Was passiert bei Verletzung der Anzeigepflicht?

Aufgrund des Beitrags von Finanzchecks: http://www.wer-weiss-was.de/app/article/show/5653978 bin ich auf das neue VVG 2009 aufmerksam geworden, das ja auch für Altverträge gelten soll.

Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Person A hat 2006 eine BU-Versicherung abgeschlossen und dabei eine Krankheit (Kurzzeitges Asthma) nicht angegeben, weil es 8 Jahre her war und er es einfach vergessen hat und eine andere Krankheit (Ekzem) dagegen bewusst verschwiegen.

Heißt das jetzt, dass die Versicherung ab 2011 den Vertrag nicht mehr anfechten kann, wenn die Asthmaerkrankung nachträglich rauskommt und dass sie ihn ab 2016 auch nicht mehr anfechten kann, wenn die verschwiegene Krankheit rauskommt?

Mit anderen Worten: Ab 2016 braucht der Versicherte keine Angst mehr zu haben, dass er im BU-Fall leer ausgeht?

hi,

zuerst stellt sich doch die frage, wie lange die vers. bei antragsstellung zurückgefragt hat? 5 jahre 10 jahre?

dann ist die frage warum person a bu wurde oder würde wg. asthma oder ekzem, oder weil er durch einen unfall seinen beruf nicht ausüben kann…

die frage ist so „schwammig“ gestellt, dass eine einigermaßen korrekte antwort schwierig ist…

grüsse

die frage ist so „schwammig“ gestellt, dass eine einigermaßen
korrekte antwort schwierig ist…

Wieso ist die Frage schwammig gestellt? Es geht darum, ob 5 bzw. 10 Jahre NACH Vertragsabschluss alle Falschangaben des Versicherten bzgl. der Gesundheitsfragen verjährt sind und der Versicherer somit leisten muss.
Ob der Kunde nun bei Vertragsabschluss alle Krakheiten der letzten 3,5,10 oder 20 Jahren angeben sollte, kann doch damit nichts zu tun haben!?