Hallo habe mal eine frage,
was würde passieren wenn ich mit einem 70ccm roller fahren würde, der aber nur bis 50ccm zugelassen ist, und ich den Führerschein der klasse A1 und B habe ?
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis,
Versicherungsbetrug, Steuerhinterziehung( ab 50cc müssen nämlich KFZ Steuern gezahlt werden )
Es gibt von Stage 6 einen 70cc Satz Namens StreetRace, dort ist lustigerweise extra 50cc extra sichtbar eingestanzt.
So sieht man natürlich nicht auf den ersten Blick, dass ein 70er verbaut ist, bleibt aber trotzdem illegal und falls ein Unfall passiert und heraus kommt, dass dein Roller zu schnell war, dann zieht dich die Versicherung mindestens für 5000€ in Regress.
Ich verstehe nicht warum du solch ein Risiko eingehst wenn du den A1 hast.
Ich habe damals extra den großen A gemacht, weil man reifer wird und merkt, dass es die Sache mit dem Roller einfach nicht Wert ist und einem das ganze Leben versauen kann, wenn wirklich was passiert, beispielsweise du ein Kind überfährst.
Dann zahlst du dein ganzes Leben lang für dieses Kind !
Mein Tipp also : Erspar dir und anderen den Ärger und Kauf dir eine 125er oder mach A !!
Hallo.
Klasse A1 berechtigt zum Fahren von Krafträdern bis 125ccm, es liegt also kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.
Wenn das Fahrzeug aber nicht der Zulassung entspricht dann erlischt seine Betriebserlaubnis. In dem Fall muss man mit einem Bußgeld von 50€ und 3 Punkten rechnen.
319500 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; – BKat
Wenn man noch in der Probezeit ist: Das ist ein B-Verstoß, Probezeitmaßnahmen werden also nur dann ergriffen wenn schon ein anderer B-Verstoß vorliegt.
Sollte man mit diesem Fahrzeug einen Unfall bauen wird die Versicherung bis zu 5000 € Regress fordern.
Gruß Crack
Hallo Denois,
das wäre dann fahren ohne Betriebserlaubniss und ohne Versicherungsschutz und kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass du deinen Führerschein verlierst. Darauf bekommst du noch eine saftige Strafe gedrückt und ein paar Punkte gibts oben drauf.
Ist der 70er schon vom Werk aus drin oder würde er nachträglich eingebaut?
Lg Flo
Hallo denois,
führerscheinmäßig passiert Dir nichts.
Aber versicherungstechnisch gibt es hier massiv Probleme.Abgesehen davon, daß meistens die Technik der 50er nicht für höhere Leistungen gebaut ist.
Laß die Finger davon…!
Viel Erfolg…
sprudellaster
jenachdem wie schnell der ist?!
darfst du schon offen fahren oder auf 80 beschränkt?
aufjedenfall ist das fahren ohne zulassung und versicherung
im falle eines unfalles darfst dann selber blechen und bekommst strafen die deutlich höher sind als die ,die du mit nem zugelassenen bekommst.
du kannst ja mal zum tüv fahren und den zulassen geht theoretisch ist aber wahrscheinlich teurer als nen 125er mopped
Liebe/-r Experte/-in,
…denke mal fahren ohne Fahrerlaubnis / Versicherungsschutz.
Peter
KLARSTELLUNG
Weil hier mehrfach die Meinung verbreitet wird der Versicherungsschutz würde entfallen muss ich das mal berichtigen.
Der Versicherungsschutz besteht weiterhin in vollem Umfang, es liegt auch kein Versicherungsbetrug vor, denn hier dürfte es [zumindest in den allermeisten Fällen] an der betrügerischen Absicht gegenüber der Versicherung mangeln.
Die Versicherung ist für den Fall gedacht das ein Geschädigter schnell zu seinem Recht kommt und sein Schaden ersetzt wird. Wie sollte denn das gehen wenn der Versicherungsschutz erloschen wäre? Und was kann ein Geschädigter dafür?
Die Haftpflichtversicherung würde also in jedem Fall Ansprüche eines Geschädigten begleichen - denn sie ist diesem gegenüber zur Leistung verpflichtet. Sie hätte dann aber das Recht den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen - hier bis zu einer Höhe von 5000€.
Gruß Crack
sry da bin ich überfragt.
Vorstellbar ist mir die Möglichkeit eines Ordnungs- bzw. Verwarnungsgeldes und entsprechender Nachbesserungsforderung wegen der unpassenden Betriebserlaubnis, wenn das nicht im Brief eingetragen sein sollte.
Wenn die Betriebserlaubnis außer kraft gesetzt wird ? kann das auch ein Verstoß gegen irgendwas sein. Über die Versicherungsfragen kann ich ebenfalls keine Aussagen treffen.
Jedenfalls nicht vergnügungssteuerpflichtig …
Note: Nicht empfehlenswert.
Sorry, auf diesem Gebiet habe ich keine Ahnung, aber frag doch mal einen Fahrlehrer.
MfG K.
Das ist dann immernoch fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz (weiß ned obs Versicherungsbetrug ist) aber zumindest dürftest ihn vom Führerschein her fahren- wenn der 70ccm Zylinder ordnungsgemäß eingetragen, zugelassen und versichert wird dürfts keine Probleme geben.
MfG
Mit dem A1 kannst du ja bis 125ccm fahren, also stellt das kein Problem dar, und an Leistung darft du 0,1KW/KG oder 0,14PS je Kg bewegen, nur wenn der Roller nur bis 50ccm zugelassen ist, musst du sicher erst wieder die Papiere umschreiben lassen wenn du die 70ccm voll ausnutzen möchtest, einfach zu benutzen gibt sicher Ärger bei einer Kontrolle.
hallo,
du fährst den Roller so zu sagen ohne Betriebserlaubniss. Bei Kontrolle und Verdacht wird die Karre über ein Leistungsrüfstand gejagt, stellt sich heraus, dass es mehr leistung hat als zugelassen droht riesen Strafe, Führerschein entzug u.etc. Jeckliche veränderungen an einem Fahrzeug sollte vom Tüv begutachtet und bescheinigt werden!
Hi, zunächst garnichts, so lange du keinen Unfall baust. Allerdings verstößt
du gg. die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Könnte bedeuten, wenn du angehalten wirst, dass der Roller eingezogen wird u. du ein OWi-Anzeige bekommst. Schlimmer wird es, wenn du einen Unfall hast. Es würden dann alle Kosten - auch die des anderen VU-Beteiligten, auf dich zu kommen. Also, dringend ab zu raten, wenn du nicht arm in die Zukunft starten willst.
Gruß, Cockerpaul
Hallo,
letztlich ist es wohl Versicherungsbetrug und Fahren ohne Versicherung.
Gruss Uwe