angenommen, ein gemeinnützig anerkannter Verein sammelt Spenden für eine genau definierte „spektakuläre“ Aktion, sagen wir mal, ein Aktivist will medienwirksam zu Fuß 775 km von München nach Den Haag marschieren, um dort für Menschenrechte demonstrieren.
Um den Marsch zu finanzieren, erbittet der Verein von den Spendern 10 € pro zu marschierendem Kilometer. Über Monate hinweg fließen die Spenden und Spendenbescheinigungen werden ausgestellt. Der Verein kommt in der Summe aber nicht auf die angestrebte Gesamtsumme von 7750 €. Der Marsch des Aktivisten findet also nie statt. Die Spender erhalten ihr eingezahltes Geld aber auch nie mehr zurück.
Wie ist das juristisch zu werten? Haben die (geprellten?) Spender einen Anspruch darauf, ihr Geld zurückzubekommen?
kommt es nicht auch ein bisschen auf die Statuten des Vereins an? Wenn der anerkannt ist, müsste es dann nicht eine entsprechende Regelung dort geben? Das ist ja sicher kein Einzelfall. Oder im Kleingedruckten des Spendenaufrufs? Solche Aktionen kenne ich, allerdings meist mit dem Zusatz,w as alternativ mit dem Geld passiert. Mal geguckt?
Ein Verein, der steuerlich relevante Quittungen ausstellen darf, sollte das aber tun. Tut er das nicht, dann würde ich genau NULL Euro für egal was spenden. Das wäre mir eindeutig zu schmuddelig. Spätestens im Vereinsregister müsste das zu finden sein.
Hi
Spenden für den Verein dürfen dem Vereinszweck entsprechend verwendet werden.
Sollte jedoch ausdrücklich für einen bestimmten Zweck gespendet worden sein (Stichwort: Menschenrechtsmarsch oder so ähnlich) dann sind die Spenden dafür zu verwenden.
Ansonsten ist der Spender anzuschreiben und darum zu bitten, die Spende anderweitig verwenden zu dürfen. Ansonsten gefährdet der Verein seine Gemeinntüzigkeit.
Gruß
HaWeThie
(das war vor einigen Jahren mal ein Problem, dass für eine bestimmte Naturkatastrophe gesammelt wurde und die Organisationen baten, keinen Verwendungszweck anzugeben, da das Geld jetzt ausreichen würde und man sich den bürokratischen Aufwand sparen wollte)
im Falle eines konkreten Falles, der hier natürlich nicht diskutiert werden darf, hätte der Fragensteller das zuständige Registergericht, die Finanzbehörde und auch den Geschäftsführer des Vereins selbst natürlich bereits angeschrieben.
Doch was, wenn alle Drei - auch rein hypothetisch - nicht antworten?