Hallo,
ich habe einen Vollstreckungsbescheid (von 2011) gegenüber einer Person, die aus einem selbständigen Gewerbe Einkünfte erzielt. Der GV war schon da, konnte aber nichts pfändbares finden. Laut Offenbarungseid gibt es keine Einkünfte. Fährt aber 2 Autos, wohnt in einem schicken Eigenheim…
Leider hat diese Person mit einer anderen Tätigkeit im letzten Jahr Insolvenz angemeldet. Meine Forderung ist aus dem Jahr 2009.
Kann ich mich mit meiner Forderung an den Insolvenzverwalter wenden, oder bleibt mein VB von der Insolvenz unberücksichtigt?
Was passiert wenn der Schuldner auch noch Privatinsolvenz anmeldet?
Dann versteh ich nicht, warum weder der GV noch mein Anwalt mir das sagen.
Warum bekommt man einen Titel, wenn der andere eh schon Insolvenz angemeldet hat?
Mein Anwalt meint, ich sollte Strafanzeige stellen, da in der eidesstattlichen Erklärung keine Einküfte angegeben sind, wir aber davon ausgehen, das es welche gibt (hat eigenen Online-Shop)
Dann versteh ich nicht, warum weder der GV noch mein Anwalt
mir das sagen.
Warum bekommt man einen Titel, wenn der andere eh schon
Insolvenz angemeldet hat?
DAMIT DIE FORDERUNG ZUR INSO ANGEMELDET WERDEN KANN
Mein Anwalt meint, ich sollte Strafanzeige stellen, da in der
eidesstattlichen Erklärung keine Einküfte angegeben sind, wir
aber davon ausgehen, das es welche gibt (hat eigenen
Online-Shop)
Sorry, aber das ist Blödsinn !
Wer die EV abgibt, der macht das zum IST ZEITPUNKT also genau in dem Augenblick wo er die Unterschrift zur EV abgibt, muss alles stimmen.
Wenn der an nächsten Tag im Geld scwimmt, so hat das strafrechtlich gar nix zu bedeuten und natürlich kann jemand auch nach Abgabe der EV ein Geschäft aufmachen oder selbständig arbeiten.Selbst in der Inso ist das möglich.
Wer beweisen kann,dass der Schuldner nach Abgabe der FV wieder zu Reichtum gekommen ist, der kann bein zuständigen AG eine erneute Abgabe der EV verlangen , weil neue Tatsachen vorliegen. Die sollte man aber auch beweisen können.Eine reine Vermutung reicht da nicht aus.
Warscheinlich läuft der Online shop auf einen anderen Namen und er "arbeitet da nur auf 400 € basis.
Wer ganz clever ist, der bestellt dort Waren in Höhe der schulden und verrechnet das dann mit der Forderung.-)))
das ist ganz einfach. Er hat vermutlich auch nichts auf seinen Namen laufen und wenn seine „Firma“ auf dem Papier keine Gewinne macht, hat er demnach auch keine Einkünfte. Das geht aber nicht sehr lange, weil das Finanzamt solchen Firmen i.d.R. nicht lange (max. 3 Jahre) bei „roten Zahlen“ zuschaut.
Die Frage ist gegen wen der Vollstreckungsbescheid läuft? Gegen ihn privat, gegen seine erste Firma die bereits insolvent ist oder gegen die aktuelle?
Wenn es gegen ihn privat läuft, hast du wenig Chancen. Jemandem ohne Eigentum, ohne Einnahmen kann man auch nichts Pfänden. Vielleicht könnte man über einen entsprechenden Rechtsanwalt herausfinden, ob jemand anderes belangt werden kann…
Wenn es um Forderungen geht aus der Firma die bereits insolvent ist, mußt du deine Forderung dem zuständigen Insolvenzverwalter melden. Am besten auch über einen Rechtsanwalt (da viel Papierkram). Wer zuerst kommt malt zuerst, also schnell sein!!!
Ihr Geld können Sie wohl abschreiben.
Die Autos werden nicht auf seinen Namen laufen und wo er wohnt zahlt mit Sicherheit jemand anderes.
Ich selber habe 5 Jahre vor Gericht um mein Recht gekämpft, der Schuldner hatte PKH, der Steuerzahler zahlt seinen Anwalt. Ich musste meinen selber zahlen. Nach 5 Jahren dann gewonnen und der Schuldner geht ins Privat-Insolvenz. Ich habe einen Anwalt beauftragt meine Ansprüche dem Insolvenzgericht mit zu teilen, was mir wieder 400 Euro kostete.
Ich konnte nach weisen, dass er bei der Insolvenz von vornebis hinten gelogen hat. Alles schriftlich, aber es interessiert keinen. Er wird in 2 Jahren seine Restschuldbefreiung bekommen und ich bleibe auf seinen Schulden sitzen. Das ist Deutsches Recht.
Es wird hier ja noch belohnt und gefördert, wenn man Schulden macht und dann sagt, ich kann nicht bezahlen. Wie es denen geht, die wegen der Person aus den Schulden nicht raus kommen ist egal. Schreiben Sie hier mal öffentlich, dass Sie Geld von einem Insolventen bekommen und dieses Geld dringend brauchen. Sie werden runter gemacht.wenn der doch kein Geld hat! Selber Schuld, wenn man das Geld verleiht, brauch man sich nicht wundern.
So ist leider unsere Gesellschaft. Ich habe da eine andere Ansicht und eine private Insolvenz muss viel mehr kontrolliert werden. Man kann ja Raten abmachen, aber da kommt gleich ein Nullplan und nach 6 Jahren ist der Schuldner frei von seinen Schulden, der Gläubiger wird sein Leben lang auf dessen Schulden sitzen bleiben. Ist das Recht??? Meiner Ansicht nach ganz sicher nicht.
Ich denke das Ihr schuldner sich ähnlich abgesichert hat. Das braucht ja alles nur auf den Ehepartner stehen und mankann nichts machen.
Gruss
Agnes
niemand kann gleichzeitig zwei Insolvenzen anmelden.
Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird (auch nur dann) fällt Ihre Forderung in die Insolvenzforderung, die Sie beim Insolvenzverwalter anmelden müssten.
Dann kommt es darauf an, ob Masse da ist, die verteilt wird. Natürlich ist - neben dem Amtsgericht - der erste der Geld bekommt, der Insolvenzverwalter.
Wenn ein Titel vorliegt, kann man diese Forderung natürlich auch beim Insolvenzverwalter anmelden- er prüft dann und wird die Forderung ggfs. aufnehmen. Offenbarungseid gibt es nicht mehr, wenn er teure Autos fährt, sind diese wahrscheinlich nicht auf ihn, sondern auf andere Personen seines Umfeldes angemeldet. Ist immer blöd, aber solange man keine Beweise hat, dass Eigentum an der Masse vorbeigeführt wird, hat man keine Handhabe.
zunächst einmal solltest du deinen vollstreckungsbescheid bei dem schuldner und dem gerichtsvollzieher präsentieren - du wirst schon entsprechende auskunft erhalten.
bezieht sich dein vollstreckungsbescheid gegen die person des schuldners oder gegen eine von ihm geführte GmbH / Ltd / Unternehmen mit dem er in insolvenz ist ?
dann solltest du dich schnellstens mit diesem dafür zuständigen insolvenzverwalter in verbindung setzen
nicht alle insolvenzen werden ordnungsgemäß abgeschlossen, es könnte immer gründe geben die restschuldbefreiung zu verhindern - für die du aber nachweise finden müßtest !
dann bliebe dein titel zunächst 30 jahre bestehen, wenn du jedes jahr diesen durch mahnung und pfändung aufrechterhälst, nicht gemahnte 30-jahres-titel verjähren auch irgendwann - so die rechtsprechung !
dass ein schuldner 2 autos fährt ist nicht ungewöhnlichers, wenn eines auf seine mutter läuft und eines auf seine ehefrau in gütertrennung, die auch den hausanteil hält oder das ganze haus in dem er für kleine miete mitwohnt ! das ist alles rechtens, auch wenns böse stimmt !
gruß
michael
mein Titel bezieht sich auf die GbR, die noch beim Gewerbeamt gemeldet ist. Insolvenz hat der Schuldner mit seiner GmbH angemeldet. Mein Titel hat somit nach meiner Auffassung nichts mit der IV zu tun.
Mein Anwalt hat mir das so auch erklärt.
Was passiert, wenn er auf die Idee kommt Privatinsolvenz ein zu reichen?
hallo
so wie es aussieht …
dann kommt dein titel in die insolvenzmasse des insolventen schuldners; aber in einer GBR sind ja meist zwei oder mehr zusammen, gegen die anderen besteht dann die forderung weiter, da alle als gesamtschuldner haften ! sollten jedoch die anteile der GBR alle auf den insolvenzbedrohten schuldner übergegangen sein - so muß geklärt werden, wann die schuld (nicht der titel) gegenüber den ausgeschiedenen mitgesellschaftern entstanden ist:
vor ausscheiden, dann bleiben die ausgeschiedenen in der haftung
aufgrund einer langen geschäftsbeziehung ohne dass die ausscheidenden das kund getan haben dann vielleicht auch nach deren ausscheiden
nach deren ausscheiden - bliebe zu beweisen, daß deren ausscheiden so konstruiert wurde, daß der verbleibende gesellschafter insolvenz anmelden muß - dann liegt ein umgehungstatbestand vor, der dazu führen könnte, daß auch die ausgschiedenen weiterhin in der haftung stehen … aber das ist recht und da muß mann ja immer ganz besonders kreativ und giftig sein - um erfolg zu haben ! gute rechtsanwälte suchen, gibts aber leider seltener !
ist der titel in der insolvenzmasse, keine panik, dann abwarten wie der insolvenzverwalter die quote festlegt und wenn der titelbetrag signifikant hoch ist, von zeit zu zeit überprüfen, ob der der insolvente schuldner vergehen begeht, die einer restschuldbefreiung entgegenstehen und bei gericht die versagung beantragen und weiter draufhaun ! aber das ist mühsam, kann aber auch erfolgreich sein !
eine Antwort ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein komplexer Sachverhalt geschildert wird. Aus den hier gemachten sehr wenigen Angaben, kann man sich auch nur sehr wenig heraussaugen!
Wenn der Schuldner 2 Autos fährt, dann wohl für eine „Firma“ … oder sie sind sicher nur geleast …??? Das schicke Eigenheim gehört sicher seiner Lebensgefährtin???
Solche Schmarotzer gibt es leider immer mehr, vor allem solche, die sich nicht einer Insolvenz stellen, sondern nur per Eidesstattlicher Versicherung verkünden „ich hab halt nix“ …
Richtet sich Deine Forderung gegen die Firma oder gegen die Privatperson? Wenn Deine Forderung einmal im Rahmen einer Insolvenz angemeldet wurde, wird diese von der Restschuldbefreiung (nach 6 Jahren nach Eröffnung) erfasst.