Was passiert mit einem Kontaktformular?

Hi

Habe folgendes Problem. Ich erlebe es immer wieder, daß man sich auf Kundenserviceseiten z.B. wg. Reklamation mit seiner ganzen Adresse anmelden muß, damit ein Vorgang bearbeitet „werden kann“ und wenn man das Formular mit seinem Anliegen abgeschickt hat, hat man seinen „Beleg“ aus der Hand gegeben, denn man erhält keine Bestätigung und erst recht keine „Kopie des Anschreibens“. Bei Reklamationen ist sowas richtig übel, aber ist sowas überhaupt zulässig, ich befürchte nämlich auch, daß diese Daten zu Werbezwecken mißbraucht werden (können).

Ciao
Wolfgang

Das ist richtig
Hallo Wolfgang,

ich finde es auch eine Gedankenlosigkeit von Webmastern bzw. den technischen Umsetzern soviele Informationen zu verlangen, damit ein Formular als vollständig akzeptiert wird.

Daher mache ich das anders und überlasse es der Intelligenz des Anwenders. „Wenn Sie eine Antwort haben möchten …“.

Nichtsdestotrotz hilft dann oft eine E-Mail (von einer ordentlichen Adresse aus) an:

[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]

… oder bei denic.de nach dem Ansprechpartner recherchieren und anmailen um auf dieses Problem und den Kundenverlust hinzuweisen.

Man könnte natürlich bei deutschen Betreibern gleich eine Abmahnung schicken … vielleicht zahlen sie ja.

Gruß

Stefan

Hallo Wolfgang,

das von dir geschilderte ist leider u. a. auch eine Folge unserer „Geiz ist geil“-Mentalität. Jeder will etwas haben, aber dafür nichts ausgeben. Webseiten werden daher oft von Leuten „gebastelt“, die eigentlich keine Ahnung von der Materie haben (davon aber jede Menge). Formulare, falls überhaupt vorhanden, werden dann meist als vorgefertigte Scripte eingebunden und die enthalten dann normalerweise nur das Nötigste.

Ordentlich erstellte Formulare verlangen nur diejenigen Angaben, welche für die weitere Bearbeitung unbedingt erforderlich sind und der Absender sollte auch eine Kopie der durch das Formular erstellten Mail erhalten für seine Unterlagen - eine Option, die auf allen von mir erstellten Formularen, selbst bei simplen Kontaktformularen, automatisch an ist, auf Wunsch aber auch abgeschaltet werden kann.

Im übrigen kann ich mich nur der Meinung von Stefan anschließen.

Gruß,

Robi

Ein anderer Aspekt des Problems
Hi

Bisher wurde ja immer von mangelnder Fähigkeit des Programmierers ausgegangen. Es gibt aber ja auch die Möglichkeit, daß sowas beabsichtigt ist, z.B. auf kommerziellen Anmeldeseiten, wo man erst mal seine Daten eingibt, z.B. weil man ein Gratisdownload haben will, aber die Anmeldeprozedur scheint zu scheitern, der Vorgang wird abgebrochen und hinterher bekommt man eine Rechnung zugeschickt die man bezahlen soll und weil man das Ganze ja als Gratisaktion verstanden hat, hat man auch keine Beweise, daß keine Bestellung vorlag, während der „Verkäufer“ die IP geloggt hat und damit jetzt „herum wedelt“ und mit Klage droht wenn man nicht bezahlt.
Im Prinzip ist sowas Nötigung und Erpressung aber wie das beweisen?

Ciao
Wolfgang

Hallo,

Bisher wurde ja immer von mangelnder Fähigkeit des
Programmierers ausgegangen. Es gibt aber ja auch die
Möglichkeit, daß sowas beabsichtigt ist,

Um mal die Ehre zu retten: soetwas ist immer Absicht. Der Programmierer muss explizit reinprogrammieren, dass diese Dinge Pflicht sind!

Aber (fast) jeder Seitenbetreiber moechte alles ueber seine Besucher wissen. Am meisten verlangt werden Systeme wie Google Analytics (http://www.google.com/analytics/). Und wenn man schonmal die Chance hat Benutzerinformationen abzufragen will man natuerlich alles wissen. Ich muss die Leute immer abhalten bei Anfragen und so immer auch Dinge wie Geburtsdatum und Hobby abzufragen!

Ob rechtens sei dahingestellt.

Ciao! Bjoern

Bisher wurde ja immer von mangelnder Fähigkeit des
Programmierers ausgegangen. Es gibt aber ja auch die
Möglichkeit, daß sowas beabsichtigt ist, z.B. auf
kommerziellen Anmeldeseiten, wo man erst mal seine Daten
eingibt, z.B. weil man ein Gratisdownload haben will,

In der Tat. Verlangt eine Webseite Name, Postadresse, geschlechtliche Präferenzen und Geburtsdatum als Anmeldevoraussetzung, muss der unbedarfte Anwender von einem Gratisdownload ausgehen. Insbesondere, wenn er noch ‚Ich habe die AGB gelesen und verstanden‘ anklicken muss und dick und fett der Preis genannt wird.

und weil man das Ganze ja
als Gratisaktion verstanden hat,

Völlig zu recht!

hat man auch keine Beweise,
daß keine Bestellung vorlag, während der „Verkäufer“ die IP
geloggt hat und damit jetzt „herum wedelt“ und mit Klage droht
wenn man nicht bezahlt.

Das ist in der Tat so. Behauptet einer aus dem Blauen heraus, Wolfi habe einen Vertrag abgeschlossen und sei jetzt kostenpflichtig, ist es Wolfis Aufgabe zu beweisen, dass er diesen Vertrag nicht abgeschlossen hat. Steht so im BGB § 787 a Unterstrich 1: Hat einer einen Vertrag mit Wolfi behauptet, so ist Wolfi für die Gegenbehauptung beweispflichtig

Im Prinzip ist sowas Nötigung und Erpressung

Nö. Ist BGB. Trifft aber glücklicherweise nur Wolfis.

aber wie das
beweisen?

In allen anderen Fällen nämlich (787 a Unterstrich 2: „Heisst einer nicht Wolfi…“) liegt die Beweispflicht beim Fordernden.

Nebenbei: Es besteht der dringende Verdacht, dass deine Geldscheine radioaktiv verseucht sind. Sende daher bitte dringend deine ungeöffnete Geldbörse zur kostenfreien Entseuchung an das Institut

Schorsch

In der Tat. Verlangt eine Webseite Name, Postadresse,
geschlechtliche Präferenzen und Geburtsdatum als
Anmeldevoraussetzung, muss der unbedarfte Anwender von einem
Gratisdownload ausgehen. Insbesondere, wenn er noch ‚Ich habe
die AGB gelesen und verstanden‘ anklicken muss und dick und
fett der Preis genannt wird.

Allerdings nach 300 Seiten, „Bleiwüste“ in 4 Punkt, wenn überhaupt…

und weil man das Ganze ja
als Gratisaktion verstanden hat,

Völlig zu recht!

…meint übrigens auch ein Onkel Richter in München, der jetzt so´nen bösen Buben, nennen wir ihn mal „Schorschi“ verknackt hat, daß er gar nix kriegt, außer nem „feuchten Händedruck“, weil er nämlich versucht hat die Leute zu täuschen, also nicht nur den „Wolfi“…

Das ist in der Tat so. Behauptet einer aus dem Blauen heraus,
Wolfi habe einen Vertrag abgeschlossen und sei jetzt
kostenpflichtig, ist es Wolfis Aufgabe zu beweisen, dass er
diesen Vertrag nicht abgeschlossen hat. Steht so im BGB § 787
a Unterstrich 1: Hat einer einen Vertrag mit Wolfi
behauptet, so ist Wolfi für die Gegenbehauptung
beweispflichtig

Im Prinzip ist sowas Nötigung und Erpressung

Nö. Ist BGB. Trifft aber glücklicherweise nur Wolfis.

In Zukunft muß Wolfi, Franzi oder Karli wohl immer mit dem HGB, BGB und dem Grundgesetz durch die Gegend laufen, damit er weiß, ob die „Schorschis, Ede´s oder Heini´s“ ihn nicht über den „Tisch ziehen wollen oder dies gerade getan haben“

Nebenbei: Es besteht der dringende Verdacht, dass deine
Geldscheine radioaktiv verseucht sind. Sende daher bitte
dringend deine ungeöffnete Geldbörse zur kostenfreien
Entseuchung an das Institut

Schorsch

Die Adresse fehlt.

Ciao
Wolfgang