Was passiert mit einem Vertrag wenn ein Stellvertreter wechselt

Hallo,

in einem Vertrag zu einer Tischtennisspielgemeinsaft wurde ein Vorsitzender, sein Stellvertreter, ein Kassenwart und sein Stellvertreter namentlich definiert.
Nun ist der Stellvertreter des Vorsitzende aus dem Verein ausgetreten und es wurde ein Neuer bestimmt. Was muss jetzt mit dem Vertrag geschehen ? Wie kann der Vertrag aktualisiert werden ?
Kann mir nicht vorstellen, das man das einfach überschreiben darf…
Danke für einen Tip
Michael

Moin,

das Vereinsrecht betrifft nur eingetragene Vereine, da wird in der Satzung festgelegt, wie die Vorstandschaft bestimmt wird. Ohne Satzung kein Eintrag ins Register.

Gruß
Ralf

Fügt dem Vertrag einen aktualisierten Nachtrag an. "Person A als Stellvertreter am … ausgeschieden. Als neuer Stellvertreter wurde am … Person B bestimmt/gewählt. "

Es geht doch offenbar nicht um einen "echten " Verein nach Vereinsrecht, sondern um eine Art Interessengemeinschaft oder Freizeitclub.

MfG
duck313

Okay - genauer.
Basis einer solchen Spielgemeinschaft sind zwei nach Vereinsrecht eingetragene Vereine: TTC Blau-Gold und Hummelsbüttel.
Der eine Verein hatte Spieler und keine Halle mehr (abgerissen) und der andere Verein hatte eine Halle aber kaum noch Spieler.
In so einem Fall gründet man eine Spielgemeinschaft und kann dann als gemeinsame Mannschaft in der einen Halle trainieren und am Punktspielbetrieb teilnehmen.

Für so eine Spielgemeinschaft gibt es einen Vertrag, den wir vom Hamburger Tischtennisverband bekommen haben. Und bei dem sind nun nicht mehr alle personellen Angaben aktuell.

Daher die Frage, wie man solche Verträge aktualisiert.

Ich nehme an, der Vertrag wurde zwischen den Vereinen geschlossen, nicht zwischen den Personen?

Wie sind denn genau die Personen „definiert“? Steht da swas wie „TTC Blau-Gold , vertreten durch den ersten Vorsitzenden Paulchen Panter, den zweiten Vorsitzenden …“ In diesem Fall sehe ich da keine Notwendigkeit, irgendwas zu aktualisieren.

Gruß,
Max

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Moin,

indem man die Vertragsparteien an einen Tisch setzt. Die können dann beschließen, den Vertrag passend zu ändern oder zu verwerfen und neu aufzusetzen.

Gruß
Ralf

Standen in dem Vertrag nur die Namen oder auch die Funktionen? Also „stellvertretender Vorstandsvorsitzender Hans Hummel“? Und in welchem Kontext sind da überhaupt Personen benannt? Das ist doch eine Vereinbarung zwischen Vereinen, die doch eigentlich nur von Vertretern der Vereine unterschrieben wurden. Oder ist das ein Vertrag zwischen den Personen?

Also es gibt einen Antrag der beiden Vereine an den Hamburger TT Verband zwecks Aufnahe der von den beiden Vereinen gegründete Spielgemeinschaft in den Hamburger Verband.
Nur so können die Spieler dieser Spielgemeinschaft an dem Punktspielbetrieb teilnehmen.
In diesem Antrag sind namentlich ein Vorsitzender, sein Stellvertreter, ein Kassenwart und sein Stellvertreter benannt.
Abgezeichnet haben die damaligen 1. Vorsitzenden der Vereine.

Weiter gibt es einen Vertrag zwischen den beiden Vereinen, wie die finanzielle Regelung der anfallenden Kosten sein soll und über die Dauer dieser Spielgemeinschaft.

Bei diesem Antrag sind jetzt nicht mehr alle Daten korrekt - aber jetzt wo wir drüber gesprochen / geschrieben haben, kommt mir der Gedanke - ist ja egal. Die Spielgemeinschaft ist vom Verband genehmigt und aktiv, da ist es vollkommen wurscht, wer 2018 den Antrag gestellt hat.

Besten Dank an alle, die sich meine Gedanken gemacht haben.

Aber als was? Sind sie Gegenstand des Vertrages, die einzigen Spieler oder die Ersthelfer?