Da man ja nicht mehr Messer mit ins Flugzeug nehmen darf, habe ich folgende Frage:
Was machen die mit den Konfiszierten Messern?
Verkaufen, verschenken an die Mitarbeiter, vernichten?
Letzteres wäre echt schade, aber mich interessiert es halt.
Achso, falls das je Bundesland unterschiedlich ist:
Ich bin Berliner…
hallo,
falls dir das messer abgenommen wurde - frag mal beim fundbüro oder der airline nach. da landen die messer meist. natürlich nur, wenn sie eine bestimmte größe nicht überschreiten. falls das der fall ist, gibt es eine anzeige…
ich hoffe, ich konnte helfen
viele grüße
Hallo, kann ich dir nicht genau sagen, da ich mit diesen Angelegenheiten nichts zu tun habe. Meine Firma, die DFS Deutsche Flugsicherung ist für den reibungslosen Verkehr am Boden und in der Luft zuständig. Wir haben nichts mit den Personenkontrollen an Flugplätzen zu tun.
Viele Grüße
habe eben mit den Kollegen Rücksprache gehalten, da ich mir nicht sicher war: Konfiszierte Gegenstände werden in einem Behältnis gesammelt und später entsorgt, sprich vernichtet.
leider weiss ich keine wirkliche Antwort auf Deine Frage. Ich vermute, dass die Sachen entweder vernichtet oder versteigert werden.
Als Fluggast gibt es übrigens an einigen Flughäfen (dort wo eine Postfiliale ist) die Möglichkeit, sich den Gegenstand per Post zu schicken, damit man ihn nicht wegschmeissen muss.
Ich hoffe, Du findest jemanden, der Dir die Frage ausführlich beantworten kann. Würde mich auch mal interessieren.
Die Gegenstände dürfen nicht konfisziert werden. Das ist nur Polizisten vorbehalten. Rechtlich gesehen gibt der Passagier nur seinen Besitz auf, dies tut er freiwillig. Die folge wäre, täte er es nicht, dass er nicht in die gesicherten Bereiche darf. (Paragraf 5 LuftSiG)
Verkaufen, verschenken an die Mitarbeiter, vernichten?
Die Gegenstände gehören nach besagter Besitzaufgabe nicht dem Flughafen. Da er damit nicht rechtmäßiger Eigentümer ist, sondern nur vorübergehend Besitzer, kann er sie nicht verschenken. Diese Gegenstände werden vernichtet. Einige Flughäfen haben z. B. Auch abgenommene Gegenstände gespendet.
Letzteres wäre echt schade, aber mich interessiert es halt.
Wie Du siehst ist es rechtlich nicht ganz einfach, auch wenn es moralisch besser wäre die Gegenstände zu versteigern und den Erlös zu spenden.
Achso, falls das je Bundesland unterschiedlich ist:
Das LuftSiG ist Bundesrecht somit genauso bundesweit gültig, wie Besitzrechte.
Ich hoffe das hilft Dir, wenn auch etwas spät
Grüße
Hallo! Mir wurde am Flughafen erklärt, dass ich bei Hinterlegung der Adresse und des Portos das abgenommene Messer zugeschnickt bekomme.
Soviel ich weiß, werden die abgenommenen Asservate als Altstoffe entsorgt .