Was passiert mit Haus nach einer Scheidung?

Hallo Zusammen,

ich bin mitten dabei mich scheiden zu lassen und frage mich, was mit unserem Haus nach der Scheidung passiert. Im Moment lebe ich dort alleine und würde das auch gerne weiterhin so beibehalten, denn bei dem Haus handelt es sich um mein Elternhaus. Das haben meine Eltern auf mich übertragen. Sie selbst wohnen ebenfalls noch mit in dem Haus in einer eigenen Wohnung.

Ich habe das Haus allerdings erhalten während wir schon verheiratet waren, sodass mein Mann ja auch die Hälfte davon bekommt, oder? Hat er Anspruch darauf, das sofort zu bekommen? Denn das kann ich nicht leisten, dann müsste ich es verkaufen und das wäre wirklich das schlimmste überhaupt, dann müssten ja auch meine Eltern ausziehen….

Wichtig wäre hier zunächst mal die Frage des Güterstands, und inwieweit es hier nur um eine kostenlose Übertragung des Hauses geht, oder inwieweit hier Geld aus welchen Taschen in das Objekt geflossen ist, um es z.B. umzubauen, zu sanieren oder zu erweitern.

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Hallo,
zur Sprachregelung, nicht das Haus, sondern das Grundstueck / Flurstueck mit Zubehoer wie Wohnrechte, Wegerechte, Schulden usw.

Haben Deine Eltern ein Wohnrecht?
Wie ist die Übertragung gelaufen? Was steht im Vertrag?
Kann mit Deinem Mann geredet werden um eine vernünftige Lösung zu finden?

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Hallo,

war es eine Schenkung? Wenn ja, dann bekommt er keinesfalls die Hälfte, sondern bestenfalls die Hälfte der Wertsteigerung, falls ihr eine „normale“ Zugewinngemeinschaft habt und keine weitere Vereinbarung.

Lies mal z. B. hier unter Irrtum Nr. 5:
https://www.rds-kanzlei.de/die-fuenf-groessten-irrtuemer-ueber-die-zugewinngemeinschaft.html

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Kann das nicht auch (vorgezogenes) Erbe oder Sowas an die Tochter gewesen sein? Im Laufe meiner Scheidung hat mein Ex-Mann versucht, an die Hälfte (Gütergemeinschaft) des von ihm zu hoch geschätzten Wertes von Antiquitäten und Kunstgegenständen zu kommen, die mir während der Ehe von meinen Eltern geschenkt wurden.
Ich konnte das ohne irgendeine behördliche Unterlage verhindern, weil meine Begründung wohl glaubhaft war (sie war auch faktisch zutreffend). Sämtliche Gegenstände wurden mir (nicht uns) anlässlich „besonderer Ereignisse“ geschenkt…
Natürlich übertrifft Wohneigentum im Ganzen den Wert solcher Geschenke zu verschiedenen Anlässen.
Die Tatsache, dass die Eltern ebenfalls im Haus wohnen, nährt aber meinen Verdacht, dass die Übertragung auf die Tochter von den Eltern als innerfamiliäre (Herkunftsfamilie) Absicherung der Tochter und ihrer Eltern gemeint war.
Ist juristisch sicher komplizierter anzugehen.
LG
Amokoma1

Da sich die Fragestellerin nicht mehr geäußert hat, und insoweit der Güterstand und die Umstände der „Übertragung“ weiterhin unbekannt sind, ist alles weitere blanke Spekulation.

Fakt ist, dass es hier eines Vertrages bedurft hat, und sich hieraus natürlich die Personen ergeben, die an der Sache beteiligt waren. Zudem mag es darin auch Regelungen in Bezug auf die Ehe der Empfängerin gegeben haben, die dann natürlich auch zum gewählten Güterstand (ohne Wahl automatisch Zugewinngemeinschaft) passen müssten.

Du sprichst hier so genannte Anstandsschenkungen an, die im Güterrecht allerdings keine besondere Stellung genießen. Die sind ein Thema im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen. D.h. wenn ein Erblasser in den letzten zehn Lebensjahren Dinge verschenkt und damit einen enterbten, pflichtteilsberechtigten Erben in seinem Pflichtteilsanspruch gemindert hat, dann kann dieser einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten geltend machen, bei dem dann der tatsächlich vorhandene Pflichtteil mit dem ohne die Schenkung vorhandenen Pflichtteil saldiert wird, und der Beschenkte dann unter Berücksichtigung einer Abzinsung über die Jahre die Differenz an den Pflichtteilsberechtigten zahlen muss. Dabei werden so genannte Anstandsschenkungen dann nach § 2330 BGB nicht berücksichtigt. Deshalb kommt es dann oft zum Streit, ob eine Schenkung einer sittlichen Pflicht aus einem entsprechenden Anlass entsprach, und hiernach unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Beteiligten angemessen war, oder nicht. Denn der Beschenkte wird natürlich immer versuchen Schenkungen als Anstandsschenkungen zu verkaufen, während der Pflichtteilsberechtigte dies immer versuchen wird in Abrede zu stellen, und den Anlass und die Angemessenheit des Wertes der Schenkung bezweifeln wird.

BTW: Eine Gütergemeinschaft ist abgesehen von Ehegatten mit gemeinsamem (landwirtschaftlichen) Betrieb (und selbst da inzwischen nicht mehr so häufig), eher selten. Sicher, dass ihr die damals tatsächlich per Ehevertrag vereinbart habt? Gütergemeinschaft ist eine extrem komplizierte Geschichte, die man sich nur aus sehr guten Gründen im Einzelfall nach Beratung durch Steuerberater und Anwalt antun sollte.