Was passiert wenn man unentgeldlich arbeitet ohne arbeitsamt bescheid zu geben

Hallo
Ich bin seid 07.2009 Arbeitslos.trotz sucherei nichts gefunden.nun habe ich kurz vor Weihnachten einen guten Bekannten im Cafe ausgeholfen, und bin dort vor der Tür wegen Glatteis gestürzt und wurde mit Krankenwagen abgeholt. bin dann nach den Feiertagen zum Arzt und habe für 2 wochen den gleben bekommen. nun hat das Arbeitsamt erstmal ab nächste Woche mein Geld gestoppt.
bekomme ich eine Sperre? wie kann ich mich verhalten?

Leider kann ich dir nicht weiter helfen, aber die glauben dir sowiso nicht dass du ohne geld zu bekommen gearbeitet hast. ich denke da hast du ein problem.Vielleicht kann dir das dein bekannter bescheinigen, aber ob das was nützt?
Hallo
Ich bin seid 07.2009 Arbeitslos.trotz sucherei nichts
gefunden.nun habe ich kurz vor Weihnachten einen guten
Bekannten im Cafe ausgeholfen, und bin dort vor der Tür wegen
Glatteis gestürzt und wurde mit Krankenwagen abgeholt. bin
dann nach den Feiertagen zum Arzt und habe für 2 wochen den
gleben bekommen. nun hat das Arbeitsamt erstmal ab nächste
Woche mein Geld gestoppt.
bekomme ich eine Sperre? wie kann ich mich verhalten?

hi - ich will ja nicht schlau sein, aber:

wie kann man denn so blöd sein, verzeih, zu sagen, man hätte einen arbeitsunfall gehabt, in dieser siutation?

sorry, aber ich kann damit nichts anfangen. wieso ein gelber, wofür denn?! du hast doch gar keinen arbeitsvertrag, also benötigst du auch keine krankschreibung. so einfach ist das. freunden privat zu helfen ist auch nicht menschen verboten, die beim arbeitsamt gemeldet sind.

ansonsten vorher auch mal nachdenken. dazu würde ich jedenfalls raten. denn sonst bestärkst diejenigen, die vermuten, dass arbeitslose eben einfach nur arbeitslos sind, weil sie zu blöd sind.

ich weiß, in deiner akuten situation hilft das nun auch nicht weiter. da würde ich dann einfach SOFORT zum anwalt gehen, da gibt es spezialisten, die das per beratungshilfeschein vom amtsgericht übernehmen.

Einzig gute Nachricht,der Unfall ist über die BGU abzurechnen,die sich das Geld vom AG wiederholen wird.
Ansonsten wird es aber zur Einleitung eines Verfahrens wegen Schwarzarbeit durch die BA kommen