mal angenommen, jemand überweist 10 Tsd. EUR an einen „Freund“ in Portugal, mit der Bitte, dieses Geld an das portugisische Finanzamt weiterzugeben, dem man es schließlich schuldet. Weiter angenommen, der „Freund“ behält das Geld, gibt es restlos aus und ist nunmehr unfähig, es zurückzuzahlen. Ist das Geld damit verloren? Kann der „Freund“ von Deutschland aus belangt werden? Könnte ein portugisischer Anwalt etwas (aber was??) erreichen?
Ein Diebstahl liegt in diesem Fall aus meiner Sicht nicht vor, da bei einem Diebstahl fremder Gewahrsam in Zueignungsabsicht gebrochen werden muss.
Die Person in Portugal hatte wahrscheinlich schon die Absicht das Geld von vorn herein für sich zu behalten. Somit ist der Tatbestand des Betruges erfüllt vor.
Meine Empfehlung: Zur deutschen Polizei gehen und Anzeige erstatten. Davon bekommt man zwar sein Geld nicht wieder aber der „Freund“ bekommt rechtliche Probleme. Das Wiedererlangen des Geldes ist dann Zivilrechtsache - das dürfte allerdings über mehrere Länder langwierig, schwierig und kostenspielig sein.
Hi,
also das mit dem Betrug halte ich für sehr weit aus dem Fenster gelehnt, ich denke hier ist eher eine Unterschlagung (so nennt man so eine Art des Diebstahls) einschlägig.
Die Frage ob er sein Geld wiederbekommt ist relativ einfach, hat die Person den überhaupt die Mittel das zu ersetzen? Denn wenn was bringt das beste Urteil, wenn da nix zu holen ist.
gruß
schwierig wird es zu beweisen das er das geld weiter geben sollte weil die beweispflicht bei dir liegen würde zumindest nach deutschem recht und da es sich um einen freund handelt ist das so ne sache. das nächste problem ist das du dich erst erkundigen müsstest in welchem land der prozess wäre und deises recht ist dann anzuwenden und so wie sich das anhört muss eher portugisisches recht angenommen werden und da kann dir nur ein internationaler anwalt helfen bzw ein portgisischer. nun stellt sich weiterhin die frage ob man dort prozesskosten erstattet bekommt und wer wie und wann zahl und ob sich das dann rechnen würde… falls du eine rechtsschutzversicherung hast frag mal an ob eine beratung gezahlt werden würde und wenn ja lass dich fachmännisch beraten…
Hallo Lischen, der Text ist völlig unlesbar! Ich habe nach drei Zeilen aufgegeben, weil mir der Kopf geschwirrt hat. Um Texte lesbar zu machen, gibt es Satzzeichen und Absätze - und auch Groß- und Kleinschreibung hilft.
Stimmt, Lieschen, inhaltlich magst du ganz richtig liegen.
Aber es gibt Interpunktionsregeln, die durchaus ihren Sinn haben, nämlich den, das Geschriebene besser aufnehmen zu können. Dein Geschreibe zu lesen ist äußerst anstrengend.
So wie Du schreibst, hat der Dieb ja ohnehin nichts mehr. Was willst Du also holen. Selbst in Deutschland könntest Du höchstens ein Urteil erwirken, daß Dir das Geld zusteht. Und dann ??? - hast Du einen Titel, den Du Dir einrahmen kannst.
Das beste ist, Du verbuchst das Geld unter der Rubrik Lehrgeld, dann passiert Dir das in Zukunft vielleicht nicht mehr. Jedenfalls ist nach meiner Einschätzung jeder Cent, den Du für so einen Fall aufwendest, zum Fenster rausgeworfenens Geld.
Das sagt Dir einer, der neben vielen anderen auch einen Titel über 100.000,00 DM an der Wand hängen hangt, bei dem der Schuldner auch nach Portugal ausgewandert ist.