Guten Tag,
habe folgendes Problem. Ich hatte 3-4 Jahre eine Riesterrente bei der Allianz, nun hatte mir ein Vermittler eine bessere Riesterrente vom Deutschen Ring vorgeschlagen. Da mir ein Wechsel sinnvoll erschien, beauftragte ich den Vermittler mit dem Riesterrentenwechsel.
Nun entstand folgendes Problem. Die Allianz behauptete, dass ich die Riesterrente gekündigt habe und zahlte mir nach Abzügen das eingezahlte Geld aus. Da ich jedoch ein Wechsel wollte, fragte ich den Vermittler was das solle. Dieser versprach, sich darum zu kümmern. Nach langem hin un her versicherte er mir nun, dass dies nicht änderbar sei, der Deutsche Ring aber die kosten aufgrund eines Fehlers trägt. Da mich das stutzig machte rief ich dort selbst an und lies mir eine Riesterkontenauskunft zuschicken. Hier stand wie erwartet lediglich drin, dass ich zum x. bei der allianz kündigte, mir das restgeld ausgezahlt wurde und ich seit dem x. beim deutschen Ring neu begann.
Nun stellt sich mir die Frage was ich als nächstes tue. Falls mir jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar. Will den Gang zum Anwalt vermeiden.
Nichts mehr mit diesem Vermittler zu tun haben. Erstens sehr unseriös, dir gleich eine neue Riester-Rente zu verkaufen und zweitens anscheinend auch noch unfähig.
Selber mal über Altersvorsorge informieren, damit dir in Zukunft solch ein Wechsel nicht mehr „sinnvoll erscheint“.
Hat dein Vermittler eine Vollmacht von dir oder wie konnte er ohne dich den Vertrag kündigen? Ich würde mal mit der Allianz sprechen, dass du den Vertrag doch weiterführen möchtest, da könntest du Glück haben. (Die wollen dich ja als Kundin behalten)
Gibt es ein Beratungsprotokoll zum Abschluss der neuen Riester-Rente? Gibt es überhaupt etwas schriftliches von dir dazu?
Sorry, aber über die Gutgläubigkeit vieler Menschen kann ich mich immer nur wieder wundern, da erstaunt es auch nicht dass die ganzen „schwarzen Schafe“ in der Finanzbranche Erfolg haben…
Wenn er eine Vollmacht hatte, dann zum Wechseln jedoch auf keinen fall zum Kündigen. Ein Beratungsprotokoll wurde ebenfalls geführt.
zum 2. Punkt, natürlich habe ich mich selbst informiert, eigentlich spielt es auch keine Rolle, ob das Angebot besser ist oder nicht, das Problem ist ja ein anderes. Die Allianz erzählt mir nur, dass ich zum x. gekündigt habe. Zurück zu denen will ich auch nicht, sonst hätte ich keine neue abgeschlossen. Wenn ich nun wieder beim deutschen ring kündige und zur Allianz zurück gehe, habe ich ausserdem nochmals höhere Kosten.
Du musst doch wissen ob du ihm (schriftlich) eine Vollmacht erteilt hast?
Es geht nicht darum, NOCH EINMAL zurück zur Allianz zu wechseln, sondern dort zu bleiben -> keine neuen Abschlusskosten. Wegen dieser ist ein Wechsel sowieso nicht sinnvoll, aber wenn du informierterweise meinst, dass das klug ist, dann sehe ich nur die Möglichkeit im Beratungsprotokoll nachzuschauen und wenn dort „Wechsel“ drinsteht, würdest du wohl vor Gericht gewinnen, und dein „Berater“ sollte Kulanz walten lassen, da er einen Prozess verlieren würde.
Wenn er sich weigert, welche andere Möglichkeit solltest du haben dein Recht einzufordern???
hier verstehe ich einiges nicht.
Wenn ich mich zum Wechsel des Anbieters entscheide, was der Gesetzgeber
ausdrücklich vorsieht, muss ich doch bei meinem alten Anbieter zwangsläufig kündigen. (die Sinnhaftigkeit sei mal dahingestellt)
Das angesparte Altersvorsorgevermögen muss dann (auf Antrag) auf den neuen Anbieter übertragen werden. Dann ist alles i.O.!
Wenn die Allianz hier eine Auszahlung an den Versicherungsnehmer
vorgenommen hat, ist dies doch schon mal ungewöhnlich. Im Normalfall wird ein Riestervertrag nach Kündigung doch wohl beitragsfrei fortgeführt!
Der Allianz liegt also offensichtlich eine Willenserklärung des VN vor,
die die Auszahlung beinhaltet. Diese Kündigung kann man sich doch von der Allianz zuschicken lassen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine
solche Kündigung im Auftrag (mit Vollmacht) unterschrieben ist.
Bevor du zum Anwalt gehst, würde ich erst mal überprüfen, ob du nicht vielleicht die Kündigung doch selber unterschrieben hast.