Nehmen wir an der Arbeitsvertrag wurde am 15. November unterschrieben und die Tätigkeit beginnt am 18. November. Der Arbeitgeber benötigt bis zum 20. November eine Lohnsteuerkarte um die Lohnsteuer für den Monat November zu berechnen, dieser Abgabetermin kann aber nicht eingehalten werden und die Abgaben müssen ohne Lohnsteuerkarte berechnet werden.
Ich nehme an, dass in diesem Fall mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird und das (Teil-)Gehalt für den (weniger als halben) Monat November mit den höchstmöglichen Abzügen ausgezahlt wird.
Falls nun zwei Wochen später die Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber nachgereicht wird, ab wann wird dann der Lohn mit korrigierter Steuerklasse (z.B. Klasse 1) ausgezahlt? Kann man schon im Dezember mit einer Lohnsteuer nach Steuerklasse 1 rechnen?
Oder anders gesagt, ab wann gilt die neue Steuerklasse?