Zur Erklärung: Ich habe mir vor Wochen ein Telekomhandyvertrag am Telefon aufschwatzen lassen, aber in der Zwischenzeit bis zur Lieferung der Simkarte habe ich deutliche Zweifel an dem „besonderen Angebot“ bekommen. Deswegen habe ich sofort nach Erhalt die Simkarte zurück geschickt wegen „Fehlberatung“ um den Vertrag rückgängig zu machen. Das ganze ist 3 Wochen her und heute ist trotzdem das dazugehörige Handy (iPhone4) gekommen. Meine Frage ist nun: Merkt es die Telekom , wenn ich das Handy nicht zurückschicke? Ich habe dort angerufen und der Kundenberater meinte, meine Sim wurde nicht aktiviert. Eine Rechnung lag dem Handy auch nicht bei. Wird der Vertrag bzw. die Simkarte im Nachhinein wieder reaktiviert? Danke für ihre Antwort
Ich wünsche dir auch einen guten Abend,
ich denke schon, dass die Telekom das früher oder später merken wird.
Deswegen würde ich an deiner Stelle das Handy lieber früher zurückschicken, als später vielleicht eine Rechnung für das Handy zu bekommen.
Sei ebenfalls gegrüßt,
Booze
kleines Zitat aus dickem Buch …
Zur Antwort:
§ 246 StGB: Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Beantwortet das deine Frage?
Viele Grüße
oh.
Wenn du keinen (Kauf-)Vertrag eingegangen bist, dann ist das aufgedrängte Ware, die du nicht zurückgeben oder bezahlen musst, auch wenn eine Rechnung beiliegen würde.
Da es sich aber mehr um eine Rechtsfrage handelt, würde ich das aber lieber im Rechtsforum fragen, dort sind die Profis unterwegs 
Gruß pcfreak92