Was passiert mit (un-)geschützten Namen

mal angenommen jemand, den wir hier XY nennen, hat seit ca. 7 Jahren einen beliebigen Firmennamen (nenn wir di Firma mal „ölk“) für sein Geschäft.
Der Inhaber XY von ölk erhält plötzlich einen Anruf von jemandem der sich den Namen ölk bei Patentamt schützen ließ. Diesen Jemand nennen wir mal Mint. Mint ruft bei XY an und verkündet ihm das. XY teilt Mint mit, dass er seinen Laden eh schließen möchte, wünscht Mint noch viel Glück und legt auf. XY wird den Laden tatsächlich in gut zwei Monaten aufgeben. (Natürlich nur in unserem Beispiel)
Nun fällt XY aber ein, dass er ja noch eine Internetseite mit dem Namen ölk hat. Diese möchte er gerne behalten. Das wiederum würde Mint wahrscheinlich gar nicht gefallen.
Mal angenommen, Mint sagt die Wahrheit und hat den Namen Ölk tatsächlich registrieren lassen. XY weiß nicht, wann das der Fall war. Wie wäre nun das Procedere. Wird Mint XY verklagen? hat er überhaupt das Recht dazu, wenn (nur mal angenommen) XY seinen Laden schon hatte, bevor Mint sich den Namen schützen ließ? Wie wird mit dem www-Namen verfahren. Darf XY den behalten? (auch wenn er ihn womöglih gar nicht nutzt?) Worauf muß XY sich gefasst machen?
Danke schon mal und schönen Gruß

allymacmanu

Hallo Ally,

vermutlich würde Mint das begründetere Interesse an der Internetadresse zugesprochen.

Gruß!

Horst

Hallo,

ist diese Auskunft nicht etwas gewagt? Auch mit geschütztem Namen habe ich keinen Anspruch auf die gleich lautenden Internetadresse. Nach meinem Kenntnisstand (ianal, aber in einem ähnlich gelagerten Fall von einem Fachgebietskundigen Solchen beraten worden) kommt es auf die geschützten Klassen an und darauf, dass die Domain auch wirklich genutzt wird (vom Inhaber, nicht vom Möchtegerninhaber). Wenn die Domain nicht oder nicht geschäftsmäßig genutzt wird, dann guckt der Markeninhaber in die Röhre. Gleiches gilt dann, wenn die Domain mit einem Angebot außerhalb der geschützten Klassen betrieben wird.

Ist ölk bspw. als Marke eingetragen für den Verkauf von alkoholischen Getränken, dann könnte unter der domain trotzdem Tierbedarf vertrieben werden (so diese Klasse nicht ebenfalls aufgelistet ist) oder etwas ganz anderes wie bspw die Visitenkarte eines Steuerberaters. Allerdings gilt das dann auch für die Verwendung des Namens generell.

LG Petra

Hallo Petra,
in diesem Fall wäre es so, dass der jetzige, tatsächliche Inhaber (XY) der Webseite Ölk, Artikel der gleichen Warengruppe verkauft, wie Mint (der sich den Namen hat schützen lassen) sie zwar auch anbietet, aber zur Zeit noch unter einer anderen Domain. Beispielsweise könnte es so sein, das XY auf seiner Webseite handgefertigten, gefädelten, Glasperlenschmuck anbietet und Mint echten Juweliers- / Goldschmiedeschmuck / Uhren.
Da heißt dann, wenn ich Dich richtig verstanden haben, dass XY die Domain hergeben müsste. Für lau und nix…???
Danke und schönen Gruß

ally

Hallo Horst

Auch dann, wenn XY den Namen schon viel länger führt? Und Mint müsste nichst dafür zahlen? Immerhin hat XY den Namen schon populär gemacht und den Platz warm gehalten…

Gruß Ally

In dem Fall würde ich dringend empfehlen, sich einen auf Marken- und Internetrecht spezialisierten (wichtig!) Anwalt zu suchen. Die Materie ist nicht trivial. Kostenlos abgeben muss man da aber in der Konstellation m.W.n. nichts. Es kann jedoch sein, dass der Herausgabeanspruch besteht (was nicht gleichbedeutend ist mit „kost nix“) bzw. dass aufgrund der Marke unter der domain eben kein Schmuck mehr angeboten werden kann.

Umgekehrt gibt es allerdings sogar die Möglichkeit, dass die Marke gar nicht erfolgreich eingetragen ist (bzw. dann ausgetragen wird), wenn ölk bisher schon so lange und erfolgreich in Gebrauch war, dass ein gewisser Bekanntheitsgrad besteht. Das wird bei der Markeneintragung nämlich nicht geprüft.

Wie gesagt: das ist nicht trivial und es gibt wohl auch nur sehr bedingt Verlässlichkeit im Klagefall, der wohl auch schnell recht teuer wird. Daher eben die Empfehlung: Anwalt nehmen, sich beraten lassen und - wenn man das Geschäft eh aufgeben will - mint ein vernünftiges Angebot machen, zu dem die Domain übernommen werden kann. So würde ichs halt machen…

LG Petra

Hallo,
ich habe jetzt gerade mal beim Patentamt angerufen und wegen dem Namen „ölk“ nachgefragt. Die sagten, mir, dass es völlig unerheblich sei, ob XY den Namen schon viel länger hat oder nicht, wichtig sei nur, dass Mint den Namen hat eintragen lassen.

Was mir aber weder das Patentamt noch DENIC sagen konnte / durfte war, ob XY seine Domain nun kostenlos hergeben muß oder nicht.

Eine persönliche Anmerkung: ich finde es wirklich nicht fair, nicht nett und noch vieles mehr, wenn jemand den Namen schon richtig lange hat und dann einfach jemand anderes daher kommt und sich den mal eben einverleibt. Natürlich ist mir klar, das man sich den Namen gleich hätte sicher sollen, aber soweit, das so ein ungewönlicher Name noch mal benutzt werden könnte habe ich wirklich nicht gedacht. Klar, mein Fehler. Trotzdem wirklich fies.

Hallo Petra,
so, wie im letzten Absatz von Dir geschrieben würde ich es wohl auch machen, obwohl ich ursprünglich den Internetshop behalten wollte. Hast Du den Hauch einer Ahnung, wie hoch ein „vernünftiges Angebot“ wäre?
Im Übrigen habe ich eben mit dem Patentamt gesprochen und die sagten, dass ich keinerlei Rechte hätte, auch dann nicht, wenn ich den Namen schon länger führen würde. Ich hätte ihn ja eintragen lassen können…

Schönen Gruß
ally

Hallo,
als eine der ersten Maßnahmen in einem solchen Fall würde ich diese
kostenlose und unbedenklich Seite aufrufen:
http://www.dpma.de/
Dort würde ich unter „Wie anmelden“ ->Marken mal sehen, ob der bezeichnete Name tatsächlich als Marke eingetragen ist.
Man kann auch sehen, ob eine Schutzanmeldung läuft.(Anrufen&nachfragen)
Wenn ja, lohnt es sich weitere Schritte einzuleiten.

Rumburak

Als neutrale, nicht auf einen Einzelfall bezogene Antwort, hier eine passende Lektüre:

http://www.markenservice.net/recht/marke_vs_domain.php
(Besonders Ziffer 2)

Prioritätsgrundsatz im Markenrecht ist das richtige Stichwort. Nutzung an.

LG Petra

Hallo Petra,

danke erstmal dafür! Wahrscheinlich muss ich das aber mehrfach lesen, ich verstehe jetzt nach dem ersten Mal nur Bahnhof.

Im Internet gibt es eine Seite, bei der man den Wert seiner Domain prüfen lassen kann. Sind diese Wert imm „richtigen Leben“ realistisch? Weiß Du das zufällig?

Schönen Gruß

ally

Hallo,
ich habe jetzt gerade mal beim Patentamt angerufen und wegen
dem Namen „ölk“ nachgefragt. Die sagten, mir, dass es völlig
unerheblich sei, ob XY den Namen schon viel länger hat oder
nicht, wichtig sei nur, dass Mint den Namen hat eintragen
lassen.

Das ist so nicht ganz richtig. Wer sich eine Marke eintragen läßt, auf die jemand wegen z.B. langer geschäftlicher Nutzung ein älteres „Anrecht“ hat, dem kann eine Löschung drohen. Aber die Gerichte urteilen hier mal so mal so. Bekannt ist der Fall einer Firma, die „t-irgendwas“ hieß und gegen die Telekom gewann. Umgekehrt gibt es aber ebenfalls Fälle, bei denen der Kläger nicht nachweisen konnte, daß er die Marke auch tatsächlich nutzt. Im Fall hier dürfte das auch so laufen, ich würde also die Domäne abtreten, eventuell mal bißchen verhandeln wegen möglicher Kosten, denn beide Seiten sparen Geld, wenn es nicht erst zu einem Rechtssteit kommt.

Der DeNIC ist es btw. ziemlich wurscht, die _soll_ nur bei offensichtlichsten Mißbrauch eingreifen. Für den Rest müßte sie ja eine rechtliche Bewertung machen - und dazu ist sie nicht verpflichtet.

Auch dann, wenn XY den Namen schon viel länger führt? Und Mint
müsste nichst dafür zahlen? Immerhin hat XY den Namen schon
populär gemacht und den Platz warm gehalten…

Tendentiell geben die Gerichte denen Recht, die eine tasächliche Nutzung auch beweisen können. Ein reines „Parken“ von Domänen und Namen kann gut gehen, aber die mir bekannten Urteile zu dem Thema sprechen eher dagegen. Über eine Art „Ablösesumme“ kann dann aber auch mal verhandelt werden.
Naja, das DNS wurde auch gar nicht dafür erfunden, an solchen Geschichten krankt das ganze System seit der Kommerzialisierung des Internets.

Im Übrigen habe ich eben mit dem Patentamt gesprochen und die
sagten, dass ich keinerlei Rechte hätte, auch dann nicht, wenn
ich den Namen schon länger führen würde. Ich hätte ihn ja
eintragen lassen können…

Diese Auskunft ist war richtig, aber nur die halbe Wahrheit… ^^

Wenn A sich eine Marke/Domäne eintragen läßt, welche aber von B schon lange geschäftlich genutzt wird, kann B auf Löschung klagen (Löschungsklage wegen Bestehens älterer Rechte) - und wird auch öfters mal gewinnen - oder auch nicht.
http://www.kennzeichenstreit.de/loeschungsklage.html
Es gibt eine ganze Menge an Urteilen zu dem Thema, und das Feld ist ziemlich steinig und hat so manches Loch. So urteilte das OLG Hamm auch mal, daß auch eine geringfügig genutzte Marke einen Schutz hat und es keine Gewinnerzielungsabsicht braucht (OLG Hamm 4 U 89/04).
Bis man dann Recht (oder Unrecht) hat, kann aber _sehr_ lange dauern, man denke nur an den Fall „Explorer“ (Bundespatentgericht, Beschluss vom 16.2.2004, 30 W (pat) 199/02). Wer keinen Stress will und keinen langen Atem hat, sollte also besser den Ärger umgehen und sich außergerichtlich einigen, z.B. Kostenübernahme der Umfirmierung etc. durch den „dicken“ Gegenspieler bei Einführung einer neuen Marke/Produkt. Wer es aber durchzieht, kann auch mal gegen „Große“ gewinnen, wie bei t-net ./. Telekom (Urteil des LG München I vom 11. 8. 1998, AZ 9 HK O 8546/98).