nach der Zustellung eines Mahnbescheids an meine Ex-Vermieterin zur Rückerstattung meiner Kaution habe ich jetzt einen Vollstreckungsbesheid durch das Amtsgericht einleiten lassen. Die Forderung wurde ihr laut Ausfertigung meines Bescheids seit 3 Wochen zugestellt. Ich habe die Durchführung durch das Gericht beantragt (ergo nicht durch den Gerichtsvollzieher) - im Bescheid steht also sie soll auf mein Konto überweisen.
Woher weiß das Amtsgericht wann es Zwangsvollstrecken soll und wie lange habe ich mich zu gedulden bis ich mein Geld habe, bzw wie kann ich den Zeitpunkt der Zangsvollstreckung beeinflussen?
Danke für Antworten und beste Grüße
Hallo,
ich glaube, Du hast da was falsch verstanden. Durch das Gericht wird lediglich der Vollstreckungsbescheid an die Schuldnerin zugestellt.
Nachdem dieser dort zugestellt wurde, hat sie dann 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen.
Geschieht dies nicht, ergeht Vollstreckungsbescheid, welcher Dir dann als Gläubiger überlassen wird.
Dann ist der zuständige Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Oder aber ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen(!) (zuständig ist das Amtsgericht im Bezirk der Schulnderin, nicht das Mahngericht, woher der Vollstreckungsbescheid ist) zu beantragen (macht aber nur Sinn, wenn Du ne Bankverbindung, Arbeitgeber oder ähliches von der Schuldnerin hast).
Das Gericht wird keinesfalls automatisch die Zwangsvollstreckung einleiten !!!
Hast Du den Mahnbescheid selbst beantragt?? Vielleicht solltest Du doch die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen…
Aber generell braucht man für die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen keinen RA, aber dann solltest Du Dich vorher unbedingt noch etwas genauer informieren…
Hallo,
also zur vollstreckung durch den VB wäre es so, je nach dem wie man vollstreckt muss das an das Vollsteckungsgericht oder an den Gerichtsvollzieher geschickt werden. Das Gericht das den VB erlässt (Zentrale Mahngericht) ist jedenfalls gar nicht zuständig. Bei einem Pfändungs und Überweisungsbeschluss wird dieser an das Vollstreckungsgericht (Amtsgerich am Sitz des Schuldners) geschickt. Bei vollstreckungsaufträgen, Abgaben Eidesstattlicher Versicherung etc. wird dies direkt an den Gerichtsvollzieher geschickt.
Je nach dem welchem Gericht Sie den Auftrag gegeben haben und ob es zuständig ist oder nicht kommt der VB wieder zurück oder wird bearbeitet.
Bis das Geld da ist hängt davon ab, wie schnell der Gerichtsvollzieher etc. ist (also wieviele Aufträge er hat). Kann recht schnell gehen aber auch ggf. 4 Wochen dauern.
wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragt und dieser wurde erlassen und dem Schuldner zugestellt. Zwei Wochen nach Zustellung ist der VB rechtskräftig, wenn hiergegen kein Einspruch eingelegt wurde.
Die eigentliche Vollstreckung führt entweder der Gerichtsvollzieher durch (Mobiliarvollstreckung, Abgabe der EV), das Grundbuchamt (Vollstreckungen in einen Grundbesitz) oder das Vollstreckungsgericht (z. B. bei Pfändungen).
Sie müssten also den zugestellten Vollstreckungsbescheid vom Gericht zurückbekommen haben und diesen dann mit einen Antrag auf die ewünschte Vollstreckungsmaßnahme dem zuständigen Vollstreckungsorgan (GVZ oder Vollstreckungsgreicht) zusenden. Dies ist der normale Ablauf.
Mir ist nicht ganz klar, was Sie mit „Durchführung durch das Gericht beantragt“ meinen. Einen solchen Antrag gibt es in der Vollstreckung nicht. Meinen Sie die zuständigkeit im Falle eines Widerspruchs? Dies hätte aber mit der Vollstreckung nichts zun tun.
also so wie du es schreibst, kann es nicht sein, der VB wird lediglich vom Gericht zugestellt! Das Gericht vollstreckt ihn nicht!!!
Du musst frühestens zwei Wochen nach Zustellung des VB an den Schuldner die Zwangsvollstreckung selbst einleiten. Also einen ZV Antrag über das Gericht an den zuständigen GVZ reichen bzw. (was ich für effektiver halte) einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen (zu Deutsch eine Kontopfändung einleiten) Ich denke für einen Laien ist das schwierig und rate daher wenigstens die ZV über einen Anwalt laufen zu lassen.
wenn deine vermieterin keinen widerspruch gegen den mahnbescheid eingelegt hat, ergeht durch das gericht automatisch der vollsreckungsbescheid. hier hat deine vermieterin nochmal das recht innerhalb von 2 wochen nach zustellung einspruch einzulegen. tut sie das, geht das verfahren vor gericht. tut sie das nicht wird nicht durch das gericht vollstreckt, sondern du bekommst den vollstreckungsbescheid mit einem zustellvermerk (ist wichtig für den gv). wenn du den dann hast musst DU den gerichtsvollzieher beauftragen, das gericht ist dafür nicht zuständig. welcher gerichtsvollzieher zuständig ist, erfährst du von der gerichtsvollzieherverteilerstelle (was für ein wort!)beim zuständigen amtsgericht deiner vermieterin, bzw. kannst du den vollstreckungsauftrag auch direkt an die verteilerstelle schicken, die legen es dann dem GV ins fach. hierbei ist wichtig, dass du den vollstreckungsbescheid im original mitschickst und einen antrag auf zwangsvollstreckung. den kannst du selbst formulieren, es gibt aber auch vordrucke beim gericht. wenn du sicher bist, dass sie das geld hat, reicht ein antrag auf zwangsvollstreckung, wenn nicht, solltest du für den fall der fruchtlosen zwangsvollstreckung einen antrag auf abnahme der eidesstattlichen versicherung stellen. dann kommst du wahrscheinlich schneller ans ziel. wie lange das dauert kann ich dir nicht sagen, das kommt darauf an wie schnell de gerichtsvollzieher ist. es dürfte aber in jedem fall mindestens 4 wochen dauern. bei manchen gerichtsvollziehern zieht sich das monate hin. der gerichtsvollzieher darf von dir einen kostenvorschuss verlangen. erst wenn der auf seinem konto gutgeschrieben ist, wird er loslegen. machen eigentlich alle, weil sie angst haben, auf den kosten sitzen zu bleiben. keine angst, wenn die schuldnerin zahlen kann, muss sie das auch bezahlen und du bekommst es mit dem anderen geld zurück. der GV kann auch ratenzahlung vereinbaren, auch wenn du das nicht willst, in der regel aber nicht mehr als 6 monate.
Hallo, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Ich habe mich falsch ausgedrückt, ich musste beim Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids wählen, ob die Zustellüng vom Gericht veranlasst werden sollte, oder durch einen Gerichtsvollzieher.
Ich weiß nun dass ich den Gerichtsvollzieher selbst kontaktieren muss, dachte aber ich bekomme nochmal ein Schreiben in dem wenigstens beschrieben wird, wo ich diesen kontaktieren kann. Das Amtsgericht von mir und vom Schuldner ist identisch, somit kann ich den GV vom bereits kontaktierten Amtsgericht wählen.
Wie leite ich nun die ZV ein?
Sie müssen den Titel (der jetzt zugestellt ist) an den Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht des Schuldners mit einem Vollstreckungsauftrag zu geben. Ich würde dies gleich mit einem Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung versehen. Ich glaube, es reicht wenn sie diesen Antrag zu Protokoll beim Gericht geben, weis es aber nicht genau. Ansonsten einfach ein entsprechendes Formular besorgen.