Hallo,
angenommen, Mieter wohnen in einer Wohnung, die unrenoviert übernommen wurde, im Vertrag aber dummerweise steht, dass sie renoviert übernommen wurde und auch so verlassen werden muss (auch wenn das sehr dumm war!!!) Weiter angenommen, der Vertrag zur Renovierung ist nicht ungültig und der Mieter muss renovieren (alles weiß streichen…)
was passiert, wenn der Mieter aus verschiedenen Gründen einfach trotzdem nicht renoviert, obwohl die Wohnung in einem nicht guten Zustand ist? (keine Leisten, Boden nicht okay, Bad sehr alt, Wände bröckeln und sind nicht weiß…),…
was kann der Vermieter dann machen bzw. wie muss er rechtlich vorgehen? Muss er eine Mahnung zur Renovierung schriftlich aufsetzen (wenn diese mit zum Ende des Mietverhältnisses nicht vorgenommen wurde?) - was kann der Mieter noch beanstanden? Die Wohnung war bei Einzug völlig unrenoviert (keine Leisten, Löcher im Boden…) und war so dumm und hat den Vertrag unterschrieben. Schäden teilweise ausgebessert, müsste aber nun für Jahrzehnte renovieren, weil Vormieter nichts gemacht hat…
Die Kaution wäre dem Mieter in diesem Fall völlig egal - er will nur einfach aus der Wohnung raus.
Bitte um Hilfe.
Der Mieter kann natürlich aus der Wohnung raus.
Sollte wie in Ihrem Fall geschildert eine Renovierung von Seiten des Vermieters durchsetzbar sein hat der Vermieter einen Anspruch auf Aufwendungesersatz(Schadensersatz) in Höhe der Renovierungskosten.
… und des Zeitverzuges mit dem noch möglicherweise daran hängenden Zusatzschaden.
vnA
… muss er die Renovierung, die er vornehmen wird, schriftlich anmahnen und dem Mieter auf diesem WEg eine Nachfrist setzen?
Kann der Schadensersatz auch mit der Kaution verrechnet werden?
Noch eine Frage: Angenommen, im Mietvertrag steht „Wände weiß“ - heißt das automatisch auch, dass die Decken weiß gestrichen werden müssen (sind sie ja, aber halt nicht mehr frisch). - Falls die Tapeten sehr, sehr alt sind - muss dann der Mieter die Kosten für das Tapezieren übernehmen - oder soll er trotzdem einfach „drüberstreichen?“. Irgendwann muss doch auch mal der Vermieter irgendwas bezahlen, oder nicht?
Hallo,
der Mieter täte wirklich gut daran, sich zum Thema Schönheitsreparaturen mal fachlich beraten zu lassen.
Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich Vermietersache, es sei denn, der Vermieter hat diese Pflichten wirksam per Mietvertrag auf den Mieter übetragen.
Ob die Klauseln dazu gültig sind, sollte man prüfen lassen, wenn man daran zweifelt.
Starre Fristen, oder eine Farbvorgabe können diese Klauseln unwirksam werden lassen.
Vorab schonmal ein paar Seiten zum Thema und was überhaupt zu den sog. Schönheitsreparaturen dazugehört:
http://www.schoenheitsreparaturen.de/
http://www.mieterbund.de/schoenheitsreparaturen.html
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/re…
http://www.muenster.org/mieterverein/pdf/schoenh.pdf
Urteile:
http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Mietr…
http://www.frag-einen-anwalt.de/G%C3%BCltigkeit-Miet…
Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden und sind genauso gültig, wie schriftlich abgeschlossene.
Allerdings hapert es bei mündlichen Verträgen regelmäßig an der Beweisbarkeit.
Wenn man nun einen schriftlichen Vertrag hat in dem Zustände festgehalten sind, dann nimmt man diesen Vertrag mit seiner Unterschrift an.
Wie könnte denn der Mieter nun beweisen, dass dem nicht so war wie im Vertrag vereinbart?
Gruß
M.