Man kann ja, im Falle von Erbschulden, als Erbnachfolger das Erbe ausschlagen. Was aber passiert, wenn alle Erben das Erbe ausschlagen? Bleibt dann der Gläubiger auf dem „Schaden“ sitzen, oder wie ist das geregelt?
Hallo askme84, selbstverständlich gehen die Gläubiger leer aus, wenn alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, es sei denn, es sind doch noch iregendwelche Vermögenswerte vorhanden z.B. mit Hypotheken belastete Immobilien, Kraftfahrzeuge, für die die Fahrzeugbriefe beim Gläubiger liegen. In diesem Fall kann der Gläu-
biger über diese Vermögenswerte verfügen. MfG Löwenkind
Das Resultat der vorgehenden sechs Antworten ist schon etwas bedenklich -mit einer Ausnahme-. Richtig ist:
Einen gesetzlichen Erben gibt´s immer, auch dann, wenn viele Personen die Erbschaft ausgeschlagen haben. Er findet sich entweder in der näheren und entfernten Verwandtschaft oder -bei fehlenden Verwandten- der Staat ist letztlich Erbe.
Zu den Nachlassschulden: Nur dann, wenn der ermittelte, nicht ausschlagende Erbe die mehreren gesetzlichen Möglichkeiten, sich der Nachlassverbindlichkeiten zu entledigen, ungenutzt bezw. verpasst hat, schaut der Gläubiger in die Röhre. (Der Staat kann die E. nicht ausschlagen, braucht aber nicht zu zahlen.)
H.G.
wenn nur Schulden zu vererben sind, sollte man die Erbschaft ausschlagen. Dies muss geschehen spätesten sechs Wochen nach bekanntwerden der Erbschaft/Erbfolge. Wenn man natürlich erst später erfährt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann man die Annahmne der ERbschaft noch anfechten und sodann die Ausschlagung erklären. Das muss aber sofort allenfalls innerhalb von drei Werktagen vor einem Notar erklärt und beurkundet werden.
Richtig ist, dass dann auch alle weitern Erben die Ausschlagung erklären können und werden. Dann erb sozusagen der Staat. Der zahlt aber die Schulden nicht. Das bedeutet, die Gläubiger machen alle „eine lange Nase“!
hallo askme84
wenn der verstorbene als alleiniger schuldner unterschrieben hat, kann ich mir vorstellen, dass der gläubiger auf seine restvorderung verzichten muss, aber ich weiss es nicht zu 100 % .
lg sicha
ich denke, dass die Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen bleiben, wurden nur Schulden „vererbt“.
Sollte doch noch Verwertbares übrig sein, gibt es vielleicht so eine Art Quotenregelung.
Ansonsten habe ich auch keine Ahnung wie das geregelt ist.
Ich wünsche einen schönen Sonntag und viele Grüsse
herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage, die sicherlich alle Gläubiger eines Erben interessiert.
Wenn alle aussclagen, erbt der Staat, der wird aber die Rechnungen nicht begleichen.
Gläubiger können ggf. ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen.
Dann wird zunächst zu klären sein, ob ausreichender Nachlass vorhanden sein wird.
Wenn noch ausreichender Nachlass da ist, würde er an die Gläubiger verteilt werden.