Hallo
Habe im Trennungsjahr von meinem Vater eine Etw. geerbt,
die müßte ich jetzt verkaufen um meine Zukunft zu sichern. Worauf muß ich achten bzw. muß ich meinem Noch-
mann etwas vom Gewinn abgeben? Mein Vater hat die Wohnung 2005 gekauft, ich habe sie 2012 geerbt, bekomme jetzt evtl. mehr dafür. Wär schön wenn mir jemand helfen könnt, schönen Abend noch.
da ich zur Rechtsberatung nicht befugt bin, empfehle ich Dir, notfalls einen Anwalt für Familienrecht zu Rate zu ziehen… Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kannst Du die sogenannten Scheidungsfolgesachen auch außergerichtlich klären: Ihr müsstet euch hierfür untereinander über die sogenannten Scheidungsfolgesachen einig werden. Ein Anwalt hält die die Einigungen dann notariell fest. Dies hat dann später vor Gericht Gültigkeit. Das ist eine Möglichkeit, die vom Staat als Richtlinie vorgesehenen Regelungen zu umgehen. Unter http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli… kannst Du alle relevanten Eckpunkte zur einvernehmlichen Scheidung nachlesen.
ich bin so gesehen keine Anwältin, befürchte aber das sie teilen müssen. Lg Susanne
Hallo Susanne,
Erbsachen gehören demjenigen der geerbt hat, d.h. im Zugewinnausgleich steht das Erbe gleich wie das Anfangsvermögen, soviel ist eigentlich klar.Aber wenn die Wohnung beispielsweise 10 000€ an Wert gewonnen hat, weiss ich nicht ob ich den Mehrwert teilen muß, das ist die vSache die zuklären ist bzw. ob`s noch irgendwelche Feinheiten gibt, die zu beachten sind.
Daqnke für die Mühe, schönen Abend noch
ich bin so gesehen keine Anwältin, befürchte aber das sie
teilen müssen. Lg Susanne
Hallo stefan,
sind gerade in Mediation und klären alles finanzielle, angeblich gibt`s beim Verkauf der Wohnung vor der Scheidung kein Problem, bin mir da aber nicht ganz sicher. Was ist wenn die Wohnung jetzt mehr wert ist als 2005 ? Allerdings habe ich sie ja erst 2012 geerbt, seitdem ist der Wert nicht gestiegen. So gesehen ist für mich nachvollziehbar aber man weiss ja nie… . Danke für die Mühe vielleicht fällt Dir ja noch was ein. Schönen Abend noch.
L.G. schaumalschlau
Nach meinem Rechtsverständnis können Sie noch keinen Zugewinn haben, wenn Sie die Wohnung 2012 geerbt haben auch wenn sie günstiger gekauft wurde 2005, es sei denn Sie haben dieses Jahr schon eine Wertsteigerung erzielt durch Investitionen.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass Sie den Blickwinkel wechseln sollten bzw erweitern. Es kann durchaus sein, das der Ex-Mann unwesentlich wird, wenn man das aus Finanzamttechnische Seite betrachtet.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, nicht voreilich zu verkaufen und das sehr gut zu planen. Was weg ist kommt nicht so schnell wieder.
Liebe Grüsse von Susanne
Hallo Susanne,
bin eigentlich auch Ihrer Meinung, mit der Wertsteigerung, sowie auch mit dem Verkauf der Wohnung, muß aber sein, denn sonst kann ich mein Haus bzw. unser Zuhause nicht halten. Das mit der Miete war schon sehr angenehm, besonders in meiner Situation. Hab auch richtig Schiss die Wohnung zu verkaufen, weiss auch nicht was es da noch alles zu beachten gibt, da hilft nur googeln,googeln und nochmal googeln. Irgendwie gehts immer, hoffe so wenig wie möglich Lehrgeld zu bezahlen danke für Ihre Hilfe, schönen Abend noch
schaumal schlau
Mit Googeln kann man sich verrückt machen, wenn es wirklich knifflige Fragen sind wie diese, wo es auch auf eine zuverlässigkeit ankommt.Ich würde erstmal zur Bank gehen, die wissen auch schon viel, gerade Steuermässig. Das wäre erstmal kostengünstig. Wenn die Fragen und Antworten nicht ausreichen, hätte ich mich einmalig beraten lassen von einem Anwalt, das kostet auch nicht die Welt und hat den Vorteil das man bescheid weiss und nicht immer wieder nach Stichworten suchen muss und doch keine zuverlässige Antwort bekommt.Hatte gerade selbst ein Fall von einer mystiriösen Klage des Nachbarn an mich wegen eines Wasserschadens. Das googeln hat mich da nicht weiter gebracht nur verunsichert.Wenn Sie verkaufen müssen ist jetzt die Frage wie und für welchen Preis.Letztlich kann es durchaus lohnenswert sein, sich professionelle Hilfe zu holen. Ist aber ja auch möglich, da ihr Mann davon nicht profitieren will, dann könnte er eine Verzichtserklärung unterschreiben.
Dann wäre eine Frage aus der Welt.Reden Sie einfach mal mit ihm, wenn möglich. Lg Susanne