Aufgrund des Beitrags von Finanzchecks: http://www.wer-weiss-was.de/app/article/show/5653978 bin ich auf das neue VVG 2009 aufmerksam geworden, das ja auch für Altverträge gelten soll.
Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Person A hat 2006 eine BU-Versicherung abgeschlossen und dabei eine Krankheit (Kurzzeitges Asthma) nicht angegeben, weil es 8 Jahre her war und er es einfach vergessen hat und eine andere Krankheit (Ekzem) dagegen bewusst verschwiegen.
Heißt das jetzt, dass die Versicherung ab 2011 den Vertrag nicht mehr anfechten kann, wenn die Asthmaerkrankung nachträglich rauskommt und dass sie ihn ab 2016 auch nicht mehr anfechten kann, wenn die verschwiegene Krankheit rauskommt?
Mit anderen Worten: Ab 2016 braucht der Versicherte keine Angst mehr zu haben, dass er im BU-Fall leer ausgeht?