Was passiert mit der Maklerprovision?

Hallo!
Folgendes Problem: Der Mietvertrag wurde vom Mieter bereits unterschrieben, der Vermieter unterschrieb laut seiner Aussage allerdings noch nicht.

Nun wurdesich in den letzten Tagen in der Wohnung getroffen um ein paar letzte Sachen zu klären und einige Ecken auszumessen, darunter auch die Küche (in der sich eine Einbauküche des Vermieters befindet, welche aus optischen Gründen vom Mieter gerne abgebaut und für die Dauer des Mietverhältnisses im Keller gelagert würde … natürlich würde sie zum Auszug des Mieters wieder aufgebaut).
Als dann vom Mieter der Meterstab in der Küche angelegt wurde entgegnete der Vermieter: „Wenn die Küche nicht in der Wohnung bleibt hätte er kein Interesse mehr an einem Mietverhältnis!“

Nun meine Frage:
Was passiert mit der bereits bezahlten Maklerprovision?
Und darf der Vermieter überhaupt verbieten seine Küche abgebaut und gut verpackt im Keller zu lagern?

Danke für eure Antworten!
Lg Tom

Hallo!

Nun meine Frage:
Was passiert mit der bereits bezahlten Maklerprovision?

eine Maklerprovision wird erst fällig, wenn es zu einem Vertragsabschluss kommt.

Und darf der Vermieter überhaupt verbieten seine Küche
abgebaut und gut verpackt im Keller zu lagern?

Die Wohnung muss in dem Zustand wie sie gemietet wurde wieder zurück gegeben werden. Daher kann der Mieter die Küche entfernen. Kann beim Wiederaufbau nicht der Zustand wie vorher hergestellt werden, oder ist die Küche beschädigt (feuchte Lagerung im muffigen Keller?) ist er schadensersatzpflichtig.

Alle Rechte nutzen aber nichts, wenn der Vermieter das „Risiko“ eines Küchenausbaus nicht eingehen möchte und den Vertrag nicht unterschreibt.

Bleibt die Frage offfen, ob auch ohne Unterzeichnung des Vertrages durch den Vermieter dennoch ein Vertrag zu Stande kam, weil z.B. müdlich zugesagt wurde, dass man die Wohnung bekommt.

Da hat man dann das Beweisproblem. Neben den Problemen die es vermutlich geben wird, wenn man die mitvermietete ? Küche entfernt.

TM

eine Maklerprovision wird erst fällig, wenn es zu einem
Vertragsabschluss kommt.

Bleibt die Frage offfen, ob auch ohne Unterzeichnung des
Vertrages durch den Vermieter dennoch ein Vertrag zu Stande
kam, weil z.B. müdlich zugesagt wurde, dass man die Wohnung
bekommt.

Ich finde, da widersprichst du dir jetzt selber, That’s me. Und du hattest mit der ersten Aussage vollkommen recht.

Dass es streitig sein könnte, ob ein Vertrag zustande kam, wenn der Vermieter eben keinen Vertrag will, leuchtet mir nicht ein.

Es kam kein Vertrag zustande. Also kein Anspruch auf Provision.

Ich sehe deine Bedenken wegen der mündlichen Zusage, aber die müsste ja ebenfalls erst einmal bewiesen werden. Bis dahin also auch keine Provision.

Ich lasse mich gerne korrigieren.

Gruß!

Horst

Hallo,

hat der Vermieter dem Makler gegenüber mündlich die Vermietung
erklärt? Dann hätte man einen Zeugen für das Zustandekommen des
Mietvertrags. Weshalb wurde ohne mündliche oder eben schriftliche
Zusage bzw. Vertragsabschluss, denn überhaupt schon die Makler-
gebühr bezahlt.
Andererseits, weis ich nicht ob man sich den Vermieter antun sollte,
wenn er wegen dem Ausbau und Einlagerung der Küche gleich kein Miet-
verhältnis mehr haben möchte. Aber vielleicht wollt ihr ja unbedingt
diese Wohnung, egal aus welchen Gründen.

Wünsch euch nen zufriedenstellenden Ausgang.

Gruß Karin

Hi

Bleibt die Frage offfen, ob auch ohne Unterzeichnung des
Vertrages durch den Vermieter dennoch ein Vertrag zu Stande
kam, weil z.B. müdlich zugesagt wurde, dass man die Wohnung
bekommt.

Solche Zusagen machen nur Sinn mit dem Vorbehalt (also in Aussicht stellen), den schriftlichen Vertrag abzuschließen. Sonst wären ja kaum schriftliche Vertäge nötig sobald jemand am Telefon sagt: Wir sind mit Ihnen Einverstanden…

Da hat man dann das Beweisproblem.

Genau, der eine versteht eine Zusage, der andere meint eben wenn alles drumherum stimmt wird unterschrieben. Zwei völlig unterschiedliche Standpunkte.

Neben den Problemen die es
vermutlich geben wird, wenn man die mitvermietete ? Küche
entfernt.

jupp

vlg MC

Danke erstmal allen für die Antworten!
Der Vermieter hat dem Makler gegenüber der Vermietung der Wohnung mündlich zugestimmt, was dem Mieter auch per Email mitgeteilt wurde.
Aus diesem Grund wurde die Maklergebühr schon bezahlt.
Desweiteren hatte der Vermieter dem Mieter auch den Schlüssel zur Wohnung schon ausgehändigt, welchen er aber nachdem er eine Nacht darüber geschlafen hatte wieder zurückgefordert hat.

Die Wohnung wird von den Mietern nicht unbedingt gewollt, es geht mehr oder weniger nur noch darum die bereits bezahlte Provision wiederzubekommen.

Danke!
LG Tom

Hallo WildAlf,

in deiner nicht erfolgten - aber all so oft von div. Teilnehmern geforderte - Begrüßungsformel muss ich wohl hoffentlich keine Missachtung meiner Person interpretieren :wink:

eine Maklerprovision wird erst fällig, wenn es zu einem
Vertragsabschluss kommt.

Bleibt die Frage offfen, ob auch ohne Unterzeichnung des
Vertrages durch den Vermieter dennoch ein Vertrag zu Stande
kam, weil z.B. müdlich zugesagt wurde, dass man die Wohnung
bekommt.

Ich finde, da widersprichst du dir jetzt selber, That’s me.
Und du hattest mit der ersten Aussage vollkommen recht.

Du bist der wirkliche Experte! Nicht ich.

Was mir rein juristisch unklar war und ich deshalb als solches auch präventiv fomuliert hatte war -> in wie weit eine mündl. Abrede (Vertrag?) als vereinbart und „rechtskräftig“ betrachtet werden, bzw. bewiesen werden kann.

Denn auch mündl. Verträge sind grundsätzlich wirksam, bzw. auch durch Konkuludenz können Verträge wirksam werden.

Und bei mündl. Verträgen stellt sich doch grundsätzlich die Frage der Bewiesbarkeit. Oder irre ich da?

Auf diese „Besonderheit“ wollte ich aufmekrsam machen, da man über die konkreten Vorkommnisse des fiktiven Falles ja nicht bescheid weiß.

Dass es streitig sein könnte, ob ein Vertrag zustande kam,
wenn der Vermieter eben keinen Vertrag will, leuchtet mir
nicht ein.

Dafür bist du Jurist und glücklicherweise ein sehr kostbares und hilfreiches und wetvolles Forumsmitglied, das ich auch sehr schätze.

Ich wies nur prophylaktisch auf den Umstand hin, dass auch mündl. Verträge wirksam sind, sich aber dann das Problem des Beweises stellt.

Es kam kein Vertrag zustande. Also kein Anspruch auf
Provision.

Ok, dann wissen wir ja bescheid. Du bist der Experte, der sich erlauben kann derlei determinierte Aussagen zu tätigen.
Ich als Laie muss da aber vorsichtig sein, da ich sonst mit Recht (!) zurechtgewiesen werde.

Ich maßte mir eben nur nicht an sicher zu behaupten, dass definitiv kein Vertrag zu Stande kam. ( z. B. durch mündl. Zusage des Vermieters unter Zeugen, was dadurchaus im Rahmen des Möglichen wäre)

Hätte ich aber behauptet, dass definitiv kein Vertrag zu Stande kam, hätte mich evt. jmd. kritisiert mit dem Hinweis, dass auch mündl. Verträge Gültigkeit haben (sofern man sie „beweisen“ kann).

Wie man es macht ist es anscheinend verkehrt. Wenn man unbeliebt oder neu im Forum ist, findet sich immer jemand der einem zerrupft?

So ist das hier nunmal, wenn man sich als Außenstehender erlaubt Kommentare abzulassen, ohne ein nachgewiesener Experte zu sein.

Also lasst uns beantragen, dass hier nur noch Experten (oder bekannte Platzhirsche oder Experten mit territoralem Hoheitanspruch mit Nachweis) schreiben dürfen. Dann hätte dieses Forum wenigstens seinen Namen verdient.

Ich sehe deine Bedenken wegen der mündlichen Zusage, aber die
müsste ja ebenfalls erst einmal bewiesen werden. Bis dahin
also auch keine Provision.

Ok, wenn das ein Jurist so darlegt würde ich - mangels bestätigter Fachkompetenz - niemals das Gegenteil behaupten.
Aber habe ich überhaupt etwas total falsches behauptet, oder nicht zufällig genau das geschrieben, was du jetzt auch postolierst?

Also aus meiner sicht habe ich das gena so dargestellt. Oder hast du aus meinen Ausführungen etwas anderes herausgelesen?

Ich lasse mich gerne korrigieren.

Ich auch! Erst recht von dir als Anwalt. Allerdings muss ich gestehen, dass ich nicht so wirklich nachvollziehen kann was du rein sachlich an meinen ausführungen zu beanstanden hast.

Was war an meinen
laienhaften Behuptunge so grrottenfalsch, dass es deines Beitrages bedurfte?

Gruß!

Horst

Auch einen ehrlich gemeinten Gruß

TM

Hi

Solche Zusagen machen nur Sinn mit dem Vorbehalt (also in
Aussicht stellen), den schriftlichen Vertrag abzuschließen.
Sonst wären ja kaum schriftliche Vertäge nötig sobald jemand
am Telefon sagt: Wir sind mit Ihnen Einverstanden…

also ich bin ja keine Juristin, aber so viel weiß ich schon, dass manche Verträge keiner Schriftform bedürfen um trotzdem wirksam zu sein. Das sind dann die sog. mündl. Verträge oder soche die durch Konkludenz ( schlüssiges Verhalten) zu Stande kommen.

Da hat man dann das Beweisproblem.

Genau, der eine versteht eine Zusage, der andere meint eben
wenn alles drumherum stimmt wird unterschrieben. Zwei völlig
unterschiedliche Standpunkte.

Das ist insofern irrelevant, als dass es auf den Inhalt des Gespäches ankommt. Grundsätzlich bedeutet dies, dass mündl. Verträge zwar generell gültig sind, aber sich das Problem der Beweisbarkeit stellt.

Neben den Problemen die es
vermutlich geben wird, wenn man die mitvermietete ? Küche
entfernt.

jupp

Schön, dass wir immer wieder mal einen zumindest kleinen Punkt finden wo wir beiden uns einig sind, obwohl wir uns noch nie so richtig lieben gelernt haben :wink:

Nur so kann die Welt überleben, indem sich „Feinde“ einander annähern :wink:

TM

Bisher hat hier noch niemand gefragt was genau in der E-Mail steht, den diese wiederum wäre ja eine schriftliche Bestätigung!!!

Als allererstes würde ich den Makler anrufen, denn der ist für dich da. Falls dieser sich uneinsichtig zeigt und du bei der Maklercourtage AGB unterschreiben musstest, eine Kopie dieser verlangen. Dort steht drin, ob die Provision fällig ist, wenn der Makler den Nachweis einer Gelegneheit, den Mietvertrag abzuschließen, erbracht hat oder ob die Provision an den Mietvertrag gekoppelt ist.

Üblicherweise ist zweites der Fall und ich nehme stark an, dass der Makler problemlos die Courtage zurückzahlen wird, denn der Rechtsstreit und die in diesem Fall doch recht unsichere Entschidung des Richters lohn die paar Euro nicht, die der Makler für eine Wohnung verdient.

Das muss ein ganz komischer Vermieter sein, der wegen einer offenbar nicht gerade nagelneuen Küche so einen Aufstand macht. Seid froh, dass ihr da nicht wohnen müsst und haut den Makler an, der ist auch nur ein Mensch.

Im übrigen Maklercourtage erst nach Mietvertragsunterzeichnung zahlen und Küchenabbau, etc. vorher mit dem Vermieter schriftlich festlegen. Überhaupt sollte man bei Miete Alles schriftlich fixieren, weil es sehr häufig zu Streitigkeiten kommt und später die beweislage kompliziert wird, wenn alles mündlich besprochen wurde.

Nur für’s Protokoll:
Ich bin kein Anwalt.

Gruß!

Horst

Hallo 08tos15,

ich vermiete selbst eine Wohnung mit Küche.
Wenn mein Mieter diese ausbauen wollen würde, würde ich auch auf die Barrikade gehen.

Erstens ist es ein Altbau und ich hab keine Lust, dass er mit einer neuen Küche Leitungen und Rohre beschädigt
und zweitens habe ich keine Lust, die Küche nochmal aufzubauen, Kaution hin oder her, die Scherereien hat dann der Vermieter.

Desweiteren hat man ja als Vermieter Kraft und Schweiss in den Aufbau investiert.

Vielleicht hilft Dir das beim Verständnis Deines Vermieters.

Ich frage mich, wieso man nicht bei Besichtigung über die Küche gesprochen hat. Die stand ja wohl da schon da…

Im Mietvertrag sollte die Küche als mitvermietet stehen - dann ist ein geschlossener Mietvertrag rechtlich in Ordnung und der Makler darf auf die Provision bestehen. Mietverträge sind auch mündlich bindend.

Der Vermieter kann auf eine ordentliche Kündigung bestehen, tut er das nicht, indem er den Mietvertrag nicht unterschreibt, ist das schon mal nett von ihm, wenn auch in eigenem Interesse.

Nun könntest du die Küche ohne dessen Zustimmung ausbauen und ordentlich lagern und bei Auszug wieder einbauen.

Bekommt Dein Vermieter allerdings Wind davon, könnte er wegen erheblicher baulicher Veränderung des Mietobjekts eine außerordentliche Kündung erwirken.

Ich denke, Dein Verieter wird seinen Grund haben, die Küche eingebaut zu lassen.

Wenn also kein Vertrag zustande kommt, muss Dir der Makler die Provision zurückzahlen.

VG
Mela