Was passiert mit Karten von Veranstaltungen die wegen Bombenalarm abgebrochen werden

----------- Titel: Wie ist die rechtliche Seite bei, Abbruch einer Veranstaltung? Tags: "Gntm ";„Pro7“;„Abbruch Bombendrohung“

Hallo, gntm wurde ja heute abgebrochen, die Eintrittskarten sollen ja recht teuer  Sein, wie sieht die rechtliche Seite aus? gelten bei der nächsten Veranstaltung diese Karten wieder oder gibt es Geld zurück,
oder haben die Besucher einfach nur Pech gehabt.

wer kennt sich aus? danke --------------- ------------------------------------------------------

Hallo.

Hallo, gntm wurde ja heute abgebrochen, die Eintrittskarten
sollen ja recht teuer  Sein, wie sieht die rechtliche Seite
aus? gelten bei der nächsten Veranstaltung diese Karten wieder
oder gibt es Geld zurück,

Die AGB der SAP Arena sagen leider nur:
" 4.2 […] Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit. Der Erwerber kann bei Verlegung wählen, ob er mit der Eintrittskarte die Veranstaltung am neuen Veranstaltungstermin besucht oder ob er die Eintrittskarte zurückgibt und vom Veranstaltungsvertrag zurücktritt. […]"

„4.3 Eintrittskarten werden dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden muss. […]“

Nun ist aber beides nicht der Fall. Die Veranstaltung hatte ja schon begonnen. Ob man dann noch von einer „Verlegung“ sprechen kann?

oder haben die Besucher einfach nur Pech gehabt.

Üblicherweise ja. Dazu müßte sich aber in den AGB ein Passus finden, der Rückerstattung bei Abbruch durch höhere Gewalt (was hier der Fall sein dürfte) ausschließt.
Dummerweise fehlt eine solche Bestimmung hier, was den Fall interessanter macht als der zweifelhafte Modelwettbewerb es je könnte.
Man wird erstmal abwarten müssen, was die Verantwortlichen sich für eine Lösung ausdenken.

Gruß

Michael

Hallo,
man kann wohl davon ausgehen, dass dieser Blödsinn - schön werbewirksam aufgebauscht - einfach nochmal ausgetragen wird und die Karten dann zum wiederholten Eintritt berechtigen.

Üblicherweise enthalten AGB von Veranstaltungsstätten schon mal die Klausel, dass bei Abbruch durch höhere Gewalt (und das dürfte man hier wohl annehmen) kein Recht auf Erstattung besteht. Da man wohl von Wiederholung ausgehen „darf“: siehe oben.

Gruß vom
Schnabel