Ich (13) hab mit zwei anderen jungs (14) ziemlich großen sachschaden gemacht und fensterscheiben eingeschlagen. Die anderen sind ins haus eingestiegen. Was für strafrevhtlichen folgen habe ich zu erwaten? Ich wollte nicht das es soweit gehe…
Keine.
Da bist du als 13-Jähriger noch fein raus. Aber deine Eltern werden haften…
Warum?
Wieso ?
es haftet nur der Verursacher. Und ist er vom Alter her einsichtig( liegt hier bestimmt vor) dann haftet er grundsätzlich auch selbst.
er mag zwar strafrechtlich nicht zu belangen sein, aber Schadenersatz kann man von ihm schon verlangen . Und wenn man einen Titel bekommt, dann kann man den 30 Jahre lang vollstrecken, irgendwann sollte der Verursacher ja mal selbst verdienen !
Mag sein, die Eltern zahlen freiwillig.
„Eltern haften für ihre Kinder“ Kann man an jeder Baustelle lesen. Bedeutet so viel, da Kinder noch unter der Aufsichtspflicht ihrer Eltern stehen und zudem strafrechtlich nicht verfolgt werden können (Außer in außnahmefällen des Kinder und Jugendstrafrechts) , haften die Eltern für z.B. für durch die Kinder verursachte Schäden, da sie im Prinzip ihrer Aufsichtspflichts und/oder Erziehungspflicht nicht genügend nachgekommen sind.
Oftmals können die Eltern zwar nichts dafür, da man kleine Blagen die so einen Mist anstellen wie du ja auch nicht rund um die Uhr beaufsichtigen kann, das ist dann aber Pech für sie.
Das ist eine „hohle Phrase“ und soll nur Angst machen!
Kommt ganz drauf an, wie oben schon erwähnt, wenn Kinder einen Schaden an fremdem eigentum begehen z.B. auf der Baustelle schaden anrichten gilt das genauso wie wenn sie fensterscheiben einwerfen oder Ladendiebstahl begehen. Nur für den Landfriedensbruch wird sich wohl kaum ein Richer bemühe.
Du verwechselst da was. Das Alter der Strafmündigkeit ist fix auch wenn der Junge im Kopf schon 30 ist. Du verwechselst das mit den Kriterien des Jugendstrafrechtes, bei dem die Einstufung je nach Einschätzung des Gerichtes variieren kann.
Und das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ ist natürlich zur Abschreckung da, basiert aber definitiv auf rechtlichen Tatsachen. Wenn mein Kind etwas zerstört muss ich (bzw. meine Haftpflichtversicherung) dafür haften.
Das ist Fakt und da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren. ![]()
Nein, es „haftet“ niemand (automatisch) für jemand anderen!
Der Baustellenbetreiber kann höchstens einen zivilrechtlichen Prozess anstreben, wenn es einen Schaden gab. Dabei kann er dann Schadensersatz einklagen. Das entscheidet dann ein Richter und es kann auch bedeuten, dass er leer ausgeht und auf den Verfahrenskosten sitzen bleibt. Ganz andere Baustelle!
Und weil es an Baustellen steht ist es richtig? „Imprint“ steht auch auf vielen Webseiten und soll auf Englisch „Impressum“ heissen. Stimmt aber trotzdem nicht.
Kann man so pauschal nicht sagen. Ein 13 jähriger muss nicht 24/7 beaufsichtigt werden. Somit wird die Aufsichtspflicht hier deutlich eingschränkt sofern er nicht in der Vergangenheit mit solchen Dingen aufgefallen ist. Ansonsten ist es sicherlich keine Verletzung der Aufsichtspflicht wenn man einen 13 jährigen ein paar Stunden lang unbeaufsichtigt zum Spielen nach draussen schickt.
Im vorliegenen Fall muss nun geklärt werden ob die Aufichtspflicht der Eltern verletzt wurde und ob der 13 jährige den vollen Umfang seiner Tat überblicken konnte. Ist Letzteres der Fall hat er 30 Jahre Zeit den Schaden zu zahlen sofern nicht die Eltern zahlen (die dann übrigens nur aus Kulanz eintreten würden, nicht aber an seiner Stelle haften würden).
Doch gibt es. Fakt ist nämlich:
Wenn ich mit meinem 5 jährigen Sohn aus dem Supermarkt komme, am Kofferaum angekommen zu ihm sage „Bleib mal hier stehen“, mich umdrehe um den Einkauf in den Wagen zu laden und Sohnemann in dem Moment einen Nagel findet und damit Kratzer in das Auto nebenan macht hafte weder ich (keine Verletzung der Aufsichtspflicht, ich kann mein Kind nicht jede Sekunde 24h am Tag im Auge behalten) noch Sohnemann (deliktsunfähig). Der Eigentümer des Autos macht also eine lange Nase.
Die Haftpflicht würde den Anspruch des Eigentümers des Fahrzeugs abwehren. Da ich aber ein vorraussehender Vater bin habe ich hierfür eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen die ausdrücklich Schäden deliktsunfähiger Kinder mit einschliesst und alle sind glücklich. Aber rein rechtlich ist die Sache klar und weder ich noch mein Sohn müssten haften.
lies und lern hinzu: http://www.verkehrslexikon.de/Module/AufsichtsPflicht.php
Der 13-jährige wird den Schaden anteilig zu entrichten haben.
vielleicht hättest du vor einer antwort doch mal wenigstens bei wiki nachlesen sollen:
achte als schnelleinstieg mal auf die bildunterschrift bei dem hübschen baustellenschild.
der satz ist (zum glück) kompletter unsinn.
nein.
da kannst du behaupten, wie du willst.
richtig.
wobei: wenn eine gruppe einen schaden verursacht, kann sich der geschädigte nach seiner wahl an jeden einzelnen oder mehrere oder alle der gruppe halten und den gesamten schadensersatz verlangen - jeder der gruppe haftet gesamtschuldnerisch. erst danach müssen sich die gruppenmitglieder untereinander einigen. das ist aber nicht das problem des geschädigten.
das ist kompletter unsinn und da gibt es gar nichts zu diskutieren.
Ich hab eigendlich gerade schmarn geschrieben… Ich bin schon 14. Hab aber nicht zb. Fensterscheiben eingeschlagen bzw. Bin nicht in eine fremde wohnung eingestiegen.
Wird da was gemildert? Oder kann ich mit jugendgefängniss rechnen (schwerer diebstahl)
Das ist überhaupt nicht fakt und da gibt´s was zu diskutieren!
1., dass das ein Rechtsbrett bei wer-weiss-was ist und kein Brett bei ich- weiss-alles-falsch.
2. Wie hier schon richtig geschrieben wird, haften die Eltern eben nicht für den 13 oder 14jährigen!
Allerdings kann der Geschädigte ihn zivilrechtlich zur Kasse bitten indem er einen gerichtlichen Titel über seine Forderung erwirkt, der dann 30 Jahre lang Gültigkeit hat. Über diesen Titel kann er dann mit siener Forderung an den Volljährigen heran treten. ramses90
Kurz und knapp:
Fensterscheiben einschlagen:
§ 303 StGB Sachbeschädigung
Auf irgendwelchen Geländern, Gebäuden rumstreunen, wo ihr nicht sein dürft:
§123 StGB Hausfriedensbruch
Strafrechtliche Konsequenzen musst Du erst ab 14 befürchten. Dann meistens Sozialstunden beim ersten Mal. Ich hoffe ihr habt draus gelernt!