Ich wohne in einer WG, aus der ich unbedingt raus will, und habe mir auch schon eine neue Wohnung gesucht. Leider ist der Mietvertrag so gestaltet, dass ich und meine Mitbewohnerin beide Hauptmieter sind. Ich kann daher nicht einfach kündigen und bin davon abhängig, dass sie die Wohnung alleine übernimmt, was schwer ist, da sie die Wohnung nicht alleine finanzieren kann. Da die Wohnung wirklich schlecht ist, fürchte ich, dass ich auch keinen Nachmieter finden werde.
Der letzte Ausweg scheint zu sein die Mietzahlung auszusetzen, damit der Vermieter uns beide rauswirft. Doch welche Konsequenzen würde das nach sich ziehen? Wie lange würde das dauern? Kann meine Mitbewohnerin den Rauswurf blockieren?
Die entstehenden Schulden könnte ich begleichen, sofern sie meinen Anteil an drei Monatsmieten nicht übersteigen. Es geht also nicht darum, dass ich die Miete nicht zahlen kann, sondern nur darum, dass ich die Auflösung des Mietvertrages provozieren will. Ich bin bereit hier sofort bzw. in drei Monaten auszuziehen, sie aber wahrscheinlich nicht.
ich habe sowas vor vielen jahren als Studentin auch mal erlebt: Wir waren 3 Mädels in 1 WG, alle hatten den Mietvertrag unterschrieben. Dann wollte eine raus. Das war - rein juristisch - problemlos möglich: in dem Moment, wo 1 Mieter kündigt, wird der ganze Vertrag hinfällig. Wir haben dann mit ihr ausgehandelt, dass sie noch 1/2 Jahr nach ihrem Auszug pro forma im Vertrag mit drin blieb (dafür haben wir ihr ihren Mietanteil im voraus bezahlt), damit wir genug Zeit hatten, uns was Neues zu suchen.
Nein, das geht bei zwei Hauptmietern nicht. Es ist dann genau anders rum: der Vertrag kann nur gekündigt werden, wenn alle kündigen oder zumindest alle der Kündigung eines einzelnen zustimmen. Aber das ist auch gar nicht meine Frage… mich interessiert eher, wie sinnig es ist in meiner Situation die Mietzahlung auszusetzen.
Sorry, hier kann ich Dir nicht helfen.
*winke - philine
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Sie haben ein Partnerproblem und noch kein Mietproblem. Da Sie beide im Mietvertrag stehen, bleiben Sie für den Vermieter auch immer der Ansprechpartner. Es geht nicht nur um Miete. Wenn Ihnen Ihre Freundin eins auswischen will, lässt Sie Tag und Nacht das Licht brennen und den Wasserhahn auf. Sie überschlagen sich an den Betriebskosten. Klären Sie unbedingt Ihr Partnerproblem! Alles Andere bringt nur mehr Probleme. Achten Sie beim nächsten Abschluss des Mietvertrages, dass nur Sie Mieter sind. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo,
Vertrag ist Vertrag.Hier hiflt nur Überzeugungsarbeit das beide Kündigen!!
M.F.G.
Meine persönliche Meinung (ich bin allerdings kein Rechtsexperte) ist, daß Nichtzahlung zu einem Mahnbescheid führen würde, und zwar über die Gesamtmiete, und das gegen jeden der beiden Mieter, da jeder auch auf die Gesamtmiete verklagt werden kann.
Ob sich der Vermieter wie gewünscht zur Kündigung entschließt, ist keineswegs sicher, er könnte dann womöglich auch noch Folgekosten einfordern.
Hallo herrmaier87
Das ist ja mal eine verfahrene Kiste.
Einfach die Miete nicht zu zahlen , ist da natürlich nicht die feine englische Art,aber es kann dir auch nicht zugemutet werden , auf Gedeih und Verderb , mit deiner Mitmieterin die Räume zu bewohnen.
Im einzelnen geht das so ab;
Du zahlst keine Miete-der Vermieter wir sich und dann euch fragen , was denn der Grund für die (gekürzte) Miete ist.-Er wird seine ganze Miete von euch fordern.
Seid ihr mit 2 Mieten in Verzug , kann er die Wohnung fristlos kündigen (was dir ja entgegen käme)!
Weigert ihr euch weiterhin , den Mietzins zu zahlen , wir er den nächsten Schritt machen. Die Räumungsklage!
Wie wäre es denn , wenn ihr euch mal zusammensetzt und gemeinsam nach einer gangbaren Lösung zu suchen…?
Wenn sie weiterhin dort wohnen bleiben will , müsstest du dich um einen Nachmieter umschauen. Da die Bude aber nicht schön ist , wird das vielleicht eine langatmige Suche!
Aber mach ihr auch klar , dass du auf jeden Fall ausziehen wirst , egal wie es läuft. Dann hilft sie dir entweder einen Nachmieter zu finden , oder sie wird sich ebenfalls eine neue Bleibe suchen müssen…!!
Gib ihr eine Frist von einem Monat und sag schon jetzt , dass dein letztes Mittel - nichtzahlen der Miete - beginnen wirst!
Ich wünsche euch eine schnelle - für alle beteidigten brauchbare - Möglichkeit , euch auseinander zu dividieren!
) Frank
Okay zu meinem Verständnis.
Du willst aus der Wohnung raus, sagst die andere Mieterin kann die Wohnung nicht alleine halten. Willst wegen Nichtfindung einer Nachmieterin deinen Rauswurf provozieren und hoffst das die andere Mieterin diesen blockieren kann? Aber die kann sich die Wohnung doch eh nicht alleinee leisten. Dann hilft es doch auch nicht sowas zu blockieren. Wenn du das mit dir vereinbaren kannst, die andere Mieterin alleine mit der Wohnung dastehen zu lassen obwohl du nicht weisst wie sie das finanzieren soll…?!?
Also:
Steht der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenen Mieten in Höhe von 1 Monatsmiete und 1 Cent beim Vermieter in der Kreide, kann der Vermieter außerordentlich fristlos - landläufig „fristlos“ - kündigen. Dasselbe gilt, wenn der Mieter einen Rückstand von 2 Monatsmieten aus mehreren Monaten hat.
Die gesetzliche Regelung findet sich in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
Quelle:http://deutschesmietrecht.de/index.php?option=com_co…
Abgesehen davon, hast du deinen VM einfach normal gekündigt? Vielleicht lässt er dich aus dem Mietvertrag normal mit einer Kündigung deinerseits. Was ich mir aber vorstellen kann ist, dass er die andere Mieterin fragen wird ob diese alleine die Wohnung halten kann. Vielleicht kann das Problem ja mit einem vernünftigen Gespräch geklärt werden.
Wenn du allerdings fristlos gekündigt wirst wegen Nichtzahlung, weiß ich nicht was der VM noch für Mittel hat evt Zahlungen nachträglich gerichtlich zu erwirken oder oder. Vielleicht schmeißt er dich auch nur raus und das wars.
Hoffe dir irgendwie geholfen zu haben.
Gruß LenaLaus
Noch eine Sache. Da du und die andere Hauptmieter seit gelten natürlich noch andere Gesetze:
Variante 2: alle unterschreiben den Mietvertrag
Dann sind alle Mieter und auch alle zur Mietzahlung verpflichtet. Und das als „Gesamtschuldner“.
Quelle:http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/mietv…
Kann also gut sein, dass du mit belangt wirst.
Leider kann ich dir nicht ganz genau sagen was passieren wird.
Hallo,
keine Miete zu zahlen ist auf jeden Fall kein Ausweg.
Ich würde mit deinem Mitbewohner(in) das Gespräch suchen und klar machen, dass Du die Wohnung auf jeden Fall verläßt und er oder sie sich dann um eine Lösung kümmern muss. Ob nun einen neuen Mitbewohner suchen oder auch ausziehen, ist Ihr/ihm selbst überlassen. Auch würde ich dem Vermieter eine Kündigung deinerseits zuschicken. Meistens beträgt die Frist ja 3 Monate. Wenn du die Miete nicht zahlst, kann es im schlimmsten Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommen oder sogar zu einem Schufa-Eintrag. Ich denke, dass du das vermeiden willst.
MFG
Sabine Kruse
Hier kann ich leider nicht helfen.
MfG
urknall75