Hallo zusammen,
ich versuche gerade verschiedene Szenarien durchzuspielen und versuche die Auswirkungen auf einen Riestervertrag, der aufgrund von mittelbar begünstigt (60 Euro Beitrag) abgeschlossen wurde. Wenn nun der unmittelbar Begünstigte ins Ausland geht und nicht mehr ins Deutsche Rentenversicherungssytem einbezahlt, dann haben doch beide keine Anspruch auf Zulagen, oder?
Wäre es dann am besten beide Verträge zu kündigen (bzw. erstmal beitragsfrei zu stellen) oder der mittelbar gegünstigte ändert seinen Vertrag. Der mittelbar Begünstigte hätte als Erziehungsberechtigter von zwei Kindern aber nur einen Verdienst von ca. 6000-8000 Euro jährlich als GRV-pflichtiger Freiberufler.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand schreibt, was er in so einer Situation machen würde.
Vielen Dank und viele Grüße
Stefan
Hallo,
richtig ist, wenn es keinen unmittelbar Zulageberechtigten gibt, dann kann es auch keinen von diesem abgeleiteten mittelbar Begünstigten geben.
Verträge beitragsfrei stellen ist da wohl die beste Variante, denn bei Kündigung ist die Förderung (Zulagen + evtl. Steuervorteile) zurückzuzahlen.
Davon abgesehen - liegt/lag denn wirklich mitelbare Zulageberechtigung vor? Das geht nämlich nicht, wenn man selbst unmittelbar Zulageberechtigt ist (GRV-Pflicht…? ).
Hallo Thomas,
vielen Dank für deine Antwort. Die mittelbar berechtigte Person wäre zum Zeitpunkt des Abschlusses und ist möglicherweise noch für sechs Monate in der Kindererziehungszeit. Danach wird auf freiberuflicher Basis (Lehrtätigkeit - GRV-pflicht) gearbeitet.
Ich glaube das Beste wäre beide beitragsfrei zu stellen, oder kann man den einen für 60 Euro pro Jahr weiterführen?
Danke und viele Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
Die mittelbar berechtigte
Person wäre zum Zeitpunkt des Abschlusses und ist
möglicherweise noch für sechs Monate in der
Kindererziehungszeit. Danach wird auf freiberuflicher Basis
(Lehrtätigkeit - GRV-pflicht) gearbeitet.
Kindereziehungszeit = Rentenversicherungspflicht = unmittelbare Förderberechtigung! Für den Zeitraum Lehrtätgikeit gilt dies ebenso.
Ich glaube das Beste wäre beide beitragsfrei zu stellen, oder
kann man den einen für 60 Euro pro Jahr weiterführen?
Das Beste wäre höchstwahrscheinlich: Vertrag weiterführen! Evtl. besteht für den Partner dann mittelbare Förderberechtigung = Förderung ohne Eigenbeitrag. Schau mal hier:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11216/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Riester Rente/sie m_C3_B6chten vorsorgen/voraussetzungen node.html__nnn=true)
Gruß Joerg Koenig