Was passiert, wenn

Hallo,
was könnte man über BW machen, wenn ein Soldat der Reserve in einem Chat sinngemâss zu einem anderen sagen würde: „Bei dem wäre Euthanisie ein Dienst an der Menschheit.“
Gruss
Rainer

Reservisten unterliegen dem Soldatengesetz. So der Herr aktiver Reservist (soll heißen, er nimmt regelmäßig an Wehrübungen teil) ist und Offizier oder Unteroffizier ist könnte § 17(3) Soldatengesetz zum tragen kommen:
„Ein Offizier oder Unteroffizier muß auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die für seine Wiederverwendung in seinem Dienstgrad erforderlich sind.“
Entweder wendet man sich im obig geschilderten Fall mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde direkt, an die Reserveeinheit des Kameraden oder, wenn man diese nicht kennt, an eine beliebige Bundeswehreinheit. Es empfiehlt sich im letzteren Falle an eine Kommandobehörde oder ein Feldjägerdienstkommando zu wenden, da hier die Prüfverfahren zur Identitätsfeststellung des Kameraden hinreichend bekannt sind und der Vorgang dementsprechend schnell an die zuständige Einheit abgegeben werden kann.
Hierzu sollte man den vollen Namen und wenn möglich zusätzlich das Geburtsdatum (oder die Personenkennziffer) des Reservisten angeben.

Gruß Andreas

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Ist das hier eine Rechtsberatung?
Abgesehen davon, daß die Frage hier nicht paßt:

kannst Du überhaupt einer realen Person irgendeine Ausage in einem Chat nachweisen?

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lol

ein bißchen viel Ehre für eine blöde Bemerkung in einem chat, hm?

lol

ein bißchen viel Ehre für eine blöde Bemerkung in einem chat,
hm?

könnte, würde? wo ist da der Bezug zu einem tatsâchlichen Fall?
Ich könnte ja auch fragen, wie wäre die rechtliche Würdung gemäss StGB?
Das würde ich im Rechtsforum machen. Hier würde es nur um Bundeswehrkonsequenzen in einem „könnte, würde, wäre“ Fall gehen.

lol

ein bißchen viel Ehre für eine blöde Bemerkung in einem chat,
hm?

Wohl kaum! Wenn für dich eine solche Aussage in Ordnung ist ist das mit Verlaub dein Problem.
Weder akzeptiere ich eine solche Aussage bei einem aktiven Soldaten, bei einem Reservisten oder sonstigen Angehörigen staatlicher Organe, noch akzeptire ich sie bei Freunden oder Bekannten. Bei der ersten Gruppe wiegt eine solche Aussage aber wohl bei weitem schwerer, da sie wohl sofort auch mit der Bundesrepublik - in diesem Fall mit der Bundeswehr in Zusammenhang gebracht werden!

Andreas

Moin Rainer!

Ganz einfach: Hinweisgebende Mail mit Link auf den Sachverhalt an das MAD-Amt in Köln. Die nehmen in Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt die Ermittlungen auf.

Läuft so: Da es sich u. U. um eine Straftat handelt, ermittelt die Polizei die Personalien des Täters. Sind diese vorhanden, ermittelt der MAD, wo der Täter als Reservist „aufgehängt“ ist und gibt das komplette Infopaket dann an die personalbearbeitende Stelle weiter. Von dort wird dann in der Regel verfügt, dass jener Zeitgenosse nicht mehr länger zu Wehrübungen oder dienstlichen Veranstaltungen zugelassen wird. Dazu wäre anzumerken, daß die Bundeswehr bei solchen Sachen nicht lange fackelt und erst noch abwartet, ob er tatsächlich schuldig ist oder nicht. Erstmal fliegt er raus.

Gruss
tigger

Hallo tigger,
kannst Du mir bitte eine E-Mail Adresse geben die funktioniert? Post an die yahoo-Adresse kommt postwendend zurück.
Gruss
Rainer

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Moin Rainer,

kannst Du mir bitte eine E-Mail Adresse geben die
funktioniert? Post an die yahoo-Adresse kommt postwendend
zurück.

Habe Dir eine Mail geschickt.

Gruss
tigger