Was passiert wenn man es verpasst seine Lohnsteuerkarte rechtzeitig abzugeben?

Nehmen wir an der Arbeitsvertrag wurde am 15. November unterschrieben und die Tätigkeit beginnt am 18. November. Der Arbeitgeber benötigt bis zum 20. November eine Lohnsteuerkarte um die Lohnsteuer für den Monat November zu berechnen, dieser Abgabetermin kann aber nicht eingehalten werden und die Abgaben müssen ohne Lohnsteuerkarte berechnet werden.

Ich nehme an, dass in diesem Fall mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird und das (Teil-)Gehalt für den (weniger als halben) Monat November mit den höchstmöglichen Abzügen ausgezahlt wird.

Falls nun zwei Wochen später die Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber nachgereicht wird, ab wann wird dann der Lohn mit korrigierter Steuerklasse (z.B. Klasse 1) ausgezahlt? Kann man schon im Dezember mit einer Lohnsteuer nach Steuerklasse 1 rechnen?

Oder anders gesagt, ab wann gilt die neue Steuerklasse?

Servus,

ab Dezember 2013 gilt keine Lohnsteuerkarte und keine Ersatzbescheinigung mehr, weil dann die Übergangsfrist für die Umstellung auf Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale per ELStAM vorbei ist. Der Arbeitgeber braucht dafür bloß die Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers. Wenn es keine anderen Beschäftigungsverhältnisse gibt, wird die Abrechnung dann „automatisch“ (schön wärs!) nach Lohnsteuerklasse I stattfinden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass Deine Annahme (innerhalb von 14 Tage Deine Steuerklasse belegen zu können) kriegst Du bei Lohnzahlung zum 15. des Monats (wenn Du Stundenlöhner bist) Deinen Lohn nach Steuerklasse 1 . 

Wenn Du von 2012 noch Deine Bescheinigung über geleistete Abgaben hast, kannst Du auch diese einreichen - dies wird als voläufige Lösung anerkannt.

Solltest Du nach Steuerklasse 6 abgerechnet werden, kann dies mit der Dezemberabrechnung korrigiert werden. Die meisten Lohnprogramme machen das sogar automatisch .