Tag,
Herr Ex-Brundeskanzler Kohl hat ja wohl gegen seinen Amtseid und gegen das GG verstossen.
Sorry für meine naive Einschätzung. Was würde mir, als Normalbürger, drohen?
Raven
Tag,
Herr Ex-Brundeskanzler Kohl hat ja wohl gegen seinen Amtseid und gegen das GG verstossen.
Sorry für meine naive Einschätzung. Was würde mir, als Normalbürger, drohen?
Raven
Hi,
Beugungshaft
Gruß,
Francesco
Hi Francesco,
was ist bitte Beugungshaft? Was bedeutet das für den betroffenden Menschen?
cu (unwissseneder) Raven
Hi Raven,
was ist bitte Beugungshaft? Was bedeutet das für den
betroffenden Menschen?
Vereinfacht ausgedrückt du gehst so lange in den Knast bis du bereit bist die Aussage zu machen :o)
°wink°
Tiger
Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft
tach Raven
Soweit ich weiss, sind die meisten Staatsanwälte in D politische Beamte (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) und weisungsabhängig.
Ich könnte mir vorstellen, dass dies im Falle, wo ein Politiker vor Gericht gebracht werden soll, durchaus zum Problem werden könnte.
Und wie heisst es so schön: wo kein Kläger, da kein Henker.
Gruss
Marion
Hi,
gegen Helmut Kohl wurde am 03.01.2000 von der Bonner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue zum Nachteil seiner Partei eröffnet. Weiterhin besteht zumindest der Verdacht auf Bestechlichkeit und auf eidliche und uneidliche Falschaussage in mehreren Fällen.
Ein Normalbürger - dr Helmut Kohl leider nicht ist - könnte von deutschen Gerichten wie folgt bestraft werden:
Falsche uneidliche Aussage (vor Untersuchungsausschuss und Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen): Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (§153 StgB)
Falsche Aussage unter Eid (Flick-Spendenaffäre): Freiheitsstrafe 6 Monate bis zu 5 Jahre.
Da sich der Angeklagte bereits wiederholt der Falschaussage schuldig gemacht hat und keine Einsicht zeigt, wohl eher im oberen Bereich.
Veruntreuen von Geldern, auch ohne persönliche Bereicherung: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe (§266 StGB). Da es sich ebenfalls um Wiederholungstaten handelt: Freiheitsstrafe.
Urkundenfälschung (Abgabe falscher Rechenschaftsberichte): Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe (§267 StGB).
Hier könnte man vieleicht annehmen, dass Kohl Mitglied einer Bande ist (CDU), die sich der fortgesetzten Urkundenfälschung schuldig gemacht hat. Dass kann eine Verschärfung der Freiheitsstrafe bis 10 Jahre bedeuten.
Bestechlichkeit, auch hier (Leuna, Panzer) ist ein bandenmässiges Vorgehen in besonders schwerem Fall anzunehmen: Freiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre (§300 StGB).
Vermutlich wird aber Kohl, von der Partei völlig rehabilitiert, demnächst von allen Vorwürfen freigesprochen und von der CDU als neuer Heilsbringer für die Bundestagswahl 2002 präsentiert…
Gruss
Peter
Herr Ex-Brundeskanzler Kohl hat ja wohl gegen seinen Amtseid
und gegen das GG verstossen.Sorry für meine naive Einschätzung. Was würde mir, als
Normalbürger, drohen?Raven
kleiner Fehler
Hallo Marion,
kleiner Fehler:
Staatsanwälte sind (wie Beamte) weisungsabhängig (hierrarchischer Aufbau der StA), jedoch nur Weisungen der Vorgesetzten müssen befolgt werden (im Extremfall der Justizminister des Landes).
Es sind jedoch keinesweg politische Beamte, die je nach Regierung eingesetzt oder in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Gruß
HaWeThie
politische Beamte
Hallo
Es sind jedoch keinesweg politische Beamte, die je nach
Regierung eingesetzt oder in den einstweiligen Ruhestand
versetzt werden können.
Weist du das genau, dass das so ist ?
Ich habe heute erst wieder gehört, dass gerad DAS je nach Bundesland unterschiedlich sein soll. In einigen Bundesländern sollen sie eben doch politische Beamte sein.
(Ich meinen jetzt nicht die Bundesstaatsanwaltschaft sondern die Staatsanwaltschaften in den einzelnen Bundesländern).
Gruss
Marion
Hawe… recht. Das ist ja der Vorteil von Beamten, sie sind von der Politik unabhängig, daß soll auch so sein. Sie brauchen politischem Druck nicht nachgeben, weil sie ja eh unkündbar sind.
Sie sind letzten Endes nur dem Gesetz (GG eingeschlossen) verpflichtet. Natürlich müssen sie Weisungen ihrer Vorgesetzten folgen, aber das hat grenzen, wenn diese ungesetzlich sind.
Das ist es, was viele Leute nicht sehen, wenn sie immer auf Beamten rumhacken.
Das ist auch in den Länder überall gleich geregelt.
L.
Hallo Lulle
Hawe… recht. Das ist ja der Vorteil von Beamten, sie sind von
der Politik unabhängig, daß soll auch so sein. Sie brauchen
politischem Druck nicht nachgeben, weil sie ja eh unkündbar
sind.
Nein, anscheinend habt ihr beide unrecht, wenn man folgendem Artikel glauben schenken darf: http://www.zdf.msnbc.de/news/38822.asp
Danach SIND Generalstaatsanwälte i.d.R. politische Beamte.
Gruss
Marion
Hallo Lulle
Hawe… recht. Das ist ja der Vorteil von Beamten, sie sind von
der Politik unabhängig, daß soll auch so sein. Sie brauchen
politischem Druck nicht nachgeben, weil sie ja eh unkündbar
sind.Nein, anscheinend habt ihr beide unrecht, wenn man folgendem
Artikel glauben schenken darf:
http://www.zdf.msnbc.de/news/38822.aspDanach SIND Generalstaatsanwälte i.d.R. politische Beamte.
Ich hatte mich in meiner Antwort auch eher auf dei normalen Staatsanwälte bezogen - hätte ich besser deutlich machen sollen.
Bei Bundesanwälten kenn ich mich überhaupt nicht aus, aber die hattest Du oben ja auch ausgeklammert. Auf jeden Fall stimmt was der Artikel über Staatssekretäre sagt - deshalb versuchen ja viele Politiker den Job mal zu kriegen - danach bekommen sie die Pension, auch wenn sie schon längst was anderes machen.
Ansonsten ist es mit den „normalen“ StA so, wie ich sagte - natürlich unterstehen sie Ihrem Behördenleiter, der Politisch ist, dürfen aber nicht gegen bestehendes Recht verstoßen.
Der Artikel behauptet auch alle Beamte ab A 13 seinen politische Beamte - das ist mit sicherheit Unsinn, jeder Lehrer hat ne höhere Gehaltsstufe.
L.
Danach SIND Generalstaatsanwälte i.d.R. politische Beamte.
Ich hatte mich in meiner Antwort auch eher auf dei normalen
Staatsanwälte bezogen - hätte ich besser deutlich machen
sollen.
Bei Bundesanwälten kenn ich mich überhaupt nicht aus, aber die
hattest Du oben ja auch ausgeklammert.
Ich hatte bei meinem Posting gerade die Vorkommnisse in Hessen im Zusammenhang mit der CDU-Spendenaffaire im Hinterkopf. Die Staatsanwaltschaft hatte dort auch ermittelt…Ergebnis: nix, oder ?
Auch wenn man in alten Berichten über die Flick-Affaire liest, ist die Rolle einiger Staatsanwaltschaften nicht uninteressant.
Irgendwie fragt man sich als Otto-Normalverbraucher ja schon manchmal, wieso bei Politikern offensichtlich einges nicht so ganz mit rechten Dingen zugeht, es aber anscheinend kaum juristische Konsequenzen nach sich zieht.
Ansonsten ist es mit den „normalen“ StA so, wie ich sagte -
natürlich unterstehen sie Ihrem Behördenleiter, der Politisch
ist, dürfen aber nicht gegen bestehendes Recht verstoßen.
Ich dachte immer, das darf niemand 
Aber wer entscheidet z.B. ob die Ermittlungen einer Staatsanwaltschaft auch zur Anklage führen ? Wieviel Ermessensspielraum gibt es da ?
Gruss
Marion
Aber wer entscheidet z.B. ob die Ermittlungen einer
Staatsanwaltschaft auch zur Anklage führen ? Wieviel
Ermessensspielraum gibt es da ?
Das kommt drauf an.
Erstmal kommt es nach Anzeigenaufnahme zum sog. Vorverfahren.§§ 158 ff. StPO.
Hier ermittelt die StA mit Hilfe der Polizei ob der Beschuldigte die Tat begangen hat.
Liegen genügend Anhaltspunkte dafür vor und erscheint eine Überführung möglich erhebt (muß) der STA Anklage beim Gericht oder beantragt bei leichteren Delikten den Erlaß eines Strafbefehls.
Andernfalls verfügt er die Einstellung des Verfahrens.
Verfahrenseinstellung kommt auch bei einigen Bagatelldelikten in betracht - §§ 153ff. StPO(z.B. erstmals als Besitzer geringer Mengen Haschisch aufgefallen).
Dann beginnt das Zwischenverfahren §§ 199 ff. StPO
Hier hat das Gericht nachzuprüfen, ob der Besch. der Straftat (jetzt der Angeschuldigte) hinreichend verdächtig ist, d.h. seine Verurteilung wahrscheinlich ist.
Bejaht es dies so beschließt es die Eröffnung des Hauptverfahrens § 207 StPO indem es die Anklage zur Hauptverhandlung zuläßt. Andernfalls lehnt es den Antrag des STA ab.
Dann kommt es zum Hauptverfahren, der eigentlichen Gerichtsverhandlung.
Das geht noch genauer, aber daß nimmt dann Buchform an.
L.
Hallo! Die ständige Behauptung der Medien, Herr Dr. Kohl habe „gegen das Grundgesetz verstoßen“, ist leider juristisch gesehen völliger Quatsch! Das GG gibt nur die groben Leitlinien der verfassungsmäßigen Gesetze vor. Die Forderung des Art. 21 GG, dass die Parteien über ihre Mittel Rechenschaft ablegen müssen, ist denn dann auch im ParteienGesetz praktisch umgesetzt worden. Wenn überhaupt, dann hat Kohl also gegen das ParteienGesetz verstoßen; außerdem evtl. gegen das Strafgesetzbuch (§ 266 StGB - Untreue). Die juristischen Fragen sind unter anderem deshalb so kompliziert, weil Kohl - mal ganz simpel gesagt - der Chef der CDU, also der (wenn überhaupt) geschädigten Partei ist. Die Frage ist also: Ist es überhaupt strafbar, wenn der Chef seine Firma ruiniert??? Und: Der Schaden ist ja nur dadurch entstanden, dass die Sache aufgekommen ist und die CDU staatliche Gelder zurückzahlen mußte bzw. nicht bekommen hat; d.h. der Schaden ist nicht die Folge der Tricks vom Kohl, sondern die Folge der „Strafe“ nach dem ParteienGesetz. Ich halte es für ziemlich problematisch, diese
Art Strafe für die CDU als Schaden im Sinne der Untreue zu sehen.
Und zum Amtseid: Das ist ja wohl heute nur noch eine symbolische Sache. Der sog. Amtseid ist jedenfalls kein Meineid nach § 154 StGB. Ein Verstoß gegen dem Amtseid kann wohl nur politisch „bestraft“ werden, nämlich durch Abwahl.
Grundsätzlich muß man sagen, dass jede Art von „Regierungskriminalität“, egal ob NS-Regime, SED-Regime oder die andauernden Parteispenden-Affären juristisch kaum zu knacken ist, weil die Täter die Gesetze selber machen und daher oft kein
Gesetzesverstoß im klassischen Sinne vorliegt. Die PDS-Führung besteht ja heute noch darauf, dass die Morde an der Mauer nach DDR-Recht absolut „legal“ waren.
Die einzige echte Möglichkeit für die Bürger in einer Demokratie ist es, die Kriminellen in / an der Regierung konsequent nicht zu wählen. Und der betroffenen Partei so die Möglichkeit zu geben, sich zu reinigen. Und: Konsequent die Partei(en) wählen, die für straffere Gesetze in diesen Fragen eintreten. Komischerweise läßt das Engagement der früheren Opposition ja immer radikal nach, sobald sie an der Regierung ist. Bestes (schlimmstes) Beispiel: die GRÜNEN.
frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Marion,
Staatsanwälte sind keine politischen Beamte. Es wird jedoch so sein (bitte nagel mich jetzt nicht fest), dass die Leitung der StA durch pol.Beamte erfolgt, ähnlich wie die Polizei einen (politischen Beamten) Polizeipräsidenten hat.
Gruß
HaWeThie
Hallo, hier bin ich nochmal
Danach SIND Generalstaatsanwälte i.d.R. politische Beamte.
Das habe ich nicht ausgeschlossen, Generalstaatsanwälte sind m.W. Behördenleiter. Diese sind in vielen (nicht allen) Fällen politische Beamte (s.Polizeipräsident, der ja noch nicht einmal eine polizeiliche Ausbildung benötigt).
Gruß
HaWeThie
von wegen!
der Knabe hält weiter die Klappe, fühlt sich als Opfer,
schmollt und tut verbittert.
Alle Verfahren werden eingestellt, ggf. etwas Bußgeld, doch das bezahlen Dieter Thomas und die Gläserne Uschi für ihn 
In eins zwei Jahren ist alles „ausgesessen“ und unser Super-Demokrat füllt alle Geschichtsbücher mit „SEINER“ Deutschen Einheit.
Michael