Hallo alle zusammen!
Ich hatte gestern einen unfall mit dem Reh.Der Kuhler ist eingedruckt,Stosstange kaputt usw.
Das Auto ist ein Ford Galaxy,2000 Baujahr.Hatte davor an der Tur ein paar Kratzer.
Wenn sich herausstellen sollte, das sich um ein Totalschaden handelt,was passiert dann? Was bekomme ich von der Versicherung und wie mache ich das am besten, damit ich nicht uber den Tisch gezogen werde?? Was zahlt die versicherung?? Werden die Kratzer auch berucksichtigt?? Wird das auch mit dem Wert verrechnet?? Bitte um Antworten. Danke
Hallo monis36,
Ich hatte gestern einen unfall mit dem Reh.Der Kuhler ist
eingedruckt,Stosstange kaputt usw.
nur der Vollständigkeit halber: Polizei, Revierförster oder Jagdpächter haben den Haarwildschaden als solchen protokolliert und bescheinigt? Dies ist erforderlich, um gegenüber der Versicherung einen Nachweis zu haben.
Das Auto ist ein Ford Galaxy,2000 Baujahr.Hatte davor an der
Tur ein paar Kratzer.
Wenn sich herausstellen sollte, das sich um ein Totalschaden
handelt,was passiert dann?
Es wird aller Voraussicht nach ein Gutachter hinzugezogen, der die Höhe des Schadens, den Restwert des Fahrzeugs und den Wiederbeschaffungswert ermittelt.
Was bekomme ich von der
Versicherung und wie mache ich das am besten, damit ich nicht
uber den Tisch gezogen werde??
Besteht Grund zu der Annahme, dass dem so sein wird?
Was zahlt die versicherung??
Im Falle eines Totalschadens zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (vereinfacht gesagt, also den Preis, den man für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen muss) abzüglich des sogenannten Restwerts (sprich den (Schrott-)Wert, den das verunfallte Fahrzeug noch hat).
Heutzutage wird Letzterer anhand der Restwertbörsen ermittelt, sprich: es werden konkrete Kaufangebote potentieller Aufkäufer eingeholt. So hat der Kunde die Sicherheit, dass er auch tatsächlich den veranschlagten Restwert erzielen kann.
Ach ja, und natürlich wird noch eine ev. vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.
Das Gleiche gilt für die Mwst., wenn sog. „fiktiv“ abgerechnet wird…
Werden die Kratzer auch berucksichtigt?? Wird das auch mit dem
Wert verrechnet??
Die Kratzer haben insofern Einfluss auf die Regulierung, als dass Sie in die Gesamtbewertung des Wiederbeschaffungswertes einfließen.
Mitnichten bedeuten aber ein paar Kratzer gleich automatisch einen horrenden Abzug. Vielmehr können je nach Alter des Fahrzeugs und Ausprägung der Kratzer diese den altersbedingten Gebrauchsspuren eines Fahrzeugs entsprechen und zu keinen nennenswerten Abzügen führen.
Anders sieht es wieder aus, wenn sich ein massiver, tiefer Kratzer deutlich sichtbar über eine komplette Fahrzeugseite zieht und somit einen entsprechenden Wertverlust darstellt…
Viele Grüße
Loroth