Hallo erst mal ich Arbeite in Verkauf habe eine 3 Tage Woche mit 22 Stunden die Woche. Bin aber die letzten Monate immer weniger eingeteilt worden wie 22 Stunden die Woche, (normal Arbeite ich 2x 7Std und 1mal 8Std) ich bin immer nach 5-6 stunden Nachhause geschickt worden mit dem Argument zu wenig zu tun. Im Vertrag ist nichts geregelt, nur +Std sind dort geregelt. Habe aber immer mein volles Gehalt bekommen. Sie meinten wenn mal mehr zu tun ist müsste ich dann mehr Arbeiten um sie abzubauen bin aber garnicht in der Lage mehr Std zu Arbeiten wegen meinen Kindern wie 22 Std in der Woche, was ich auch bei Eintritt des Arbeitsverhälnisses gesagt habe das ich nur 22 Std Arbeiten kann außer bei Urlaubsvertretung mal einen Tag mehr. So nun meine Frage was ist mit den Minus Std ob bei Beschäftung oder auch bei Kündigung was passiert damit verfallen die? muss ich zurück irgend wann zahen? oder sogar die jetzt wirklich abarbeiten obwohl ich auf anweisung meiner Chefin bzw. meiner Filialleitung immer gehen musste. Danke für eine Antwort
Die Frage kann ich leider nicht beantworten, bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden
Ernst-Erwin
Die Frage kann ich leider nicht beantworten, bitte an einen
Fachanwalt für Arbeitsrecht wendenErnst-Erwin
Danke trotzdem
Hallo,
ich war auch mal Filialleiter, es kam schon vor, dass Minusstunden gemacht wurden, die werden wieder mit Mehrstunden ausgeglichen. Wenn Du einen Tag Urlaubsvertretung machst, dann sind das schon acht Stunden mehr. Da brauchst Du keine Bedenken haben. Minusstunden bei der Kündigung können auch mit Urlaub verrechnet werden.
Marco
wie sieht es denn mit Annahmeverzug aus?
Wenn das so stimmt was das BGB schreibt siehe hier drunter dann müßte ich weder zu Beschäftigungszeit noch bei Kündigung den ausgleich schaffen ???
Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu den vereinbarten Arbeitszeiten beschäftigen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, verliert der Mitarbeiter dadurch nicht seine Vergütung. Vielmehr schreibt § 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, dass der Arbeitgeber, der mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vertragliche Vergütung zahlen muss, und keine Nachleistung verlangen kann. Einfacher ausgedrückt bedeutet dies, dass der Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter nicht beschäftigen kann, diesen trotzdem den vertraglichen Lohn weiterhin bezahlen muss und nicht verlangen kann, dass seine Mitarbeiter die ausgefallene Arbeit nachholen.
Ich verstehe nicht, was Sie mit Annahmeverzug meinen. Wenn jemand keine geregelte Arbeitszeit hat, z.b. täglich von 8-16.00 Uhr, dann kommt es automatisch zu Plus und Minusstunden. Und die können sich ja wieder ausgleichen. Sie wollen doch noch länger dort arbeiten, oder sind Sie nicht zufrieden und planen die Kündigung? Wer sich selbst kleinlich gibt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er auch nicht anders behandelt wird. Ich finde eine gewisse Bereitschaft für Flexibilität sollte man heute schon im Berufsleben mitbringen, um dauerhaft Erfolg haben zu können.
Viele Grüße
goldirori
Hallo Amanda,
gibt es noch andere Personen die das selbe Problem haben? Entweder sollte der derzeitige Vertrag auf die aktuellen Stunden angepasst werden oder es sollte ein Gespräch über die Klärung des derzeitgen Minussaldos geführt werden.
Nachzahlung/Stundung kann ich nicht sicher beantworten.
Steht im Arbeitsvertrag
(Rechtsbeistand). Jeder Fall ist anderst.
limgoe
Hallo Danke für ihre Antwort aber wie schon vorab geschrieben gibt es eine geregelte Arbeitszeit von 9Uhr30 bis 17Uhr und das 3 mal die Woche so lautet der Vertrag aber leider darf man nicht seine Arbeitzeit erfüllen und wird des öffteren um 16 Uhr nach Hause geschickt von der Chefin. und so entstehen Minus Std. die man selber nicht verursache sonern der AG. Bei voller Gehaltszahlung. Da man aber sehr eingeschränkt ist Behindertes Kind usw. Hat man bei Einstellung alles offen dargelegt was geht und was nicht geht und nichts verschwiegen. Und jetzt soll statt 3 Tage 7-8 wie Vertrag, 4-5 Tage A 9-11 Std gearbeitet werden was man nicht kann und was auch bei Einstellung klar auf den Tisch gekommen ist. Nicht jeder Mensch ist Flexibel aufgrund seiner Lebensumstände. Man soll von 9Uhr30 bis 20Uhr15 10Std45 durcharbeiten alleine ohne Pause da sollte man sich fragen wer hier kleinich, ausnutzend und knistig ist keinen weiteren Mitarbeiter einstellen und auch seine eigene Arbeitskraft also >Chefin als Unterstützung zu helfen das nenne ich nicht positive arbeits Atmosphäre.
Hallo amanda 27070,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Zum Einen musst du dich nicht nach Hause schicken lassen. Wenn du eine Schicht hast und dein Arbeitgeber möchte, dass du früher gehst, so kann er dich fragen, ob du damit einverstanden bist. Bist du dies nicht, so kann er dich nur mit vollem Stundenausgleich, also bezahlt, nach Hause schicken. Diese Stunden gehen dann aber auch nicht in dein Minus. Wenn du unterplant wirst, kannst du da nicht viel tun. Wenn du Minusstunden hast, so muss der Arbeitgeber diese nun auch einfordern. Tut er dies nicht, so kann er diese auch nicht später berechnen. Besonders natürlich nicht, wenn die Minusstunden nicht von dir verursacht wurden. Wenn du diese Mehrstunden nun aber nicht leisten kannst oder willst, so kann eine Rückforderung kommen. Warum auch nicht, du hast das Geld ja auch für die Zeit bekommen, die du nicht geleistet hast.
Wenn es vorher abgesprochen worden ist, dann ist es jetzt nicht fair, so zu handeln, aber es gilt was im Vertrag steht. Wenn dort steht, von wann bis wann die Arbeitszeiten sind, dann müssen die sich auch daran halten
goldrirori