Was passiert eigentlich nach einer Güteverhandlung

Hallo,

ich habe mich schon immer mal gefragt, was eigentlich nach einer Güteverhandlung passiert wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen Vergleich aushandeln und einer der beiden seinen Pflichten nicht nachkommt. bsp der AG zahlt nicht wie vereinbart.

Hat dieser Vergleich bei der Güteverhandlung eigentlich rechtsbindende wirkung oder ist er nur ein abmachung die später wieder wiederrufen werden kann?

Ich frage, weil ich mir mal aus spaß eine solche Güteverhandlung angesehen habe und die dahinterstehenden Folgen nicht ganz verstanden habe.

Wäre super, wenn mir das mal einer erklären könnte in einfachen worten.

Danke an alle, die mir bei dieser Frage helfen.

Mfg

Christian

Hallo,
der Vergleich aus einer Güteverhandlung hat rechtsbindende Wirkung.
Jede Partei erhält vom Arbeitsgericht einen Beschluß.

Der Vergleich aus einem Prozess ist ein Titel 794 ZPO der mit Zwangsvollstreckung beigetrieben werden kann. Ebenso ist er aber Vertrag und damit anfechtbar nach BGB. Also ist es wie immer, solange das Cash nicht im Münzsäckelchen liegt, ist noch nichts gewonnen :smile: