Also mein Mann und ich haben 20 Jahre gemeinsam in eine Lebensversicherung eingezahlt, welche auch noch einige Jahre läuft. Leider ist das Verhältnis nicht so gut zwischen uns, kann mir jemand sagen wie ich damit umgehe?
Leider läßt sich aus dieser Frage nichts ableiten.
- Wer ist Versicherungsnehmer
- Wer ist versicherte Person?
- Wer ist Begünstigter im Erlebensfall?
Hallo - wer ist denn der Versicherungsnehmer ?
Sie oder Ihr Mann oder Beide: -
denn der VN hat alle Recht und Pflichten an dem Vertrag - egal von wem das Geld kommt. Das ist nur die versicherungsrechtliche Antwort. Inwieweit es juristisch zu bewerten ist, wenn Sie gemeinsam das Geld aufgebracht haben , ist wieder eine andere Frage. Das interessiert aber die Versicherung nicht.
d.h. im Falle einer Trennung ist mit einem Anwalt zu klären, wer wieviel Anspruch auf den Wert der LV hat.
gruß
jtürk
www.tuerk-versicherungen.de
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Also mein Mann und ich haben 20 Jahre gemeinsam in eine
Lebensversicherung eingezahlt, welche auch noch einige Jahre
läuft. Leider ist das Verhältnis nicht so gut zwischen uns,
kann mir jemand sagen wie ich damit umgehe?
Also es sind eine auf mich und eine auf meinen Mann ausgestellt bei der Allianz, wobei wir beschlossen haben bei ihm mehr einzubezahlen, falls durch einen Unfall für die Familie sein festes Gehalt wegfällt und ich nicht mit den zwei Kindern ohne Geld darstehen! Eingesetzt haben wir unsere jüngste Tochter (23jahre) falls er stirbt, jedoch könnte ich mir vorstellen, dass er einfach nun seine Gelibte eingesetzt hat.
Könnte mein mann einfach den begünstigten austauschen?Eingesetzt haben wir unsere jüngste Töchter (23 Jahre), jedoch befürchte ich das er einfach seine Geliebt eingesetzt hat. Er sagt zwar das wir es ja für die Kinder angelegt haben, doch hat seine Geliebte ein Haus erworben das nun abbezahlt werden will. Könnte er auch ohne mein Wissen einfach die Lebensversicherungen kündigen und das Geld für das Haus nehmen?
Also handelt es sich um eine reine Risikolebensversicherung und keine Versicherung wo man etwas anspart…?!
Wenn Ihr Mann der Versicherungsnehmer ist hat er natürlich freie Handhabe. Wen er in seinem Todesfall als Begünstigten einträgt ist ihm selbst überlassen.
Also meine meinung nach ist es beides, wenn er stirbt bekommen wir eine bestimmte summe und wir sparen etwas an! Also kann er einfach das Geld was für die Kinder gedacht war seiner Gelibten geben? Kann man das bei der entgültigen Scheidung festlegen dass die Kinder wie geplant das Geld bekommen, da auch ich mein Teil dazu beigetragen habe?
Sie haben einen Versicherungsexperten angeschrieben, keinen Fachanwalt für Scheidungsrecht.
Fakt ist, dass Ihr Mann als Versicherungsnehmer den Vertrag ändern kann wie er lustig ist.
Wie ein evtl. Ausgleich der gezahlten Beiträge zu behandeln ist hat mit Versicherungsrecht nichts zu tun.
Danke damit ist mir schon geholfen!
Wenn Ihr Mann der Versicherungsnehmer ist, dann kann er als Begünstigsten einsetzen wen er will. Das ist nun mal so. Er kann den Vertrag kündigen und das Geld nehmen, insb. wenn er noch die Beiträge gezahlt hat.
Haben Sie BEIDE die Beiträge entrichtet - für ein gemeinsames Sparziel, wäre zu prüfen, ob Ihr Mann dann auch alleine über das Geld verfügen kann. Das muss dann ein ANwalt prüfen.
Sie schreiben, " wir " haben die Tochter eingesetzt. Haben Sie denn nur BEIDE den Antrag als VN unterschrieben. ? Dann können auch nur BEIDE was ändern.
mfg
Johannes Türk
wie alle Vermögensgegenstände werden diese geteilt. ALlerings muss man bei der Lebensversicherung unterscheiden zwischen dem was zwischen euch beiden geteilt wird und dem Verhältnis zu der Versicherung. Für die Versicherung ist es nicht wichtig ob ihr beide eingezahlt habt sondern wie eure vertraglichen Rollen aussehen.
Seid ihr beide Versicherungsnehmer? wenn ja dann können nur beide Vertragsänerungen durchführen.
Auf welches RIsiko läuft die Versicherung das heißt wer ist versicherte Person.
Und zu guter letzt wer ist der Bezugsberechtigte. Wenn es kein unwiederrufliches Bezugsrecht gibt und dein Mann alleine Versicherungsnehmer ist so könnte er ohne deine Erlaubnis z.B. eine neue Freundin als Begünstigte eintragen lassen.
Am besten du siehst dir die Polizze an und holst dir Rat von einem Rechtsanwalt
Hallo, genau kann ich das nicht beantworten, da ich damit keine Erfahrung habe. Wenn Sie gemeinsam eingezahlt haben besteht die Möglichkeit diese gemeinsam weiter zu zahlen und bei Auszahlung zu teilen oder einer übernimmt die Versicherung ganz. Bei vorzeitiger Kündigung würden Sie sehr viel Geld verlieren. Rufen Sie doch einfach mal die Versicherung an, oftmals sind dort nette Berater, welche ihnen weiter helfen können.
Gruß C.Z.
Hallo Tine
Also Versicherungstechnisch kann ich dir nicht sagen wie sich das verhält bei einer Trennung, aber ich denke da kann Dir sicherlich Dein Versicherungsvertreter Auskunft geben.
Wenn Du keinen Vertrauenswürdigen Vertreter hast ,dann
würde Dir sicherlich auch die Versicherung da Rede u. Antwort zu dem Tema stehen.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen
Gruß Seppel42
Hallo Tine,
Ich nehme an, dass ihr Mann und Sie im gesetzlichen Güterstand leben, also eine Gütergemeinschaft haben.
Das heisst die Lebensversicherung wurde während der Ehe abgeschlossen und gehört demnach Ihnen beiden zu gleichen Teilen.
Sie können sich also dahingehend arrangieren, dass Sie beide warten bis die Lebensversicherung zugeteilt wird und dann 50:50 aufteilen.
Im Falle einer Scheidung würde der Rückkaufswert der LV zum Datum der Zustellung der Scheidungsklage angerechnet und derjenige der in die LV weiter die Beiträge einzahlt ( sie also behält) muss dem anderen Partner die Hälfte des Rückkaufswerts auszahlen.
Alles Gute
Hallo,
eigentlich fällt jedes Vermögen in den Zugewinn, wenn Ihr im gesetzlichen Güterstand verheiratet seid. Dazu zählt auch die LV. Sonst wäre es noch interessant, wer Versicherungsnehmer und wer versicherte Person ist. Am besten wäre natürlich, Ihr teilt.
Alles Gute und bitte nochmal melden, wenn Sie weitere Fragen haben.
Verena