Ich möchte nicht, dass irgendein 14-jähriger in ein „Jugendgefängnis“ muss; aber die Sanktionen für „schweren Diebstahl“, sollten diesem Kind, mit seinem begrenzten Horizont, wie die „Hölle“ vorkommen!
Damit sie auch einen „nachhaltigen“ Eindruck hinterlassen…
Irgendwo weiter oben steht sinngemaäß „aber Deine Eltern müssen haften“. Darauf bezieht sich „Schadenersatz“ und „Zivilprozess“.
Natürlich.
Erst muss man recht haben.
Dann recht bekommen.
Und dann noch sehen, woher der Schaden ersetzt wird.
Auf diesem Weg gibt es viele Stolpersteine.
Ja ist jetzt auch langsam gut, es wurde nun bereits genug auf dieser Aussage herumgehackt.
Sie ist nur teilweise richtig und hat diverse Einschränkungen trotzdem kann man sich derart nuzlose aussagen da das bereits weiter oben diverse male kommentiert wurde und lang und breit die punkte in denen sie unrichtig erläutert wurden auch sparen. Das hät mit einer Expertenmeinung nämlich ebenfalls nichts zutun!
du hast es immer noch nicht begriffen: die aussage ist komplett falsch und nicht nur ein wenig! und das beweist, dass man sich diese aussage offensichtlich eben gerade NICHT sparen kann.
und das hat auch genau gar nichts mit ‚meinung‘ zu tun.
Er ist in seiner Entwicklung noch nicht so weit dass er beim „Begehen der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht“ hatte. Dann haftet er nicht. Oder, wahrscheinlicher bei einem 13 jährigen der mit einem Nagel ein Auto zerkratzt,
Er wusste genau was er tut und ist somit schadensersatzpflichtig. Der Geschädigte kann einen Titel gegen ihn erwirken und der 13 jährige hat dann 30 Jahre Zeit den Schaden zu ersetzen.
Das stimmt eben nicht, dass sie komplett falsch ist, jugendliche müssen für angerichtete schäden definitiv haften. Da sie das im zweifelsfall nicht können geht teilweise an die Eltern über und wenn es nur aus kulanzgründen ist, aber das kann man wie gesagt oben alles im Detail nachlesen. Deine Aussage hingegen bringt weder dem Fragesteller noch den anderen an der Diskussion beteiligten irgendeinen Erkentnissgewinn. Was ist das also anderes, wenn nicht Meinung.
Zudem wird es alleine dadurch automatisch zu einer Meinungsäußerung, indem du leute die die aussage mit herzchen mariert haben als deppen bezeichnest vorwiegend zu einer Meinungsäußerung, da das offensichtlich die Kernaussage deines Statements ist.
Auch die Aussage
Ist ganz klar eine reine Meinungsäußerung, da obwohl ich ihr siet der umstellung des layouts etc. vorwiegend zustimmen muss sie doch offensichltich eine rein subjektive bewertung darstellt. Jemand anderes kann durchaus eine exakt gegenteilige Meinung vertreten.
Das stimmt schlicht und einfach nicht und du widersprichst dir auch selbst:
Du sagst zum einen, dass du nicht zahlen musst, deine private Haftpflichtversicherung aber dafür bezahlt. Das ist Käse, weil wenn du rechtlich nicht bezahlen musst dann muss auch deine Haftpflichtversicherung nicht bezahlen! Das ist ja quasi aneinander gekoppelt. Deswegen heißt das Ding ja auch HAFTPFLICHTversicherung. Das ist eine Versicherung für einen Sachverhalt in dem du zur HAFT VERPFLICHTET bist.
Nun, dann dürfte auch die Person aus dem Ursprungsbeitrag schadensersatzpflichtig sein. Das Bewusstsein, etwas Unrechtes getan zu haben, scheint vorhanden zu sein. Egal, ob jetzt 13 oder 14.
Quasi alle modernen Policen übernehmen Schäden durch deliktsunfähige Personen wenn der Versicherungsnehmer das wünscht. Meine sagt dazu z.B.:
"Deliktsunfähigkeit
Der Versicherer wird sich nicht auf eine Deliktsunfähigkeit berufen,
soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht, kein anderer Versi-
cherer (z. B. Sozialversicherungsträger) leistungspflichtig ist und
wenn der Geschädigte nicht selbst aufsichtspflichtig war. Der Versi-
cherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner
Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichts-
pflichtige) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
Dies gilt für Schäden, die durch
– den Versicherungsnehmer
– den Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder den mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner
–die mitversicherten Kinder
verursacht werden und eine Deliktsunfähigkeit nach §827 BGB
(z. B. bei Demenz) bzw. §828 BGB besteht."