Hallo WildAlf,
in deiner nicht erfolgten - aber all so oft von div. Teilnehmern geforderte - Begrüßungsformel muss ich wohl hoffentlich keine Missachtung meiner Person interpretieren 
eine Maklerprovision wird erst fällig, wenn es zu einem
Vertragsabschluss kommt.
Bleibt die Frage offfen, ob auch ohne Unterzeichnung des
Vertrages durch den Vermieter dennoch ein Vertrag zu Stande
kam, weil z.B. müdlich zugesagt wurde, dass man die Wohnung
bekommt.
Ich finde, da widersprichst du dir jetzt selber, That’s me.
Und du hattest mit der ersten Aussage vollkommen recht.
Du bist der wirkliche Experte! Nicht ich.
Was mir rein juristisch unklar war und ich deshalb als solches auch präventiv fomuliert hatte war -> in wie weit eine mündl. Abrede (Vertrag?) als vereinbart und „rechtskräftig“ betrachtet werden, bzw. bewiesen werden kann.
Denn auch mündl. Verträge sind grundsätzlich wirksam, bzw. auch durch Konkuludenz können Verträge wirksam werden.
Und bei mündl. Verträgen stellt sich doch grundsätzlich die Frage der Bewiesbarkeit. Oder irre ich da?
Auf diese „Besonderheit“ wollte ich aufmekrsam machen, da man über die konkreten Vorkommnisse des fiktiven Falles ja nicht bescheid weiß.
Dass es streitig sein könnte, ob ein Vertrag zustande kam,
wenn der Vermieter eben keinen Vertrag will, leuchtet mir
nicht ein.
Dafür bist du Jurist und glücklicherweise ein sehr kostbares und hilfreiches und wetvolles Forumsmitglied, das ich auch sehr schätze.
Ich wies nur prophylaktisch auf den Umstand hin, dass auch mündl. Verträge wirksam sind, sich aber dann das Problem des Beweises stellt.
Es kam kein Vertrag zustande. Also kein Anspruch auf
Provision.
Ok, dann wissen wir ja bescheid. Du bist der Experte, der sich erlauben kann derlei determinierte Aussagen zu tätigen.
Ich als Laie muss da aber vorsichtig sein, da ich sonst mit Recht (!) zurechtgewiesen werde.
Ich maßte mir eben nur nicht an sicher zu behaupten, dass definitiv kein Vertrag zu Stande kam. ( z. B. durch mündl. Zusage des Vermieters unter Zeugen, was dadurchaus im Rahmen des Möglichen wäre)
Hätte ich aber behauptet, dass definitiv kein Vertrag zu Stande kam, hätte mich evt. jmd. kritisiert mit dem Hinweis, dass auch mündl. Verträge Gültigkeit haben (sofern man sie „beweisen“ kann).
Wie man es macht ist es anscheinend verkehrt. Wenn man unbeliebt oder neu im Forum ist, findet sich immer jemand der einem zerrupft?
So ist das hier nunmal, wenn man sich als Außenstehender erlaubt Kommentare abzulassen, ohne ein nachgewiesener Experte zu sein.
Also lasst uns beantragen, dass hier nur noch Experten (oder bekannte Platzhirsche oder Experten mit territoralem Hoheitanspruch mit Nachweis) schreiben dürfen. Dann hätte dieses Forum wenigstens seinen Namen verdient.
Ich sehe deine Bedenken wegen der mündlichen Zusage, aber die
müsste ja ebenfalls erst einmal bewiesen werden. Bis dahin
also auch keine Provision.
Ok, wenn das ein Jurist so darlegt würde ich - mangels bestätigter Fachkompetenz - niemals das Gegenteil behaupten.
Aber habe ich überhaupt etwas total falsches behauptet, oder nicht zufällig genau das geschrieben, was du jetzt auch postolierst?
Also aus meiner sicht habe ich das gena so dargestellt. Oder hast du aus meinen Ausführungen etwas anderes herausgelesen?
Ich lasse mich gerne korrigieren.
Ich auch! Erst recht von dir als Anwalt. Allerdings muss ich gestehen, dass ich nicht so wirklich nachvollziehen kann was du rein sachlich an meinen ausführungen zu beanstanden hast.
Was war an meinen
laienhaften Behuptunge so grrottenfalsch, dass es deines Beitrages bedurfte?
Gruß!
Horst
Auch einen ehrlich gemeinten Gruß
TM