Hallo, bin alleinerziehende Mama und mach mit Gedanken um meine beiden Kinder. Was passiert mit ihnen, wenn ich vor deren 18. Lebensjahr ablebe. Müssen sie dann zum Vater ziehen? Dieser kümmert sich jetzt schon nicht im sie, ich gehe davon aus, auch nicht, sollte ich nicht mehr da sein. Besteht die Möglichkeit, die Vormundschaft in einem Testament festzusetzen? Wenn ja wie? Bei einem Notar mittels eines Testamentes? Oder bei einem Amt? Möchte meine beiden absichern, falls der Fall eintitt.
Hallo,
Wenn der Vater sorgeberechtigt ist, kämen die Kinder im Falle Deines Ablebens zu ihm.
Bei „babycenter“ habe ich gelesen, dass man im Testament allerdings ausführlich begründen sollte, warum dies nicht dem Kindeswohl entspräche. Am besten gleichzeitig auch eine Alternative benennen. U.u. entscheiden Gericht und Jugendamt dann anders.
Liest Du selber mal. Vielleicht kennt jemand Paragraphen oder Beschlüsse.
LG, Mao
nein, im Testament nicht. Da könnte man eine Person bestimmen die das Erbteil der Kinder verwaltet bis sie volljährig sind.
Aber man kann im Rahmen einer Vorsorgeverfügung Vorkehrungen treffen, was im Falle des Todes mit den noch minderjährigen Kindern geschehen soll.
Im Sinne von anregen oder empfehlen, wer die Pflegschaft übernehmen soll.
Also etwa bestimmte Verwandte.
Das ist zwar nicht absolut bindend, denn letztlich muss das Jugendamt zusammen mit dem Gericht entscheiden, aber in der Regel wird man diesen Empfehlungen folgen, wenn nicht schwerwiegende Gründe (Kindeswohlgefährdung) dagegen sprechen.
MfG
duck313
Vielen!!! Dank für die Antwort. Werde mich weiter informieren und schnellstmöglich handeln.
LG
Vielen Dank für die Antwort! Werde mich weiter informieren und schnellstmöglich handeln.
LG
Kinder kann man nicht vererben.
Gruß
anf