Was passiert im Gericht bei negativen Gutachten?

FTage nochmal um rat?
Das Jugendamt ist der Meinung das der schutzplan nicht ausreicht um das die Kinder dauerhaft bei uns aufwachsen können da neue Dinge dazu kommen während andere Punkte abgearbeitet werden.was die verlangen ist aber übertrieben. Zb jeden Tag Baby Massage etc.jetzt war Anhörung termin im Gericht und wir hatten zwei Wochen vorher Stellungnahme abgegeben und der Richter sah das wir als Eltern viel für unsere Kinder besorgen an Förderungen .er fragte auch ob wir bei Erziehung Beratung stelle waren,ob jetz unsere Wohnung kindersicher Ist,Was das Jugendamt auch bestätigte die Verfahren Pflegerin äusserte das sie gemerkt habe das zwischen uns und den Kindern eine Unsicherheit besteht zb ich habe den Kopf nicht festgehalten bei meinem 5 Monate alten Sohn erst als er auf mein arm war dann.wir besorgen viel für die Kinder aber sie habe das Gefühl das wir manches nicht wissen es umzusetzen.das Jugendamt äusserte wenn wir den erneuten schutzplan nicht einhalten dann soll es zur inobhutnahme kommen.der schutzplan giltet bis zur gerichtlichen Entscheidung und Klärung.Entscheidung war jetzt im Gericht das wir uns an den schutzplan uns halten und der Richter holt ein Gutachten ein da dass Jugendamt es Vorschlag.wir wollen ein Anwalt jetzt nehmen weil in der Mitteilung von Jugendamt an das Amtsgericht steht das wenn wir den Vorschlag nicht annehmen das die Kinder stationär Weg kommen bis unsere Wohnung kindersicher ist und wir bei einer Erziehung Beratung stelle waren dann ein Sachverständigen Gutachten. Aber unsere Wohnung ist kindersicher und wir waren bei der Erziehung stelle warum dann trotzdem Gutachten. Wir verstehen es alles nicht.wir werden dem schutzplan folgen.einen Anwalt trotzdem nehmen denn wisst ihr vielleicht wie das Gesetz ist und zwar:zb das Gutachten fällt nicht gut aus ,wir uns an den schutzplan aber gehalten haben.,und dann geht’s ja nochmal ins Gericht und unser Anwalt macht Widerspruch wegen dem negativen Gutachten, bleiben einen dann die Kinder weiterhin im Haushalt so das der Richter sagt ja neues Gutachten oder kommen die Kinder sofort erstmal aus der Familie bei negativenGutachten obwohl der Anwalt Widerspruch gemacht hat??hoffe ihr wisst was ich meine und einer kennt sich aus Danke
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Hallo,

jetzt hör mal:
Es sieht ziemlich ernst aus.

Das Letzte, was man von euch jetzt hören möchte, sind Aussagen wie „Was die Verlangen ist übertrieben.“ Die möchten, dass das Baby jeden Tag massiert wird? Ja meine Güte, über wieviel Minuten Zuwendung reden wir denn da?
Grundlagen wie das sichere Halten von Kleinkindern MÜSST ihr einfach drauf haben.

Hallo Aslan_Yalcin!

Diese Stelle in deinem Posting hat mich erschreckt!
Und zwar nicht nur, weil es wohl kein Aufwand ist, ein Baby jeden Tag zu massieren, sondern wegen der Grundeinstellung die dahintersteckt.
Und das scheint mir auch der Punkt zu sein, warum ihr solche Schwierigkeiten habt.

Aber zu deiner Frage: Ein Gutachten wird erstellt, um auf dessen Grundlage eine richterliche Entscheidung treffen zu können. Wenn das Gutachten negativ ausfällt, dann wird der Richter nicht sagen „naja, das Gutachten war ja nicht so toll, aber wir lassen die Kinder mal auf gut Glück in der Familie“:

Das Gericht hat das Ziel, eure Kinder in einer ungefährdeten Umgebung aufwachsen zu sehen und möglicherweise fehlt euch für einige Dinge das Bewusstsein. Wie schon gesagt: Köpfchenhalten ist eine Selbstverständlichkeit, die bei euch anscheinend fehlt, und wenn es da an vielen weiteren Dingen fehlt, dann hat das Gericht Grund genug, euch die Kinder wegzunehmen.

Das klingt hart für euch und ist sicher sehr schwer, aber das Wohl der Kinder muss vorgehen.

Euer Anwalt wird sich für euch einsetzen, aber gegen ein negatives Gutachten kann er nichts ausrichten, wenn es wirklich grundlegende Dinge sind, die bei euch nicht stimmen. Und dass ihr tägliche Babymassage für übertrieben haltet deutet für mich darauf hin, auch wenn ich daraus kein Pauschalurteil ableiten kann. Ihr wisst besser, welche Gründe euch schon genannt wurden, warum es vor Gericht ging.

Ich wünsche euch viel Glück und viel Einsicht, damit ihr alles lernt, was ihr den Kindern geben müsst. Ihr solltet immer das Wohl eurer Kinder im Auge behalten.

Gruß

Wie ich Dir schon einmal geschrieben habe: Es geht um den grundsätzlichen Wandel, und nicht um das Abarbeiten von Einzelpunkten, wie dem einmaligen Besuch einer Erziehungsberatung. Ihr braucht offenbar über eine längere Zeit Unterstützung, um zu erkennen, dass die gestellten Anforderungen nicht „übertrieben“ sind, sondern eine Selbstverständlichkeit darstellen, wenn man eine Familie hat. Sagt bei Gericht nicht: „Wir waren - genau einmal - bei der Erziehungsberatung.“, sondern bittet bei der Erziehungsberatung um längerfristige Unterstützung. zeigt dort, dass Ihr lernen und begreifen wollt, und dabei Hilfe braucht. Die werdet ihr dann auch bekommen. Und wenn ihr dann nicht nur einmal dort gewesen seid, sondern bei Gericht/Gutachter einen Plan vorlegen könnt, der zeigt, dass Ihr Euch längerfristig von der Erziehungsberatung unterstützen lasst, dann sieht die Sache schon ganz anders aus.

Die Idee mit dem eigenen Anwalt ist auf jeden Fall gut. Der wird aus der Nähe viel besser beurteilen können, was tatsächlich die Probleme bei Euch sind, und wie Ihr damit umgehen solltet, als wir hier aus der Ferne. Damit meine ich Probleme, an denen Ihr etwas tun müsst/könnt, als auch Probleme, die JA und Gericht Euch ggf. fälschlicherweise machen.