Was passiert eigentlich im Sterbefall mit den ganzen Online-Accounts bei Facebook, ebay, GMX, amazon u.s.w.?
Was geschieht zum Beispiel, wenn der Anbieter eines Artikels bei ebay während der Auktion stirbt? Darf er für einen solchen Fall den Zugang zu seinen Account an Dritte weitergeben?
Hallo,
es ist je nach Anbieter des Dienstes unterschiedlich was passiert und was. Ich denke aber ohne Aktion durch einen angehörigen wird nichts geschehen. Nach einem Artikel aus der Zeit sollen angehörige unter Vorlage der Sterbeurkunde zumindest bei einigen Online-Diensten zugriff auf den Account bekommen.
http://www.zeit.de/digital/internet/2011-01/internet…
Bei beendeten Auktionen und getätigten Online Einkäufen sind diese ja erstmal rechtskräftig zustande gekommen. Wenn jemand während einer Aktion verstirbt kann die Auktion durch einen Angehörigen bei entsprechendem Nachweis sicher auch zurückgenommen werden. Ähnliches ist ja durch den Anbieter auch möglich wenn der angebotene Artikel während der Auktion defekt wird.
Viele Grüße,
Michael
Gute Frage. Habe keine Ahnung.