Liebe/-r Experte/-in,
mein Mann hat im April seine Firmeninsolvenzzeit endlich vorbei. Nun möchte ich gerne wissen wie es danach weiter geht. Zum Beispiel wie lange die Einträge dann noch in der Schufa stehen.
Außerdem wissen wir nicht wie es sich mit Schulden bei Krankenkassen verhält (am Ende konnten die Krankenkassenbeiträge nicht mehr gezahlt werden, es gab ein Gerichtsverfahren wobei mein Mann eine Strafe zahlen mußte). Fallen diese Schulden mit in die Restschuldbefreiung oder werden diese dann trotzdem noch fällig?
Hallo, ich antworte direkt hinter Ihren Fragen:
Liebe/-r Experte/-in,
mein Mann hat im April seine Firmeninsolvenzzeit endlich
vorbei. Nun möchte ich gerne wissen wie es danach weiter geht.
Die Energie müssen Sie schon alleine aufbringen.
Ich habe mal den Taxi-Schein gemacht, davon profitiere ich heute noch…
Zum Beispiel wie lange die Einträge dann noch in der Schufa stehen.
2 Jahre, über das Internet Zugangsdaten beantragen, dann können Sie sehen was drin steht und evtl. Korrekturen beantragen
Außerdem wissen wir nicht wie es sich mit Schulden bei
Krankenkassen verhält (am Ende konnten die
Krankenkassenbeiträge nicht mehr gezahlt werden, es gab ein
Gerichtsverfahren wobei mein Mann eine Strafe zahlen mußte).
Fallen diese Schulden mit in die Restschuldbefreiung oder
werden diese dann trotzdem noch fällig?
Die Restschuldbefreiung haben Sie ja wohl nicht alleien gemacht??
Sie mußten ja damal ALLE Schulden aufführen, evtl auch Steuerschulden beim Finanzamt sowie Gewerbesteuer
Steueren und Sozialabgaben sind ein Fall für sich, Genaues kann ich dazu nicht sagen.
Gruß vom Martin
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass Ihr Mann sich in der Wohlverhaltensperiode nichts zu Schulden hat kommen lassen und die Restschuldbefreiung erteilt werden kann:
Er gilt mit Erteilung der Restschuldbefreiung als schuldenfrei.
Die vorenthaltenen Beiträge zur Krankenkasse bleiben jedoch leider bestehen, es sei denn, die Krankenkasse hat eine andere Regelung getroffen oder wurde aus der Verteilung der Masse befriedigt.
Die Schufa ist keine Behörde, sondern ein privatrechtlicher Verein der Kreditanstalten. Die werden den Vermerk über die ehemalige Insolvenz Ihres Gatten vermutlich behalten. Ob es hieraus Schwierigkeiten gibt, wieder einen neuen Kredit zu erhalten oder ggf. nur zu schlechteren Konditionen, entzieht sich mangels praktischer Erfahrung meiner Kenntnis.
Gegebenenfalls einen Rechtsanwalt fragen, wie man in solchen Fällen mit der Schufa umgehen muss, sollte es Schwierigkeiten geben.