewährung). Alle Angaben natürlich nur für Ersttäter.
Hallo Blumepeder,
vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Da hab ich einen guten Einblick bekommen, wie solche Verfahren ablaufen.
Viele Grüße Christian