Hallo, ich möchte ein Haus kaufen und bin mit den Verkäufern einig.
Es ist eine Erbengemeinschaft und alles ist klar. Da aber ein Erbe
bereits 82 Jahre ist ( die anderen sind seine Söhne ) und
gesundheitlich schlecht da steht, frage ich mich was paßiert wenn ich
den Kreditvertrag unterschrieben habe, aber der Grundbucheintrag noch
nicht erfolgt ist und der alte Herr stirbt.
Was paßiert dann. Geht der Kauf weiter oder hab ich dann einen Kredit
an der Backe und muß Bereitstellungszinsen zahlen bis das mit den
Erbe geklärt ist?
Das Haus wollen sie auch im Falle des Todes ihres Vaters an mich verkaufen.
Vielen Dank für Eure Antwort.
MfG Siegfried