Wir reden scheinbar aneinander vorbei.
Die Zeiten, in denen das Eigenkapital als Subtraktion der Schulden vom Vermögen ermittelt wurde, sind lange vorbei. Tatsächlich wäre eine derartige Ermittlung nach Gob/HGB heute auch gar nicht statthaft und auch das Finanzamt hätte damit wohl so seine Probleme.
Der Betrag der einzelnen Eigenkapitalpositionen ergibt sich wie bei allen anderen Bilanzpositionen aus der Eröffnungsbilanz und den nachfolgenden unterjährigen und Abschlußbuchungen.
Das Eigenkapital kann auch nicht die Differenz von Vermögen und Verbindlichkeiten sein, weil es nicht das Eigenkapital gibt, sondern in der Regel diverse Positionen, aus denen sich das Eigenkapital zusammensetzt und die alle ihre Berechtigung haben und nicht selten verschiedenen Personen zustehen.
Natürlich kann man „modelltheoretisch“ sagen, daß das EK die Differenz von Vermögen und Verbindlichkeiten ist, aber erstens kommt man bei der Betrachtung schon ins Schleudern, wenn sich in der Bilanz Mezzanine-Produkte befinden, Sonderposten mit Rücklageanteil oder atypische stille Einlagen (verdammte Realität) und zweitens könnte man dann auch sagen, die Verbindlichkeiten seien die Differenz von Vermögen und Eigenkapital.
Will sagen: das sind eigentlich nicht einmal modelltheoretische Überlegungen, sondern bestenfalls solche, die sich für den Sowi-Grundkurs in der 12. Klasse eignen.
Kurzum: reden wir nicht über die Modelltheorie aus der grauen Vorzeit, sondern über die Realität des 20. und 21. Jahrhunderts und die war ja auch Gegenstand der Fragestellung, wenn ich den Fragesteller nicht ganz falsch verstanden habe.