Da sich die Fragestellerin nicht mehr geäußert hat, und insoweit der Güterstand und die Umstände der „Übertragung“ weiterhin unbekannt sind, ist alles weitere blanke Spekulation.
Fakt ist, dass es hier eines Vertrages bedurft hat, und sich hieraus natürlich die Personen ergeben, die an der Sache beteiligt waren. Zudem mag es darin auch Regelungen in Bezug auf die Ehe der Empfängerin gegeben haben, die dann natürlich auch zum gewählten Güterstand (ohne Wahl automatisch Zugewinngemeinschaft) passen müssten.
Du sprichst hier so genannte Anstandsschenkungen an, die im Güterrecht allerdings keine besondere Stellung genießen. Die sind ein Thema im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen. D.h. wenn ein Erblasser in den letzten zehn Lebensjahren Dinge verschenkt und damit einen enterbten, pflichtteilsberechtigten Erben in seinem Pflichtteilsanspruch gemindert hat, dann kann dieser einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten geltend machen, bei dem dann der tatsächlich vorhandene Pflichtteil mit dem ohne die Schenkung vorhandenen Pflichtteil saldiert wird, und der Beschenkte dann unter Berücksichtigung einer Abzinsung über die Jahre die Differenz an den Pflichtteilsberechtigten zahlen muss. Dabei werden so genannte Anstandsschenkungen dann nach § 2330 BGB nicht berücksichtigt. Deshalb kommt es dann oft zum Streit, ob eine Schenkung einer sittlichen Pflicht aus einem entsprechenden Anlass entsprach, und hiernach unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Beteiligten angemessen war, oder nicht. Denn der Beschenkte wird natürlich immer versuchen Schenkungen als Anstandsschenkungen zu verkaufen, während der Pflichtteilsberechtigte dies immer versuchen wird in Abrede zu stellen, und den Anlass und die Angemessenheit des Wertes der Schenkung bezweifeln wird.
BTW: Eine Gütergemeinschaft ist abgesehen von Ehegatten mit gemeinsamem (landwirtschaftlichen) Betrieb (und selbst da inzwischen nicht mehr so häufig), eher selten. Sicher, dass ihr die damals tatsächlich per Ehevertrag vereinbart habt? Gütergemeinschaft ist eine extrem komplizierte Geschichte, die man sich nur aus sehr guten Gründen im Einzelfall nach Beratung durch Steuerberater und Anwalt antun sollte.