Hallo,
ab Herbst diesen Jahres werde ich kein Unterhaltsvorschuss mehr für meinen Sohn bekommen, da dann die 3 Jahre, die man das Geld beziehen kann, vorüber sind.
Was passiert dann?
Es ist zwar nicht sehr viel Geld, aber besser als gar nichts.
Die finanzielle Situation meines Ex-Mannes hat sich auch nicht verändert/verbessert.
Hat man (Frau - Kind) einfach Pech gehabt?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Danke.
Sulamith
Hallo,
waren es nicht 72 Monate (6 Jahre) längstens aber bis zum 12. Lebensjahr, die man UVG beziehen kann? Wenn das nicht innerhalb des letzten Jahres um 3 Jahre verkürzt wurde, was ich natürlich nicht weiss.
Am klügsten wäre es, sich da beim Jugendamt mal schlau zu machen.
Nach dem UVG bleibt nur der Antrag beim Sozialamt, was allerdings relativ aufwändig in der Antragstellung ist. Sämtliche Unterlagen über Einkünfte und Ausgaben sind dort vorzulegen um den Mindestsatz (ich glaube 111 Euro) zu bekommen.
Ansonsten --> Rechtsbrett!
Lieber Gruß 
Marianne
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Hallo Sulamith,
Hallo,
ab Herbst diesen Jahres werde ich kein Unterhaltsvorschuss
mehr für meinen Sohn bekommen, da dann die 3 Jahre, die man
das Geld beziehen kann, vorüber sind.
Was passiert dann?
Es ist zwar nicht sehr viel Geld, aber besser als gar nichts.
Also, auch mein Kenntnisstand ist:
max 6 Jahre bis zur Vollendung des 12. Lebensjahren
zu beantragen beim Jugendamt (Unterhaltsvorschuß).
Die finanzielle Situation meines Ex-Mannes hat sich auch nicht
verändert/verbessert.
Sollten Vater und Mutter finanziell nicht in der Lage sein, den Unterhalt für das Kind aufzubringen, so kann sich das Kind auch an die Großeltern wenden, die auch rückständigen Unterhalt zahlen müssen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.03.2004; AZ: XII ZR 123/01 -hoffe, dass ich das AZ richtig schrieb-).
Hat man (Frau - Kind) einfach Pech gehabt?
ja
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Danke.
hoffe, es hilft dir weiter.
Gruß *wink*
Sulamith
Daggi
Dankeschön
Vielen Dank für eure Antworten.
Auch wenn ich nicht verstehe, warum die Großeltern für das Enkelkind aufkommen sollen.
Na ich habe ja noch ein Jahr Zeit bis mein Sohn 12 wird.
Lieben Gruß von Sulamith
Vielen Dank für eure Antworten.
Auch wenn ich nicht verstehe, warum die Großeltern für das
Enkelkind aufkommen sollen.
Das müssen sie aber nur, wenn ansonsten Sozialhilfe ansteht, d.h. wenn die Eltern…also auch Du…nicht allein für das Kind aufkommen können. So ganz gerecht finde ich das ja auch alles nicht, aber dabei gibt es aber m.E. etwas andere Kritierien als beim Unterhalt, den der Vater zu zahlen hat. Genaues weiß ich aber auch nicht.
Gruß Maid 