Hi, wenn d. KFZ weiterhin auf öffentlichem Grund geparkt bleibt, wird an Hand d. Fahrgestellnr. d letzte Halter fest gestellt werden u., bei einem nachsichtigen Ordn.-Amt, per Frist zur Entfernung d. KFZ auf gefordert werden.
Bei einem nicht nachsichtigen Ordn.-Amt, wird dieses selbst für d. Entfernung d.KFZ sorgen u. d. Kosten dafür d. Halter in Rechnung stellen.
MfG ramses90
Der genaue Wortlaut ist mir leider nicht bekannt, aber ich denke, dass es dieser Standardaufkleber ist, der den Halter darauf hinweist, das Fahrzeug zu entfernen…
Hallo,
und warum liest man nicht einfach, was da draufsteht, wenn es schon vor der Tür ist?
Üblich sind glaube ich 7-14 Tage (steht aber auf dem Aufkleber drauf, mitsamt Datum, wann er angebracht wurde), dann wird das Fahrzeug entfernt.
Auf dem Aaufkleber steht aber nicht, was das jetzt kostet für den Besitzer und ob es da jetzt zu einer Anzeige kommt…Und das waren ja - wie im ersten Posting auch geschrieben - die eigentlichen Fragen, die mich interessieren und auf die Google keine Antwort gegeben hat!
Auf dem Aaufkleber steht aber nicht, was das jetzt kostet für
den Besitzer und ob es da jetzt zu einer Anzeige kommt…Und
das waren ja - wie im ersten Posting auch geschrieben - die
eigentlichen Fragen, die mich interessieren und auf die Google
keine Antwort gegeben hat!
Danke für die versch. geposteten Links, aber eine konkrete Antwort auf meine Frage nach der Bußgeldhöhe liefern sie alle nicht…Dann werde ich in der Hinsicht wohl unwissend bleiben.
schwer ist die Frage nicht zu beantworten, allerdings auch nicht genau, weil es von der Gemeinde und dem Land abhängig ist. Ist also anders wie der Bußgeldkatalog nicht bundeseinheitlich.
Der Bußgeldrahmen geht z.B. in Baden Württemberg bis 500€, die Regel dürften etwa 40-50€ sein.
Dazu kommen die Abschleppkosten, die Kosten für die Verwahrung, und die Kosten falls das Kfz nicht abgeholt oder selbst entsorgt wird, für die Entsorgung. Und natürlich Verwaltungsgebühren.