Hallo 
Einfache Frage zum Meldewesen: Was passiert eigentlich nach dem Ableben
mit dem Personalausweis? Sind die Familienmitglieder dazu verpflichtet diesen abzugeben oder kann man ihn behalten ?
MfG,
Tom
Hallo 
Einfache Frage zum Meldewesen: Was passiert eigentlich nach dem Ableben
mit dem Personalausweis? Sind die Familienmitglieder dazu verpflichtet diesen abzugeben oder kann man ihn behalten ?
MfG,
Tom
Hallo Thomas,
man kann auf Wunsch den Perso bzw. den Reisepass behalten, er wird dann von den zuständigen Behörden ungültig gemacht (gelocht).
MfG LM
…dann kriegt der Perso ein Begräbnis…
Gruß
Tom
Sterbefall beim Standesamt melden:
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat (§ 32 PersStG).
Vorzulegen sind: Personalausweis des/der Verstorbenen, Totenschein sowie bei Ledigen die Geburtsurkunde; bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bzw. das Familienstammbuch.
Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde und Kopien von ihr aus. Für die Rentenversicherung(en) und Pensionskassen (Betriebsrente oder Zusatzversicherung) gibt es spezielle Exemplare der Sterbeurkunde.
Aus: http://www.klicktipps.de/aufgaben_nach_todesfall.php
Der PA wird normalerweise einbehalten.
MfG,
JK