… beim Pferd wenn der Besitzer stirbt ?
Ich habe ein Pferd mit Überlassungsvertrag übernommen.Die Besitzerin ist schon tiemlich alt.Was geschieht mit dem Überlassungsvertrag und dem Pferd ,wenn die Besitzerin verstirbt ?Wird er dann ungültig ,muss ich das Pferd wieder abgeben ?
Hallo Sullivan,
Der Überlassungsvertrag ist leider keine richtige Besitzurkunde. Es ist nur vertraglich festgelegt, das du das Pferd geliehen hast. Sollte die Dame einmal dahinscheiden, kannst du mit ihren Erben abklähren ob du es behalten darfst oder sie es „dir wegnehmen“.
Denn mit dem Tod erlischt der Vertrag automatisch, da es nur noch eine Partei gibt.
Wenn dir also viel an dem Pferd liegt, kannst du versuchen mit der Dame zu reden und sie fragen… Natürlich solltest du Einführung sein, denn wer redet schon gerne drüber was nach seinem Tod passiert
LG
Leider keine Ahnung. Sry
Hallo Sullivan1,
da kann ich dir leider nicht helfen in Rechtsfragen kenn ich mich eher nicht aus. Ich wünsch dir viel Glück bei der Suche nach einer Antwort. LG, Monika
Dies solltest du vlt mit der Besitzerin absprechen und ggf ein entsprechende Passage im Vertrag mit aufnehmen. Ansonsten entscheiden die Erben über den Verbleib des Pferdes.
Hallo und sorry für die späte Antwort. Leider kann ich nicht weiterhelfen.
Hi sullivan,
sorry war lange offline, kann hier leider nicht helfen, ich hoffe du bist zwischenzeitlich anderweitig kundiger geworden.
LG
Eileen