Was passiert wenn mein neuer Arbeitgeber (Sicherheitsfirma) ,meine Unterrichtung 34a beim Ordnungsamt vorlegt?

Hallo zusammen, wenn man einen Job bei einer Sicherheitsfirma beginnt und die Unterrichtung 34a soll dem Ordnungsamt vorgelegt werden, was genau passiert da und welche Infos geht an mein Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber hat beim Personalbogen sehr eigenartige fragen gestellt, die ich nicht beantworten möchte, wie z.B. wieviel, wo und als was meine Freundin arbeitet…das geht die nichts an oder was ich bei meiner letzten Stelle verdient habe.

wäre sehr dankbar für einige antworten

In der Tat sehr merkwürdige Fragen.

Vielleicht wollen sie aber nur wissen, wie du auf solche Fragen reagierst? Ob du z. B. souverän genug bist, die Beantwortung solcher Fragen höflich abzulehnen? Könnte sowas wichtig sein für den Job?

Moin,

auch wenn ich nicht weiß ob die Fragen zulässig sind und man sie beantworten muss oder gar lügen darf, halte ich sie nicht für abwegig.

Sicherheitsdienst hat mit Vertrauen zu tun. Der AG hat natürlich ein Interesse zu wissen in welchem Milieu sich der Kandidat bewegt. Ist der engere Freundeskreis in Kreisen, die vlt. schon zu einem halb kriminellen Milieu gehören oder der Kandidat hat immer Geldschulden gehabt, ist einfach die Gefahr dass diese Vertrauens Position zum eigenen Vorteil ausgenutzt wird nicht von der Hand zu weisen.

Gruß Volker, der ein wenig schwarz gemalt hat

1 Like

Hi!

Ich halte diese Fragen für eine Sicherheitsfirma genauswenig abwegig.
Bei solchen oder ähnlich gelagerten Firmen sind solche und ähnliche Fragen, auch das familiäre Umfeld und Bekanntenkreis betreffend, gar nicht so unüblich.

Da geht’s beispielsweise oft nicht nur darum, was man vorher verdient hat, sondern auch wie die derzeitige finanzielle Situation aussieht, sprich: kann der potentielle Arbeitnehmer aus Vermögen plus Gehalt seinen Verpflichtungen nachkommen oder könnte er potentiell gefährdet sein, bei Zustecken einiger Scheine ein paar Informationen rauszurücken oder bei gewissen Situation wegzusehen.

Aber es liegt im Ermessen des Fragestellers, ob er den Job haben möchte und diese Details nennt oder eben nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet, und den Job nicht haben will oder später, falls falsch beantwortete Fragen an die Oberfläche kommen, in Erklärungsnotstand geraten will.

Grüße,
Tomh

1 Like

Du meinst vermutlich: der Nachweis, dass Du gemäß Gewerbeordnung §34a ausgebildet wurdest, richtig?
Das hat mit dem Personalfragebogen gar nichts zu tun, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Da geht es um die Bewachungserlaubnis:

Ob die im Personalfragebogen gestellten Fragen erlaubt waren kommt schon genau auf den Einzelfall an. Deine finanziellen Verhältnisse beispielsweise dürfen sie im Sicherheitsgewerbe sehr wohl prüfen - schließlich geht es hier um ein Vertrauensverhältnis. Lies mal:


Gruß
anf

Ob die Unterrichtung erfolgt ist.

Das kommt darauf an, in welchem Bereich du arbeitest als Sicherheitsmann. Der AG möchte sich halt absichern. Wenn deine Freundin schon dreimal wegen Unterschlagung oder Betruges verurteilt wurde (nur als Beispiel!) oder schon drei Insolvenzen hingelegt hat (wieder nur ein Beispiel) und du bewirbst dich als Fahrer eines Geldtransporters, könnte dein AG auf komische Gedanken kommen.

Das geht sie nun tatsächlich nichts an.

Gerade im Sicherheitsgewerbe möchte sich der AG absichern, so gut es geht. Deswegen auch die Fragen zu deinen persönlichen Verhältnissen. Das ist bestimmt nicht böse gemeint, aber dein Chef ist verantwortlich, wenn irgend etwas bei den Auftraggebern schief geht.

Data

Hallo

zu den sonderbaren Fragen … kann es sein, dass deine Firma Ihre Arbeitnehmer auch für Einsätze in Behörden verwendet, die eine Sicherheitsüberprüfung (mindestens SÜ1) erfordern?

In dem Fall wäre dieser Wiki Artikel auch hilfreich für dich

oder der hier

https://sicherheitswiki.org/wiki/Sicherheitsüberprüfung

Gruß H.