Was passiert wenn ich zu meinem Freund ziehe?

Hallo,
ich möchte zu meinem Freund in die Wohnung ziehen, weil ich den gemeinsamen Wohnsitz bei einer Bewerbung angeben will. Wir müssen das dann dem Vermieter melden, da wir dann mehr Nebenkosten zahlen müssen. Werde ich in den Mietvertrag mit aufgenommen? Ich muss ja dann zur Stadt gehen um mich umzumelden, dafür brauche ich doch dann den Eintrag im Mietvertrag oder nicht? Bei der Stadt muss ich eine Meldebescheinigung beantragen, aus der hervorgeht, dass mein Freund und ich gemeinsam dort wohnen. Wisst ihr wie das dann aussieht? Wird dort einfach mein Personalausweis angepasst und bekomme ich dort die Bescheinigung über den gemeinsamen Wohnsitz ausgestellt?
Danke schonmal!

Hi

machs nicht so kompliziert…
einfach zum Freund ziehen. Vermieter muss zustimmen solange nicht von der Fläche her eine überbelegung statt findet. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Der Vermeiter muss da zustimmen, da es als eine normalität angesehen wird, wenn Mann und Frau zusamenziehen um gemeinsamm zu leben ( Vorstufe zur Ehe ) Einfach dem Vermieter wegen den höheren zu erwarteten Nebenkosten bescheid sagen im Vorraus bitte das ist das Gebot der Höflichkeit und dann den Wohnsitz ummelden. fertig…
Gruß Peter

Danke schonmal. Aber das Ummelden ist mir noch nicht ganz klar. Ich muss doch nen Mietvertrag bei der Stadt vorlegen damit die wissen wo ich wohne. Das heißt der Mietvertrag muss doch irgendwie geändert werden, oder nicht? Oder ich muss nen anderen Nachweis bringen, dass ich jetzt unter der neuen Adresse wohne?

Gruß,
Anne

hallo,
zuerst einmal ist es schon sehr wichtig für dich,das du mit im mietvertrag stehst, denn sollte die liebe einmal ein ende haben,dann könnte er dich ohne probleme sofort auf die strasse setzen. also dem vermieter deinen zuzug melden und darum bitten das du auch in den mietvertrag auf genommen wirst. dann polizeilich um melden ,das ist pflicht.dann deine krankenkasse ,bank und alle wichtigen behörden die neue adresse mitteilen.dann hast du rechte und pflichten wie ein normaler mieter und keiner kann dich einfach auf die strasse setzen. viel erfolg

Hallo anni86,
wenn Dein Vermieter das möchte, musst Du in den Mietvertrag mit einsteigen (Sein Vorteil: er hat dann zwei Schuldner, die für die Miete haften). Wenn Du in den Mietvertrag mit aufgenommen werden möchtest, den Vermieter fragen (Sein Vorteil kann Dein Nachteil sein).
Für das Ummelden beim Einwohnermeldeamt ist der Eintrag im Mietvertrag nicht nötig: hingehen, PA bzw RP mitbringen, Formular ausfüllen, ggf dafür löhnen. Bei der Ummeldung erhältst Du Kopien der Ummeldung, die Dir als Meldebescheinigung dienen (Hier sieht man die alte Adresse). Beim Einwohnermeldeamt fragen, ob es auch „normale“ Meldebescheinigungen gibt. (gibts wahrscheinlich, in Deutschland gibts für jeden Mist ein Formular).

Hallo, geh einfach zur Stadt und sag wo du wohnst, das kontrolliert doch niemand! Der Vermieter kann deinen Einzug bei deinem Freund nicht verhindern. Wenn er nicht will, braucht er Dich aber nicht in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Nebenkosten müst ihr dann aber trotzdem für zwei zahlen. Für Dich wäre es besser wenn ihr beide im Vertrag stehen würdet, da Dein Freund dich sonst einfach vor die Tür setzen könnte. Nachteil ist, das ihr die Wohnung dann nur gemeinsam kündigen könnt. Wenn ihr dann kündigt, braucht der Vermieter nicht zwingend einen neuen Vertrag mit dem Verbliebenen zu machen.

Alles Vor-und Nachteile

Gruß Fred


Hallo anni86,
also der Reihe nach:
Vermieter melden (wg. erhöhter Nebenkosten und auch ob er Einverstanden
ist), dann wird DEIN Name im Mietvertrag aufgenommen, ein neuer
Mietpreis ausgehandelt (hoffe das Aushandeln läßt der Vermieter zu).
Danach mit diesem Mietvertrag (Wohnungsnachweis) zur Stadt gehen
(Bürgeramt, Einwohnermeldeamt) und Deinen neuen Wohnsitz melden. Die
Wohnadresse auf Deinem Personalausweis wird dann geändert
(i.d.R.Aufkleber mit Stempel und Folie drüber). Eine Bescheinigung über
Deinen aktuellen Wohnsitz könntest Du vom Einwohnermeldeamt erbitten
(weiß aber nicht für Deine Stadt konkret, ob die dann noch eine Gebühr
wollen dafür - also einfach dort freundlich fragen).
Heutzutage muß man echt damit rechnen, für eine Kleinigkeit gleich
Verwaltungsgebühr bezahlen zu müssen… also erst mal freundlich fragen
wie es sich normal verhält, UND was es kostet - ob das evtl. auch
kostenfrei ginge (Außnamen gibt es doch immer auch)
Viel Glück und Erfolg wünscht
H. Graf

Hi
Nein Annne das mußt du nicht weil es nicht unbedingt nötig ist eeinen schriftlichen Mietvertrag zu haben. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben das nur Zeitverträge die länger als ein Jahr gehn schriftlich zu verfassen sind.Dauerschuldverhältnisse wie unbegrenzte Miete und das klinkt zu erst mal paradox sind auch gültig wenn Sie mündlich abgeschlossen wurden. Das hängt schließlich damit zusammen, dass du solch einen Mietvertrag jederzeit unter einhaltung der Kündigungsfrist und das sind 3 Monate , kündigen kannst somit läuft ein unbegrenzter Mietvertrag wenn beide nicht kündigen unenedlich lange, kann sogar an die Kinder vererbt werden, solltest du aber die Kündigung erwägen eben nur noch 3 Monate… Also ran anden Speck… die Jungs warten nicht so lange… grins…

gruß Peter

Hallo,
bin leider kein Experte.
Gruß
D.Meyer