Was passiert mit der Mietkaution?

Hallo Leute,
wenn in einem Mietvertrag steht:
§ XY Sicherheitsleistungen (§551 BGB) "Die Mietpartei verpflichtet sich, der Vermieterin eine Sicherheitsleistung (Mietkaution) in Höhe von ******€ zu erbringen. (…) Es wird vereinbart, daß die Sicherheitsleistung unter Angabe der Wohnungs- und Mieternummer auf folgendem Konto hinterlegt wird:

Bank:+++++++++
Bankleitzahl:++++++
Kontonummer: ++++++++++++++
Verwendungszweck:++++++++++.

Es ist kein Kontoinhaber genannt.Wem gehört das Konto?

Kann es dann sein, dass der Vermieter das Geld von sich aus, auf den Namen des neuen Mieters anlegt?Ist das möglich? Muss ein KOnto immer persönlich eröffnet werden?Was ist mit einem Freistellungsauftrag wegen der Zinsen?

Noch ein kleine Anmerkung. Die monatlichen Mietzahlungen erfolgen durch Einzugsermächtigung. Hierbei wird das Geld auf ein Konto bei der gleichen Bank wie für die Mietkaution gezahlt (es ist aber eine andere Kontonummer).

Danke.

Es ist kein Kontoinhaber genannt.Wem gehört das Konto?

Vermutlich der Vermieterin. Kontoinhaber ist sogar seit Oktober/November(?) (oder erst ab Januar? bin jetzt nicht sicher) nicht mehr notwendig, die Bank prüft es ja nicht mal.

Kann es dann sein, dass der Vermieter das Geld von sich aus,
auf den Namen des neuen Mieters anlegt?Ist das möglich? Muss
ein KOnto immer persönlich eröffnet werden?Was ist mit einem
Freistellungsauftrag wegen der Zinsen?

Ich glaube von sich aus kann die Vermietering kein Konto für jemand anders eröffnen. Da muss der Mieter schon selber ein Sparkonto eröffnen und das dann der Vermieterin verpfänden. Die Vermieterin kann aber durchaus ein Konto (auf Ihren Namen) eröffen, das nur für eine Kaution reserviert ist. Es ist aber auch nicht unüblich, dass alle Kautionen auf einem (für alle Mieter gemeinsamen) (Spar-)Konto der Vermieterin liegen.
Freistellungsauftrag ist in den letzten beiden Fällen nicht drin, aber man sollte von der Vermieterin am Ende des Jahres eine Bescheinigung über einbehaltene Steuer bekomen, die man dann beim Finanzamt geltend machen und zurückholen kann.

Noch ein kleine Anmerkung. Die monatlichen Mietzahlungen
erfolgen durch Einzugsermächtigung. Hierbei wird das Geld auf
ein Konto bei der gleichen Bank wie für die Mietkaution
gezahlt (es ist aber eine andere Kontonummer).

Das ist ja richtig, die Kaution darf von der Vermieterin nicht frei verwendet werden. Ist dann mit einem extra Konto ja deutlich einfacher für sie. (Sie hätte natürlich auch die Kaution auf Miete-Konto überweisen lassen und dann selber verschieben)

Gruß,
Andreas

P.S. alles nur mein persönlicher Kenntnisstand, irren ist menschlich…