Was passiert mit Guthaben in der Wohlverhaltensphase

Hallo zusammen

Es geht um eine kuriose Konstellation:
Ein Schuldner hat zum 18.03.2016 die Privatinsolvenz beantragt.
Aufgrund seines guten Einkommen hat er die 35% für den Antrag der Restschuldbefreiung relativ schnell erreicht und befindet sich nun seit September 2018 in der Wohlverhaltensphase.
Laut Bescheid und Kostenrechnung sind alle getilgt.
Es wird jedoch weiterhin der pfändbare Anteil seines Einkommens abgezogen.

Nun die Frage: was passiert mit dem „zuviel abgezogen Einkommen“?

Das heißt, dass alle Schulden zu 100% abgezahlt wurden und ebenfalls die Verfahrenskosten komplett bezahlt sind?

Oder kann es sein, dass er lediglich die 35% bezahlt hat, die für eine Verkürzung der „Wohlverhaltensphase“ nötig sind?

Laut dem Bescheid nach sind keine Beträge mehr offen. Also Verfahrenskosten sowie Schulden beglichen.

Würde das aber einen Unterschied bedeuten

Von wem, wenn doch keiner mehr Forderungen hat? Es zieht doch nicht die Bank ab, sondern irgendein Schuldner.