Hallo zusammen
Es geht um eine kuriose Konstellation:
Ein Schuldner hat zum 18.03.2016 die Privatinsolvenz beantragt.
Aufgrund seines guten Einkommen hat er die 35% für den Antrag der Restschuldbefreiung relativ schnell erreicht und befindet sich nun seit September 2018 in der Wohlverhaltensphase.
Laut Bescheid und Kostenrechnung sind alle getilgt.
Es wird jedoch weiterhin der pfändbare Anteil seines Einkommens abgezogen.
Nun die Frage: was passiert mit dem „zuviel abgezogen Einkommen“?