Was passiert mit minusstunden in der insolvent?

Also ich habe im August 2005 meine ausbildung gemacht und im Juli 2008 erfolgreich beendet.

Ich bin in diesem Betrieb geblieben habe allerdings immer nur befristete Verträge bekommen.

Vom 01.07.2008-30.06.2009
Vom 01.07.2009-31.12.2009
Vom 01.01.2010-30.06.2010
Vom 01.07.2010-31.12.2010

Meine Frage ist jetzt was passiert mit meinen Minusstunden die vorm 01.07.2010 entstanden sind??? Darf mein Chef jetzt noch verlangen das ich diese nacharbeite?? Zu mal ich meinen Chef des öfteren gesagt habe das ich Minusstunden habe, das er mir nur die Stunden bezahlen soll die ich mache, er ist allerdings nicht drauf eingegangen und er macht die Arbeitspläne.

Und jetzt hat die Firma in der ich Arbeite auch noch Insolvenz angemeldet.
Mich würde mal interessieren was mit den minusstunden jetzt passiert???

also zum eine darf man keinen Arbeitsvertrag 4 mal befristen. 3 Mal ist das Höchste und insgesamt darf das nur zwei Jahre sein und keine drei. Er hätte verlangen können das Sie die Stunden nach holen, aber da Sie ja aus der Firma aus scheiden hat er halt Pech gehabt, Sie Glück. Wann sollten Sie die Stunden nach holen, sie sind ja nicht mehr in der Firma beschäftigt. Hat er was velangt? Er darf nichts abziehen! Bischen Verschnitt ist immer! :smile:)!
Gruss
Agnes

Hallo tiinchen1990,

zunächst mal darf ein Arbeitgeber nur 2x einen Jahresvertrag verlängern. Danach MUSS er dich unbefristet einstellen.
Jetzt kommt es darauf an wie du eingestellt wurdest. Zunächst passiert nichts. Ein Insolvenzverfahren dauert in der Regel 2 Jahre oder länger. Solange du nicht kündigst oder eine Vertragsänderung unterschreibst bleibt alles so wie bisher.
Hast du zum Monatsende, an dem dein Arbeitsvertrag ausläuft, Minusstunden, darf der Arbeitgeber die Stunden von deinem letzten Gehalt abziehen. Nun ist es jetzt bei aber so, daß er deinen Vertrag zu unrecht auf ein weiteres Jahr beschränkt hat. Da sollte man klären ob du, obwohl du den Vertrag unterschrieben hast, anrecht auf Weiterbeschäftigung hast. Wenn du dort sowieso nicht mehr arbeiten möchtest, aus welchen Grund auch immer, würde ich auf dem Arbeitsgericht fragen ob du anrecht auf eine Abfindung hast.

Viel Glück.

Lore

Sorry, das kann ich Dir nicht beantworten.
Das hat imho mehr mit Arbeitsrecht, als mit Insolvenz zu tun. Nur weil die Firma Insolvent ist, ändert sich da ja erstmal nichts, sie wird nur von einem Treuhänder verwaltet.

lg

Dazu kann ich leider nichts sagen…

hallo
da bin ich leider total überfragt.
aber nur soviel…
aus den kaskadierten befristungsverträgen - mehr als 2 abgelaufenen Befristungsterminen ohne zeitliche pause dazwischen ist längst ein dauerarbeitsverhältnis begründet … vielleicht solltest du das dann durchsetzen wenn das unternehmen fortgeführt wird …
da du das bisher nicht hast gehe ich davon aus, daß minusstunden aus abgelaufenem Arbeitsvertrag sowieso unter den tisch fallen - hier gelten verkürzte verjährungen - aber das solltest du mit einem rechtsanwalt auskaspern - erst dann wenn einer die minusstunden einfordert. ansonsten betrachte sie einfach als gewährten, bezahlten sonderurlaub …
ist alles gesunder menschenverstand
habe eigentlich keine ahnung
gruß
michael

leider kann ich da nicht weiterhelfen
du solltest einen anwalt fragen

Im Normalfall müssen diese Minusstunden aufgearbeitet werden, da aber bereits ein Insolvenzverfahren von der Firma angestrebt wurde, so ist damit nicht mehr zu rechnen, da das Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit aufgelöst wird.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo,

während einer Firmeninsolvenz, kann der Insolvenzverwalter bis zu 3 Monate rückwirkend Gehälter und Einkommen von den Angestellten zurückfordern.
Das trifft ganz besonders für Überzahlungen zu, die sich wie bei Ihnen durch entsprechende Minusstunden ergeben haben.
Auch wenn der Firmeninhaber von seinem diversen rechten bis dato keinen gebraucht gemacht hat.

Wir hoffen wir konnten helfen.

DAS WIRD SICHERLICH FIRMENINTERN GEREGELT, DA KANN DIR KEIN INSOLVENZBERATER AUSKUNFT DRÜBER GEBEN. ENTWEDER WIRD IRGENDWANN MAL WENIGER GELD AUSBEZAHLT, WENN ES FESTLOHN IST, ODER MIT URLAUBSTAGEN VERRECHNET. JE NACHDEM WIE DAS UNTERNEHMEN IN DIE INSOLVENZ KOMMT UND DAS GANZE DANN ABGESCHLOSSEN WIRD.