Was passiert nach Widerspruchsablehnung

Betrifft Erwerbsminderungsrente.Ablehnung-Widerspruch, auch Widerspruch abgelehnt.Wie geht der Weg zum Sozialgericht weiter??? Was ist wichtig und was sollte man diesmal beachten, damit man Erfolg hat? Sollte man sich einen Anwalt nehmen, um die Chancen zu verbessern? Über Erfahrungen von Euch wäre ich sehr dankbar.Tschüßi

Hallo (ersteinmal)

grundsätzlich sollte man beachten, dass ein Verfahren vor dem Sozialgericht in Sachen der Erwerbsminderungsrenten schwierig ist und ohne jemanden auf den Schlips zu tretten, sollte der Beschwerte, wenn er Gewerkschaftsmitglied ist zu seiner Gewerkschaft gehen und Rechtsschutz beantragen, dort wird das Verfahren dann entweder von der zuständigen Einzelgewerkschaft geführt oder von der DGB Rechtsschutz GmbH, dort sind jeweils Experten in Rentenverfahren tätig, die die Erfolgsaussichten eines Verfahrensbeurteilen können und die Verfahren führen.

Wenn der Beschwerte kein Gewerkschaftsmitglied ist, sollte er sich einen Anwalt suchen, der Sozilaversicherungsrecht kann und ihr insbesondere Rentenrecht. Das wird schwierig ist aber nicht unmöglich.

Aber selbst das Verfahren führen ist nicht wirklich zu empfehlen.

Gruß
p.