Was paßiert wenn beim Hauskauf einer stirbt

Hallo, ich möchte ein Haus kaufen und bin mit den Verkäufern einig.
Es ist eine Erbengemeinschaft und alles ist klar. Da aber ein Erbe
bereits 82 Jahre ist ( die anderen sind seine Söhne ) und
gesundheitlich schlecht da steht, frage ich mich was paßiert wenn ich
den Kreditvertrag unterschrieben habe, aber der Grundbucheintrag noch
nicht erfolgt ist und der alte Herr stirbt.
Was paßiert dann. Geht der Kauf weiter oder hab ich dann einen Kredit
an der Backe und muß Bereitstellungszinsen zahlen bis das mit den
Erbe geklärt ist?
Das Haus wollen sie auch im Falle des Todes ihres Vaters an mich verkaufen.

Vielen Dank für Eure Antwort.

MfG Siegfried

wenn ich den Kreditvertrag unterschrieben habe, aber der
Grundbucheintrag noch nicht erfolgt ist und der alte Herr stirbt.

Das entscheidende Datum ist das der notariellen Beurkundung. Wenn der alte Herr vor dem Notar unterschrieben hat, solltest Du aus dem Schneider sein. Wenn er danach stirbt, kann Dir das egal sein, der Kaufvertrag wird dadurch nicht ungültig.

Notarieller Kaufvertrag + Auflassungsvormerktung im Grundbuch. Dann kann eigentlich nix mehr passieren. Allerdings bitte Kreditvertrag nicht vor Abschluß des Kaufvertrages abschließen. Wenn dann der Kaufvertrag nicht abgewickelt werden sollte, kannst Du ggf. die Verkäufer wg. Schadensersatz in die Haftung nehmen.

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